Fragen zum Trennungsunterhalt ect.

5. März 2013 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.03.2013 17:08:52
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Trennungsunterhalt ect.

Beschreibung der Situation:
Seit 3 Jahren verheiratet.
Keine Kinder.
Kein Ehepartner hat seit der Heirat ein Einkommen erzielt.
( nur Zinsen vom Geldvermögen )
Ein Ehepartner ist Besitzer eines Hauses und von Geldvermögen ( ca. 100.000 € ).Hausrat und Auto stammt auch von diesem.
Kein Ehevertrag, also Zugewinngemeinschaft.
Welche Berechnung erfolgt hinsichtlich Trennungsunterhalt ,
nachehelichen Unterhalt und Trennung des Haushaltes.
Was erwartet beide Ehepartner ?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40148 Beiträge, 14292x hilfreich)

Die Frage ist sehr allgemein gehalten, deshalb auch die Antwort sehr allgemein:

1. Jeder behält das, was er in die Ehe mit eingebracht hat. Das, was gemeinsam während der Ehe angeschafft worden ist, das wird geteilt.

2. An Zugewinn enteht, was an Wertsteigerungen in der Ehe entstanden ist (Zinsen z.B., Wert des Hauses). Das ist zu teilen.

3. Für nachehelichen Unterhalt sehe ich wenig Raum. Ob Trennungsunterhalt zu zahlen ist, ist angesichts der dürftigen Angaben nicht festzustellen. Basis hierfür dürften die Zinsen sein, Mieteinnahmen aus dem Haus. Evtl., wenn das Vermögen sehr groß ist, auch das Vermögen. Ist aber wohl eher die Ausnahme.

wirdwerden

-----------------
""

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 282.909 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.122 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen