Frau will 2 Jähriges Kind zu ihrem neuen Partner mitnehmen - Überreaktion oder unterbinden?

14. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)
Frau will 2 Jähriges Kind zu ihrem neuen Partner mitnehmen - Überreaktion oder unterbinden?

Hallo, ich weiß nicht genau ob der Titel richtig ist.

Kurzform:
Ich habe aktuell leider keine Beratung bekommen, der Termin ist in der Zukunft. Allerdings weiß ich nicht ob oder welche Rechte ich habe.

Ich kann auch nicht genau beurteilen ob ich über reagiere oder nicht. Allerdings geht es hier dann natürlich um den Rechtlichen Aspekt:

Meine Frau, wir sind getrennt seit 4 Monaten, Wohnen aber auf dem gleichen Grundstück in 2 Liegenschaften, möchte unsere Tochter jetzt bei ihrem neuen Partner mitnehmen und da schlafen / bleiben.
Aktuell haben wir eine Regelung 1 Woche Sie, eine Woche ich.

Ich fühle mich allerdings nicht sehr wohl, wenn unsere 2 Jährige Tochter plötzlich in einer neuen Familie integriert werden soll.
Sie wäre dann gut 71 KM von mir entfernt und ich mache mir schon sorgen, dass unserer Tochter das schaden könnte, plötzlich in dieser Umgebung zu sein.

Gibt es rechtliche Möglichkeiten das zu unterbinden? Wäre das überhaupt sinnvoll oder über reagiere ich in dem Fall?

Mir geht es nicht um den neuen Partner meiner Frau sondern nur um das Wohl unserer Tochter. Ich denke nicht das Sie unsere Tochter mitnehmen sollte und möchte das auch nicht.

Allerdings geht es in erster Linie nicht um das was ich will sondern um meine Tochter.

Ich hoffe das war halbwegs nachvollziehbar.

Ich möchte eher nicht, dass unsere Tochter jede Woche einen neuem Kerl vorgestellt wird und sorge mich um Ihre psychische Gesundheit. Gibt es dazu eine Rechtliche Lektüre?

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Schau mal, in Trennungsfällen sollen die Kinder in der Zeit, in welcher sie sich bei dem jeweiligen Elternteil aufhalten, auch an dessen Leben teilnehmen, also in das Umfeld integriert sein. Deshalb ist auch ein Aufenthalt bei Dritten, hier dem Freund der Mutter grundsätzlich in Ordnung. Wäre ja auch in Ordnung, wenn sie mit dem Kind zur Oma oder Tante fahren würde.

Umgekehrt hast Du ja auch das Recht, während Deiner Zeit mit dem Kind zu unternehmen, was Du willst.

Ihr könnt noch miteinander reden, habt eine tolle Lösung hinsichtlich der Betreuung des Kindes gefunden. Willst Du da jetzt wirklich die Fronten verhärten? Solange es dem Kind gut geht, Ihr selbst dieses Modell praktizieren könnt, ist doch alles in Ordnung.

wirdwerden

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#2
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, nein ich will keine Fronten verhärten ich will einfach das es meiner Tochter gut geht.

Es ist hart, jeder sagt (Freunde, Familie, Jugendamt) das die Situation für unsere Tochter nicht gut ist aber rechtlich nichts unternommen werden kann.

Ich hätte mir gewünscht, dass man als Vater nicht so schnell ersetzt wird indem man das Kind einfach in das Bett einen anderen legt. Aber gut, das ist der Emotionale Teil.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Zitat:
möchte unsere Tochter jetzt bei ihrem neuen Partner mitnehmen und da schlafen / bleiben.

Ist damit ein Besuch mit Übernachtung (ggf. mehrtägig) oder ein Umzug zum neuen Partner gemeint?

Wenn das ganze noch Besuchscharakater hat, kann man wirklich nichts machen - aus rechtlicher Sicht.
Erst bei einem Umzug wird es kritisch.

-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 11:11

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Ist damit ein Besuch mit Übernachtung (ggf. mehrtägig) oder ein Umzug zum neuen Partner gemeint?


"Nur" Übernachtung.

Aber ich finde es halt nicht gut, dass Sie ihre neuen Partner so schnell vorstellt und unsere Tochter mitnimmt - Zwischen ihr und mir ist es aus, ich habe da keine Probleme, wenn sie einen neuen Partner hat aber denke das nach 13 Jahren Ehe der neue Partner nach 2 Monaten nicht "der eine neue" ist und da wird nochmal einer kommen und dann noch einer und und und.

Befürchte eben das es für unsere Tochter nicht schön ist. Ich habe sie auch nie zu meiner neuen Partnerin mitgenommen, weil ich keine Lust hatte das unsere Tochter plötzlich zwischen immer neuen Menschen ist.

Aber das sind Emotionale Sachen. Rechtlich kann man daran wohl nichts machen.

Leider muss ich so ausharren bis wir ein Jahr Durch haben damit die Scheidung endlich eingereicht werden kann.

-- Editiert von User am 14. Oktober 2022 11:21

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#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Leider muss ich so ausharren bis wir ein Jahr Durch haben damit die Scheidung endlich eingereicht werden kann.
Auch danach wird es hinsichtlich des Kindeswohls eine Regelung zum Umgang geben. Die Ehescheidung betrifft zunächst nur euch beide, nicht das Kind.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#6
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, das stimmt.

Einfach nie eine schöne Situation und dem einen gehst meistens schlechter wie dem anderen.

Was ich ärgerlich finde ist halt, dass ich mit Ihr verheiratet bleiben muss, ein Jahr noch und bis dahin nichts klären kann.

1. Wir haben 50:50 Immobilie, einem Verkauf stimmt sie nicht zu, ausziehen will sie auch nicht, auszahlen kann sie mich nicht und sie kann es Finanziell auch nicht alleine halten und instand setzen. Solange wir dafür also weiter zahlen kann ich mir keine Wohnung leisten...

2. Finde ich die Regelung 1 Woche so und eine Woche so furchtbar für unsere Tochter. Solange wir aber nicht geschieden sind wird das Sorgerecht / Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht neu geregelt

Ich kann also nur Dasitzen und alles ertragen bis dieses Jahr um ist. Ganz unabhängig davon ob oder ob nicht ich eine neue Partnerin habe. Aber gut, das ist ein anderes Thema.

Das Hauptthema war ja ob sie das darf, darf sie :S

Carpe diem

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(16989 Beiträge, 5894x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
oder über reagiere ich in dem Fall?
Genau das!

Signatur:

Folgende Nutzer werden blockiert, ich kann deren Beiträge nicht lesen: AR377, Xipolis, Jule28

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#8
 Von 
IchLeseNur
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Ausrufezeichen war unnötig :neck:

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32218 Beiträge, 5661x hilfreich)

Zitat (von IchLeseNur):
Was ich ärgerlich finde ist halt, dass ich mit Ihr verheiratet bleiben muss, ein Jahr noch und bis dahin nichts klären kann.
Falsch. Das Trennungsjahr ist genau dafür gedacht, dass die Ehepartner sich über xy *auseinandersetzen*, also möglichst ohne Gericht eine Vereinbarung/Klärung finden.
Keinesfalls solltest du da sitzen und warten, bis das Jahr um ist.

Es gehört auch die Umgangsregelung dazu. Die kann geändert werden, wenn sich Umstände ändern. Das geht evtl. nicht auf Anhieb, aber doch möglichst einvernehmlich und vor allem zum Kindeswohl.

Die neue Regelung könnte jetzt klarstellen: Wer holt und bringt das Kind, wenn es dort bei ihrem neuen Partner wäre. An der 1x1Woche braucht mE vorerst nichts geändert werden.

Eine solche Umgangsregelung hat nichts mit Sorgerecht oder Aufenthaltsbestimmungsrecht zu tun.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Tatsächlich ist die Betreuung im paritätischen Wechselmodell in jeglicher Hinsicht rechtlich komplex. Da fast das gesamte Familienrecht auf dem Residenzmodell beruht, ist neben der Beurteilung, ob etwas möglich ist, immer noch die zusätzliche Frage zu stellen, ob es im Wechselmodell anders ist.

Völlig ausgeschlossen ist es nicht, den Umgang mit einem neuen Partner zu unterbinden.

Zitat (von IchLeseNur):
Es ist hart, jeder sagt (Freunde, Familie, Jugendamt) das die Situation für unsere Tochter nicht gut ist aber rechtlich nichts unternommen werden kann.
Insbesondere wenn man sich bereits selbst in die Betreuung des Jugendamtes begeben hat und selbiges diesen Umgang als "nicht gut !!??" bezeichnet.

Sollte da noch mehr dahinter stecken, so wäre das Familiengericht auf Antrag selbstverständlich in der Lage, der Mutter zu untersagen, während ihrer Kinderbetreuungszeit bei einem neuen Partner mit eigenem Hausstand in 70 Kilometern Entfernung zu verweilen. Aber dazu muss man natürlich etwas Substantiiertes vortragen. Die bloße Behauptung, dass dies "nicht gut" sei oder ein allgemeines Unbehagen, sind keine überzeugenden Gründe.

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