Fragen bezüglich Urlaub / Ferienregelung

19. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
Luxusotter
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen bezüglich Urlaub / Ferienregelung

Hallo zusammen,

ich habe einige generelle Fragen im Hinblick auf eine Regelung für die Schulferien bzw. Urlaub an sich. Ich (34) wohne mit meiner Tochter (7 Jahre) in einer Wohnung und lebe getrennt von meinem Ex-Mann.

Vor Gericht wurde festgelegt, dass die Ferien jeweils hälftig geteilt werden. Dazu habe ich noch einige Fragen im Detail, zu denen nichts festgehalten wurde:

a) Bis wann muss ich warten, bevor ich von meinem Ex-Mann eine Information darüber erhalte, welchen Teil der Ferien (erste oder letzte hälfte) er bevorzugt?

b) Kann ich selbst äußern, dass ich bspw. die erste Woche haben möche und ihm z.b. 4 wochen zeit geben, mir darüber Bescheid zu geben, damit ich in der Lage bin, nicht immer nur wenige Tage vor Urlaub erst buchen zu können.

c) Muss ich mich (nachdem wir bereits einmal vor Gericht waren) bezüglich einer generellen Regelung direkt wieder an das Gericht wenden oder geht dies auch erstmal wieder über das Jugendamt? Also z.B. mein Ex-Mann nimmt unsere Tochter immer in der ersten Hälfte und ich immer in der zweiten Hälfte aller Ferien? Das würde die Planung und Organisation erheblich verbessern und das Potential für Unstimmigkeiten eindämpfen.

d) Bedeutet hälftig bei z.B. 14 Tagen Ferien jeweils Montag - Montag oder Dienstag - Dienstag? So würde ich dies verstehen und nicht z.B. Montag - Sonntag?

e) Welche Informationen muss mein Ex-Mann mir zukommen lassen, wenn er mit unserer Tochter in den Urlaub fährt? Beispielsweise ist er nun 3 Wochen in der Türkei, ohne dass ich den Aufenthaltsort kenne oder Informationen über z.B. die Flüge habe. Bei einem Bekannten hat das Gericht festgehalten, dass mindestens diese Informationen an den jeweils anderen Sorgeberechtigten gegeben werden müssen. Ist dies ein Sonderfall oder gilt dies generell? Kann (oder soll / muss?) ich die Zusage zu einem Urlaub verweigern, wenn ich keine Informationen dazu erhalte, gerade wenn der Urlaub außerhalb der EU ist?

Ich hoffe ich habe erstmal keine Frage vergessen und sage schon mal danke an jeden, der mir helfen kann, ein wenig Licht ins Dunkel zu bringen :)

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

a) Das könnt ihr untereinander ausmachen. Ihr könnt auch aufeinander warten, bis die Ferien vorbei sind.
b) Ja, das kannst du. Dann *legst du vor* und dein Ex muss darauf reagieren. 4 Wochen vorher ist recht wenig Zeit. Die Schulferien liegen doch spätestens zu Schuljahresbeginn schon fest. Für jeden ist dann ausreichend Planungszeit.
c) Das geht auch ganz ohne behördliche oder gerichtliche Hilfe. Vereinbarung einvernehmlich zwischen den Eltern.
d) Auch da könnt ihr die Hälften teilen, wie ihr als Eltern das am besten findet.
e) Wenn das bisher nicht im Beschluss des Gerichts geregelt ist, könnt ihr sogar auch das als Eltern untereinander regeln.

Gericht und Jugendamt sollten erst zu Hilfe genommen werden, wenn Eltern partout nicht einvernehmlich die Feriengestaltung ihrer Kinder geregelt kriegen.

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