Fragen bzgl Ehevertrag

26. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Seether907
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen bzgl Ehevertrag

moin,



Ich möchte mich, bevor ich heirate, informieren, was alles in einem Ehevertrag abgedeckt ist und welche Kosten dafür in etwa auf einen zukommen.

Ich hab mit meiner Freundin bereits geklärt, da ich aufgrund vieler Rückschläge meiner Vergangenheit nicht ohne Ehevertrag heiraten will.



Ich bin es gewohnt verarscht und ausgenutzt zu werden,

weshalb ich, abgesehen vom baldigen Kind, alle weiteren Unterhaltszahlungen, sowie Abgaben eigens beschafter Gegenstände, wie TV etc, verhindern möchte.

Also keine Versorgung des Ehepartners, oder was sonst noch möglich ist.



Meines Wissens also Gütertrennung für beschaffte Gegenstände, "Trennungsunterhalt und der nacheheliche Unterhalt " (laut einem Text auf dieser Seite)

und was die Ehepartnerin sonst noch einklagen könnte.



Was also ließe sich verhindern und welche Kosten kommen zustande bei einem Vertrag.

Und gäbe es keinen Vertrag, wie lange wäre man zu Zahlungen verpflichtet?

(Lohnt sich der Vertrag gegenüber dem Risiko?)

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12321.04.2020 21:07:37
Status:
Schüler
(325 Beiträge, 109x hilfreich)

Nicht zu heiraten wäre hier die beste Lösung.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32868 Beiträge, 17264x hilfreich)

Was also ließe sich verhindern Nun, der Betreuungsunterhalt (also Unterhalt für die Mutter wegen der Betreuung des noch unter 3 Jahren alten Kindes) ließe sich z. B. nicht verhindern.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

In Ergänzung dazu:

Ein Ehevertrag, der deine künftige Ehefrau einseitig massiv benachteiligt (etwas durch Ausschluss von Zugewinnausgleich und nachehelichem Unterhalt, etc.), dürfte im Scheidungsfall angreifbar sein, weil Sittenwidrigkeit geltend gemacht werden könnte. Die Ehefrau könnte argumentieren, dass sie schwanger war und in dieser Notlage genötigt wurde einem solchen für sie nachteiligen Vertrag zuzustimmen. Und schon könnte der Vertrag hinfällig sein!

Wie bereits angemerkt kommst du um Kindesunterhalt bis zum Abschluss der ersten Berufsausbildung und Betreuungsunterhalt für mindestens drei Jahre nicht herum. Selbst nachehelichen Unterhalt kann man nicht so einfach ausschließen, wenn ein minderjähriges Kind zu betreuen ist.

Und ansonsten schließe ich mich dem Vorredner an: Warum um alles in der Welt willst du bei deinen Vorbehalten ausgerechnet heiraten !

2x Hilfreiche Antwort

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