Fragen zum Unterhalt - Schwiegereltern

13. August 2006 Thema abonnieren
 Von 
octo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Fragen zum Unterhalt - Schwiegereltern

Hallo,

ich habe einige Fragen bzgl. des Unterhalts und hoffe auf Hilfe. Gelesen habe ich hier schon einiges aber es ist wohl doch etwas spezieller.
Wir sind jetzt etwas über 5 Jahre verheiratet, meine Frau kommt aus Asien und trennt sich gerade von mir.
Sie ist seit fast 5 Jahren voll berufstätig, ich seit 8 Jahren selbstständig. Kinder haben wir keine.
Meine Frau verdient etwa 13.500 EUR brutto im Jahr, ich habe aus dem Gewerbebetrieb (GbR) durchschnittlich in den letzten 3 JAhren lt. EkSt-Erklärung 03,04 und 05 vom Steuerberater etwa 15.000 EUR Gewinn erwirtschaftet. Dieser war stark schwankend und so wird es wohl auch in Zukunft sein. Die Firma hat natürlich auch noch diverse Schulden. Außerdem muss ich noch Bafög zurückzahlen (105,- EUR pro Monat, noch zwei Jahre).

Wir haben immer recht sparsam gelebt und sind mit verhältnismässig wenig Geld ausgekommen, ein Haus oder ähnliches Vermögen gibt es nicht.

Zusätzlich haben wir die bedürftigen Schwiegereltern im Ausland freiwillig mit etwa 3000 EUR pro Jahr unterstützt.

Was müsste ich meiner Frau später an Unterhalt zahlen und wirkt sich ev. die Unterstützung der Schwiegereltern positiv oder negativ darauf aus?
Aus meiner Sicht fehlen nämlich die 3000 EUR dem Haushaltseinkommen und sollten demnach in die Unterhaltsbemessungen mit einbezogen werden, da meine Frau wohl nach der Trennung eher besser gestellt ist als vorher, obwohl Sie dann weniger bis keine Unterstützung mehr zahlen kann.

Was passiert darüberhinaus wenn sie zurück ins Ausland geht? Muss ich vollen Untehralt zahlen oder zählen auch die günstigeren Lebensbedingungen dort?

Grüße vom leicht verzweifelten Octo.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#2
 Von 
jimmi34
Status:
Schüler
(388 Beiträge, 66x hilfreich)

Ich weiß auch nicht wat er will....keine Kinder ----Ihr arbeitet beide ....!!

Da ist doch ohnehin bei Dir nicht viel zu holen :-)!

Und Deine Schwiegereltern können Dir egal sein....!

Also, locker bleiben .....

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#3
 Von 
octo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für Eure Antworten.
Mir ging es eigentlich darum, dass unser jetziges Haushaltseinkommen ja auch um die freiwillige Unterstützung gekürzt sein müsste, da wir die etwa 300 EUR ja gar nicht zur Verfügung hatten uns somit mit sehr wenig Geld gelebt haben.
Der nacheheliche Unterhatl sollte ja immer so bemessen sein, dass der Unterhaltsberechtigte in etwa gleich weiterleben kann wie vor der Trennung. Im Haushalt hatten wir aber ja eh nicht viel zur Verfügung und somit wünshce ich mir, dass dieses berücksichtigt wird.

Viele Grüße
octo

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest123-1035
Status:
Student
(2621 Beiträge, 485x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
octo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Ihr macht mir Mut. Vielen Dank. Ich habe mir schon echte Sorgen gemacht, wobei ich im Moment eh nicht weiss wo mir der kopf steht.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Matze_im_net
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Du bist nicht verpflichtet Unterhalt zu zahlen. Jeder Bürger muß für seinen Unterhalt selbst aufkommen. Oder er befindet sich in einer Notsituation in der er das nicht machen kann (Krankheit, Behinderung usw.).
Was sie zu ihren Eltern schickt sollte dein Problem nicht sein.....

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