Fragen zu "getrennte Wohnunge" (Ehe+Kinder)

10. Oktober 2012 Thema abonnieren
 Von 
BigFan
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 28x hilfreich)
Fragen zu "getrennte Wohnunge" (Ehe+Kinder)

Hallo liebe Forengemeinschaft,

ich google seit Stunden, finde aber nicht die richtige Antwort. Die Sachlage ist zugegebener Maßen auch etwas "umfassender", aber sicherlich kein Einzelfall.

Meine Frau und ich wollen nach gut 7 Jahren Ehe und gemeinschaftlichem Haushalt die Ehe in getrennten Wohnungen weiterführen, da wir nicht mit-, aber auch nicht ohne einander können und wollen. Wir haben zusammen 2 Kinder, diese sollen bei der Mutter wohnen und gemeldet bleiben. Die Kinder sind 3 + 5 Jahre alt. Meine Frau ist berufstätig, verdient Netto ca. 1500 Euro (Lohnsteuerklasse 3). Ich bin ebenfalls berufstätig und verdiene Netto 950,00 Euro (Lohnsteuerklasse 5).

Sofern ich nicht die Änderung der Lohnsteuerklassen auf 4/4 von meiner Frau verlange, verzichtet Sie "freiwillig" auf Kindesunterhalt. Dem stimme ich soweit zu, wir wollen ganz allgemein so wenig wie möglich ändern, da wir uns nicht als Ehepaar trennen oder gar scheiden wollen, es geht hier lediglich nur um eine räumliche Trennung!

Die ersten Fragen hierzu:

- Muss ich meine Wohnung als Zweitwohnsitz, oder gar Hauptwohnsitz angeben?

- Müssen wir die getrennte Wohnungsführung beim Jugendamt angeben? Und wenn ja, bin ich VERPFLICHTET Unterhalt an meine Kinder zu zahlen, obwohl meine Frau keine Unterhaltszahlung bei Beihaltung der bisherigen Steuerklassen (3+5) verlangt bzw. beantragt?

- Ist die getrennte Lebensweise bzw. Zweitwohnung unser Privatvergnügen und werden bei Ämtern/Behören/Jugendamt etc.weiterhin als eheliche Gemeinschaft behandelt, oder ist es unser guter Recht, trotz Ehe, getrennte Haushalte zu führen und auch als nicht eheliche Gemeinschaft mit getrennten Haushalten anerkannt zu werden??

Letzere Frage hat nämlich auch folgenden Hintergrund: Ich habe noch einen 8-jährigen, nicht in unserer Hausgemeinschaft lebenden Sohn, der mit einer anderen Frau gezeugt wurde und mich alle 14 Tage besucht. Auf Grund meines niederen Einkommens ließ sich eine Herabsetzung des zu leistenden Unterhaltes nicht durchsetzen, da meine besser verdienende Frau mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist. Könnte ich mit eigenem Haushalt / Wohnung eine Herabsetzung des Unterhaltes erwirken, oder ist meine Frau auch trotz getrennter Haushaltsführung weiterhin mir gegenüber Unterhaltspflichtig? Durch die räumliche Trennung erhöhen sich ja auch unser beider monatlichen Kosten, die ja irgendwie auch berücksichtigt werden müssten!!

Das waren erstmal die Kernfragen zu meinem Anliegen, und freue mich nun über jede hilfreiche Antwort und bedanke mich jetzt schon vielmals im Vorraus bei allen Usern, die mir bei der Beantwortung meiner Fragen helfen wollen.

Lg

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-- Editiert BigFan am 10.10.2012 11:20

-- Editiert BigFan am 10.10.2012 11:22

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
euere Vorstellung, wie ihr eure Ehe führt ist wirklich eurer Privatvergnügen.
Zum Unterhalt verpflichet ist man seinen minderjährigen Kindern und Ehepartnern grundsätzlich, ob man mit ihnen in einer Wohnung lebt oder nicht, solange der KU aber nicht eingefordert wird, ist er auch nicht fällig. Die Ämter kümmern sich erst darum, wenn Sozialleistungen beantragt werden, dann wird geprüft, ob Unterhaltspflichtige ihren Verpflichtungen nachkommen.
Das Melden eines zweiten Wohnsitzes kann je nach Bundesland teuer werden (Zweitwohnungssteuer). Warum dein unehelicher Ableger nun wegen eures neuen Lebensentwurfs auf Unterhalt verzichten soll erscheint mir nicht nachvollziehbar.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
BigFan
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 28x hilfreich)

Vielen dank für die erste Antwort.

Mein unehelicher Sohn soll natürlich nicht auf seinen Unterhalt verzichten, ich kann mir mit 950,- Euro Netto und dann eigenem Haushalt nur nicht mehr den vollen Satz leisten (Mindestunterhalt, knapp 300 Euro) und würde eine Herabsetzung, angepasst an mein Einkommen, beantragen wollen. Bisher wurde meine Frau herangezogen, die mir gegenüber Unterhaltspflichtig ist, einer Herabsetzung wurde bisher nicht stattgegeben. Meine Frage war daher, ob meine Frau weiterhin vom Jugendamt herangezogen werden kann, wenn wir in getrennten Haushalten leben?! Ich möchte gerne Unterhalt zahlen, aber eben nur die Summe die ich auf Grund des niederen Einkommens zahlen kann. Meine Frau hingegen war bisher, verständlicher Weise, sehr verärgert darüber, das sie indirekt für den Unterhalt eines Kindes aufkommen muss, das nicht Ihres ist.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wie ich schon schrieb, hat die Unterhaltspflicht nichts damit zu tun, ob man in einer oder zwei Wohnungen oder einem Palast wohnt. Dein geringes Einkommen ist ja zum Teil auch den steuerlichen Vorteilen deiner Frau geschuldet oder nicht?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo BigFan ,

Ihr dürft natürlich wohnen wie ihr wollt, so lange ihr
mit eurem Geld für "Alles " aufkommen könnt.

Das Einkommen der Mutter ergibt sich aus einem Vollzeitjob?

Wer übernimmt die Betreuung der Kinder ?

Solltet ihr euch trennen, im Sinne von Trennung dann

müssten auch die Steuerklassen geändert werden.



lg
edy



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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

-- Editiert edy am 10.10.2012 12:20

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Du unterliegst deinem 8jährigen Sohn gegenüber der erhöhten Erwerbsobliegenheit. Wenn dein Einkommen nicht ausreicht den Mindesunterhalt zu leisten, dann bist du gehalten eben abends oder am Wochenende einen Nebenjob aufzunehmen, damit du deinen Verpflichtungen nachkommen kannst.

Oder soll dein Sohnemann von "Luft und Liebe" leben?

Übrigens ... deine Frau trägt jetzt mit gerade mal 1.500 Euro Netto den gesamten Unterhalt für eure beiden GEMEINSAMEN Kinder. So viel bleibt ihr für ihren Bedarf auch nicht in der Geldbörse übrig.

Irgendwie scheinst du eine fatale Neigung zu haben, deine Unterhaltsverpflichtungen anderen Leuten überlassen zu wollen!

-- Editiert Marcus2009 am 10.10.2012 12:21

2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Eins musst du dir klar machen:
Deine Unterhaltspflicht kann nicht darunter "leiden", dass du mit deiner Frau eine Steuerklassenverteilung wählst, die dafür sorgt, dass du weniger Einkommen hast (und deine Frau mehr).
Sie zahlt deshalb "indirekt", weil sie einen Steuervorteil durch dich hat.
Und du bist, wie schon erwähnt, zu einer gesteigerten Erwerbsobliegenheit verpflichtet. Das heißt, um den Unterhalt zu gewährleisten, kann z.B. verlangt werden, dass du noch einen Nebenjob annimmst.

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
BigFan
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 28x hilfreich)

- Frau hat einen Vollzeitjob, ja, Betreuung übernimmt, sofern nötig (Ganztagsbetreuung Kindergarten), die Oma.

- Steuerklassenwechsel wird nur bei endgültiger Trennung angestrebt bzw.zwingend erforderlich, oder gar Pflicht. Es ist aber nur eine räumliche Trennung geplant.

- Der Vorschlag die Steuerklassen beizubehalten und dafür auf Unterhalt zu verzichten kam von meiner Frau, also bitte kein dummen Unterstellungen ich wolle keinen Unterhalt zahlen. Selbstverständlich wird auch von meiner Seite weiterhin jeder nötige Euro in die Kinder gesteckt. Meine Frau möchte so wenig Änderungen wie möglich machen, darunter fällt auch die Änderung der Lohnsteuerklassen, das ist Ihre Art mit der räumlichen Trennung besser umzugehen, da sie diese weniger gut verkraftet und jede Veränderung für sie Salz in die Wunde streuen bedeutet, obgleich sie die räumliche Trennung für die derzeit bessere Lösung hält.

- Ich arbeite 220-240 Stunden im Monat zu einem Stundenlohn von 7,38 Euro, ein Nebenverdienst und ich hab in 1 Jahr nen Burnout! Mir fehlen die Qualifikationen für besser bezahlte Jobs, ich tue schon alles mögliche und Ruhe mich nicht auf Hartz 4 aus und hab ich noch nie.

In einem Punkt gebe ich den Kommentaren recht, mein mieser Nettolohn begründet sich durch den steuerlichen Vorteil meiner Frau. Sollten wir auf 4/4 wechseln und ich Unterhalt zahlen, kämen wir schlussendlich auf ähnliche Beträge wie jetzt mit 3/5, meine Frau erhält weniger Netto, das durch Unterhalt wieder ausgeglichen wird, ich mehr Brutto, durch Unterhaltszahlungen aber wieder genauso wie vor der Steuerklassenänderung absinkt.

Lg



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-- Editiert BigFan am 10.10.2012 12:51

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
julieann
Status:
Schüler
(150 Beiträge, 17x hilfreich)

Nein, nein.
Es geht um den Unterhalt für dein uneheliches Kind.
Dieses Kind darf keinen (Unterhalts)Nachteil dadurch haben, dass ihr 3/5 als Steuerklassen wählt und du somit "weniger" verdienst.

Und es darf auch keinen Nachteil dadurch haben, dass ihr entscheidet, euch 2 Wohnungen zu leisten statt einer.

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1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigFan
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 28x hilfreich)

@julieann

Ja, vom Prinzip her habe ich es jetzt verstanden, und sehe ich insoweit auch ein. Soll heißen, das unsere räumliche Trennung ohne Scheidungsabsichten niemanden interessiert, es also unser Privatvergnügen bedeutet und wir deshalb weiterhin als eheliche Gemeinschaft angesehen werden und meine Frau mir gegenüber auch weiterhin unterhaltsptlichtig ist, damit ich trotz niederem Einkommen Unterhalt an meinen unehelichen Sohn im vollem Umfang zahlen kann.

Letztlich wurden meine Fragen denke ich beantwortet, ich fasse zusammen:

Wir können uns soviele Wohnungen nehmen wie wir wollen, offiziellen Unterhalt für meine ehelichen Kinder muss ich sowieso erst dann zahlen, wenn dies auch beantragt wurde. Indirekt zahle ich ja durch die Einigung mit meiner Frau und den einhergehenden Verzicht auf Lohnsteuerklasse 4 Unterhalt an meine ehelichen Kinder. Der Unterhalt an meinen nicht ehelichen Sohn bleibt von diesen "Spielereien" unberührt, da wir keine offizielle Trennung mit Scheidungsabsichten haben und dauer weiter als eheliche Gemeinschaft angesehen werden.

Danke an alle die mir sachlich geholfen haben, kein danke an diejenigen, die nur dumme Unterstellungen rausbekommen, ohne erst genauere Hintergründe zu erfragen.

Bleibt nur noch eine Frage, muss ich nun den Zweitwohnsitz anmelden oder reicht ein Hauptwohnsitz und eine weitere Anmietung steht mir frei ohne Anmeldung? Wohne im Land Niedersachsen.

Lg

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