Fragen zu einem Nachträglichen Ehevertrag

28. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Sticky123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zu einem Nachträglichen Ehevertrag

Guten Tag,

Ich benötige Hilfe rund um einen Ehevertrag.
Meine Frau und Ich sind seit 2 Jahren verheiratet. Letztes Jahr gab es eine riesige Krise zwischen uns.
In der Zeit habe ich mir auch Gedanken gemacht und mich informiert was auf mich bei einer Scheidung zukommen würde.

Ich möchte nun einen Ehevertrag schließen, einfach gesagt um mich für den Fall der Fälle "abzusichern", auch wenn dieses Wort blöd klingt.

Wir haben 1 gemeinsames Kind (unter 3 Jahre) und sie geht wieder arbeiten.
Ich verdiene etwas mehr als sie.

Der Vertrag soll folgendes beinhalten:

1: Gütertrennung. Mein gespartes Geld soll meins bleiben und ihres ihrs. Wir haben auch 2 getrennte Konten und 1 Gemeinschaftskonto (für Miete, Internet usw. Alles was wir zusammen benutzen). Eigene Versicherungen usw. werden vom eigenen Konto bezahlt.
Für Möbel und Einrichtungen können andere Lösungen her. Das muss nicht extra in den Vertrag meiner Meinung.

2: Versorgungsausgleich. Wenn ich das richtig verstehe würde sie Teile meiner Rente bekommen. Das möchte ich auch ausschließen.

3: Unterhalt: Sie hat mir damals schon gesagt daß sie kein Geld für sich von mir haben will. Also würde ich das auch gleich mit ausschließen. Für das Kind bleibt der Unterhalt natürlich bestehen.

Wäre so ein Vertrag rechtlich in Ordnung und möglich?
Gibt es auch eine Frist nachdem so ein Vertrag erst wirksam wird?

Vielen danke schonmal!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Der Vertrag würde ohne Frist gültig werden.

Unterhalt:
auf Kindesunterhalt,Betreuungsunterhalt sowie Trennungsunterhalt können nicht wirksam
ausgeschlossen werden.

Rentenpunkte:

Der Versorgungsausgleich kann wirksam ausgeschlossen werden, wenn zum Vertragsdatum
abzusehen ist, dass der Partner später nicht auf Gelder "dritter" angewiesen sein wird.

Sin beide Einkommen ähnlich hoch, gleichen sich die Rentenpunkte von Person1 zu Person2 und zurück, aus.

https://de.wikipedia.org/wiki/Ehevertrag

Zugewingemeinschaft:

Jeder behält dass,was er in die Ehe mitgebracht hat, nur ein Zugewinn muss geteilt werden.

Auch ein negatives Anfangsvermögen kann zum Zugewinn führen.

Der jeweilige Zugewinn ist auszugleichen.

edy


Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Sticky123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke für deine Antwort,

Ich habe neulich mit meinem Anwalt telefoniert.
Dort habe ich bald auch einen Termin für ein Beratungsgespräch zwecks des Ehevertrags.
Er meinte am Telefon man kann den Versorgungsausgleich (Rente) nicht ausschließen, schon gar nicht weil wir ein gemeinsames Kind haben. Ist das richtig?
Meine Frau geht seit dem ersten Lebensjahr des Kindes wieder arbeiten.

Noch eine Frage:

Können wir nachträglich noch von der Zugewinngemeinschaft in die Gütertrennung wechseln?

Liebe Grüße.

0x Hilfreiche Antwort

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