Frau will mit Kind weg - Einige Fragen

18. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Frau will mit Kind weg - Einige Fragen

Hallo zusammen,

heute habe ich mitbekommen, dass meine Frau schon einen Anwalt hat und sie meinte der wird dich bald kontaktieren. Außerdem hat sie geheime Sprachaufnahmen gemacht, wahrscheinlich als Beweis Sammlung.

Sie will mit meinem Kind (zweieinhalb Jahre alt) wegziehen. Das akzeptiere ich nicht. Schließlich ist es auch mein Kind.
Darf sie das überhaupt ? Was kann ich dagegen tun ?

Ich habe ab Neujahr keine Arbeit mehr. Was wäre nun die beste Strategie bezüglich Unterhalt ? Wovon hängt der Betrag ab, den ich zahlen muss, wäre es also clever vorher keine Einnahmen zu haben ?

(Bin seit ca. 5 Jahren verheiratet, ein Kind, nur ich habe gearbeitet)

Was kann ich außerdem noch tun, eine einfache To-Do Liste wäre toll!

Danke.

-- Editiert von Coolio123 am 18.11.2021 20:26

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16 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit: eigenen Anwalt mandatieren.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Unter dem Gesichtspunkt der Waffengleichheit: eigenen Anwalt mandatieren.

Das ist ja schon klar.
Aber bitte konkreter auf meine Fragen eingehen.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zuckerberg
Status:
Lehrling
(1909 Beiträge, 1138x hilfreich)

Zitat:
Sie will mit meinem Kind (zweieinhalb Jahre alt) wegziehen. Das akzeptiere ich nicht. Schließlich ist es auch mein Kind. Darf sie das überhaupt ? Was kann ich dagegen tun ?
Über den Wohnort des Kindes entscheiden die sorgeberechtigten Eltern. Sind beide sorgeberechtigt und können sie sich nicht einigen, entscheidet auf Antrag hin das Familiengericht bzw. überlässt es einem der Elternteile das alleinige Entscheidungsrecht. Darauf wird es hier wohl hinauslaufen. Das alles bringt ein anstrengendes Verfahren vor dem Familiengericht mit sich. Vielleicht sollten Sie das vermeiden und sich irgendwie einig werden.

Tendenziell dürfte die Entscheidung eher zu Gunsten der Mutter ausfallen. Aber wirklich beurteilen kann man das hier nicht.

Wie sieht denn aktuell Ihre Wohnsituation aus? Wo will die Mutter hinziehen? Warum? Warum ziehen Sie nicht auch um? Hätten Sie eine Möglichkeit der Betreuung für das Kind, wenn dieses bei Ihnen bleiben sollte?

Zitat:
Ich habe ab Neujahr keine Arbeit mehr. Was wäre nun die beste Strategie bezüglich Unterhalt ?
Die beste Strategie besteht darin, ganz schnell auf intesive Suche nach einer neuen Arbeitsstelle mit ausreichendem Einkommen zu gehen. Davon ausgehend, dass weiterhin die Frau das Kind betreuen wird, müssen Sie monatlich 283,50€ Mindestunterhalt zahlen. Wenn Sie das dann nicht tun, dann laufen eventuell Schulden auf. Ich glaube nicht, dass es dann besonders "clever" wäre, kein Einkommen zu haben. Wie soll das Kind denn sonst auch ernährt werden???

Hinzu kommt Unterhalt für die von Ihnen getrennt lebende Ehefrau. Wenn Sie genug verdienen sollten. Ich würde aber trotzdem nicht versuchen, mein Einkommen möglichst klein zu halten. Ich frage mich auch, was Sie sich davon versprechen. Am Ende steht dann vor allem einer mit weniger Geld da: Sie!

Zitat:
Außerdem hat sie geheime Sprachaufnahmen gemacht, wahrscheinlich als Beweis Sammlung.
Was ist auf den Aufnahmen zu hören und wofür werden diese Beweise benötigt? Woher wissen Sie von den Aufnahmen, wenn Sie doch "geheim" sind?

Sie sollten sich demnächst bei einem Fachanwalt für Familienrecht beraten lassen. Und auf Arbeitssuche gehen.

-- Editiert von Zuckerberg am 18.11.2021 21:34

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Zuckerberg):
Wie sieht denn aktuell Ihre Wohnsituation aus? Wo will die Mutter hinziehen? Warum? Warum ziehen Sie nicht auch um? Hätten Sie eine Möglichkeit der Betreuung für das Kind, wenn dieses bei Ihnen bleiben sollte?


Ich würde dann zu meinen Eltern ziehen. Und meine Eltern könnten auf mein Kind aufpassen, wenn ich nicht da bin.ä

Zitat (von Zuckerberg):
Hinzu kommt Unterhalt für die von Ihnen getrennt lebende Ehefrau. Wenn Sie genug verdienen sollten. Ich würde aber trotzdem nicht versuchen, mein Einkommen möglichst klein zu halten. Ich frage mich auch, was Sie sich davon versprechen. Am Ende steht dann vor allem einer mit weniger Geld da: Sie!

Wovon hängt die Höhe des Unterhalts ab ? Vom aktuellen EInkommen ?
Wieviel muss ich dann an meine Ex-Frau zahlen ? Wovon hängt dieser Betrag ab ?
(Boah nee ey. Erst nimmt sie einem das Kind weg und dann muss man auch noch zahlen, man ist doch selbst der Geschädigte, sie sollte für mich zahlen, weil sie mir doch mein Kind weggenommen hat, naja anderes Thema, braucht hier nicht weiter drauf einzugehen).

Was ist eigentlich mit den Schulden, wenn man die dann hat ? Kann ich dann kein Kredit als Privatmann mehr aufnehmen ?

Ich liebe mein Kind über alles und verstehe mich super mit es. Aber wenn sie mir es wegnimmt, wäre es doch logisch, dass sie auch für das Kind sorgt. Wenn ich für das Kind sorge, sollte es bei mir sein.

Ja ich gucke demnächst mal nach einem guten Anwalt.

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16512 Beiträge, 9303x hilfreich)

Zitat:
Aber wenn sie mir es wegnimmt, wäre es doch logisch, dass sie auch für das Kind sorgt. Wenn ich für das Kind sorge, sollte es bei mir sein.

Im deutschen Unterhaltsrecht gilt, das Betreuungsleistung und Geldzahlung äquivent sind.
D.h. bei getrennten Eltern übernimmt einer die Betreuung (Kind betüddeln) und der andere erbringt seinen Beitrag in Geld. Somit zahlt immer derjenige, der das Kind nicht hat.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#6
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
Im deutschen Unterhaltsrecht gilt, das Betreuungsleistung und Geldzahlung äquivent sind.
D.h. bei getrennten Eltern übernimmt einer die Betreuung (Kind betüddeln) und der andere erbringt seinen Beitrag in Geld. Somit zahlt immer derjenige, der das Kind nicht hat.

Wie ungerecht. Man nimmt dem Papa das Kind weg und dann muss er auch noch zahlen, obwohl er sein Kind nur noch ganz selten sieht. Dann redet man auch noch von Gleichberechtigung.

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
car4000
Status:
Schüler
(404 Beiträge, 60x hilfreich)

Zitat (von Coolio123):
Wie ungerecht. Man nimmt dem Papa das Kind weg und dann muss er auch noch zahlen, obwohl er sein Kind nur noch ganz selten sieht. Dann redet man auch noch von Gleichberechtigung.


Alternativen sind:

1. Du betreust das Kind, dann bekommst du das Geld und merkst, wie wenig das eigentlich ist.
2. Wechselmodell, jeder betreut das Kind zu 50% und jeder kommt für seine Kosten alleine auf.

Signatur:

- car4000 -

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#8
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von car4000):
2. Wechselmodell, jeder betreut das Kind zu 50% und jeder kommt für seine Kosten alleine auf.


Das geht wahrscheinlich nur, wenn man in der gleichen Stadt wohnt ?! Das ist bei uns leider nicht der Fall.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32176 Beiträge, 5656x hilfreich)

Zitat (von Coolio123):
Das geht wahrscheinlich nur, wenn man in der gleichen Stadt wohnt ?! Das ist bei uns leider nicht der Fall.
Das weißt du heute schon? Gestern hast du doch gerade erst erfahren, dass sie einen Anwalt hat.
Zitat (von Coolio123):
Sie will mit meinem Kind (zweieinhalb Jahre alt) wegziehen
Das hat sie dir gesagt? WANN will sie denn wegziehen?

Geh die Trennung und Scheidung ruhig und in richtiger Schrittfolge an, sonst ist *Stolpern* abzusehen.

Zitat (von Coolio123):
Man nimmt dem Papa das Kind weg und dann muss er auch noch zahlen, obwohl er sein Kind nur noch ganz selten sieht.
Es geht auch anders. Du kannst dich informieren, statt schon am 1.Tag rumzujammern.

Zitat (von Coolio123):
Ich habe ab Neujahr keine Arbeit mehr. Was wäre nun die beste Strategie bezüglich Unterhalt ? Wovon hängt der Betrag ab, den ich zahlen muss, wäre es also clever vorher keine Einnahmen zu haben ?
Das ist mE eine total *** Strategie.
Aber wenn das heute schon deine Denke ist, wäre der Schritt, den deine Frau nun tun will, sogar irgendwie verständlich...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Fragefisch84
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Aus eigener Erfahrung weiß ich das du dagegen kaum bis nix machen kannst. Meine ex ist 600km weit weggezogen ohne mit der Wimpern zu zucken hat der Richter den Daumen hoch gezeigt.

Das Problem ist wenn du hinterher ziehst läufst du Gefahr den Unterhalt zu minimieren, weil du entweder weniger Verdienst oder mehr ausgaben hast. Dagegen werden die sich mit Zähnen und klauen wehren, in Form von "Fiktiv" (da sie es dir nicht verbieten können umzuziehen).

Ich wünsch dir dennoch Erfolg bei halfs leider nicht, das heißt aber nicht das es dir auch so ergehen muss.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Die Strategie sollte man gemeinsam mit dem Anwalt festlegen. Bei so einem kleinen Kind fallen mir hinsichtlich des ständigen Aufenthaltsortes noch Vokabeln wie "bisherige Hauptbezugsperson" und "Kontinuität der Erziehung" ein. Auf dahingehend sollte man den Anwalt um Aufklärung bitten. Ich finds immer spannend, wenn ich wie hier lese, man könne sich zwar selbst nicht ständig um das Kind kümmern, wolle es aber trotzdem bei sich haben, während das andere Elternteil sich ja bisher eben ganztags um das Kind gekümmert hat. So macht das doch alles keinen Sinn.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12329.10.2023 19:00:48
Status:
Praktikant
(662 Beiträge, 72x hilfreich)

Zitat (von Coolio123):
Sie will mit meinem Kind (zweieinhalb Jahre alt) wegziehen. Das akzeptiere ich nicht. Schließlich ist es auch mein Kind.
Darf sie das überhaupt ? Was kann ich dagegen tun ?


Wohin bzw. wie weit will sie wegziehen?Jobbedingt oder hat sie Familie dort etc.

Zitat (von Coolio123):
Ich habe ab Neujahr keine Arbeit mehr. Was wäre nun die beste Strategie bezüglich Unterhalt ? Wovon hängt der Betrag ab, den ich zahlen muss, wäre es also clever vorher keine Einnahmen zu haben ?


Schnellstens eine neue Arbeit suchen, damit der Unterhalt gezahlt werden kann.

Zitat (von Coolio123):
Ich liebe mein Kind über alles und verstehe mich super mit es. Aber wenn sie mir es wegnimmt, wäre es doch logisch, dass sie auch für das Kind sorgt. Wenn ich für das Kind sorge, sollte es bei mir sein.


Sie nimmt es dir ja nicht weg, sie zieht nur um, Umgang steht dir und eurem Kind zu

0x Hilfreiche Antwort


#14
 Von 
Coolio123
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Catslove):
Wohin bzw. wie weit will sie wegziehen?Jobbedingt oder hat sie Familie dort etc.


Ja sie hat Verwandte. Ihre Mutter hat dort auch einen Wohnsitz, befindet sich aber schon lange im Ausland, geht und kommt. Sie hat nie gearbeitet in unserer Ehe.

Ich werde nicht arbeitslos. Also zumindest rechtlich gesehen nicht. Ich bin eher Unternehmer, als Arbeitnehmer. Ich hätte ab Neujahr offiziell keine Einnahmen.

Ich habe mich etwas schlau gemacht, ich werde ihr eine Mail senden, dass ich damit nicht einverstanden bin, dass sie einfach mein Kind nimmt und weit weg zieht.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Fragefisch84
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Coolio123):
Das akzeptiere ich nicht

Dagegen Einspruch erheben... aber Rechne damit das es ein Harter und Ungleicher kampf wird.

Zitat (von Coolio123):
Schließlich ist es auch mein Kind

Sehen Richter (leider) gerne mal anderst... zumindest was Umgang angeht...

Zitat (von Coolio123):
wäre es also clever vorher keine Einnahmen zu haben ?

Ganz Schnell neuen Fulltime Job suchen... sonst könnte Folgendes Passieren.

- 170 stgb (verstoß gegen die Unterhaltspflicht) ... sich Abssichtlich Arm Rechnen/machen kann auch dahin Kreativitiert werden.
- Gesteigerte Erwerbsobligenheit kommt... d.h Pro Monat 30-40 Bewerbungen Schreiben und Schicken... Auch z.t Unzumutbare tätigkeiten. (Ja tatsächlich)
- Fiktives Einkommen.... man berechnet dich anhand deines Letzten einkommens.. einfach Fiktiv und dann musst du zahlen trotz Sozialhilfe.
- Verlasse dich nicht auf den Mindestselbstbehalt.. mit 850 ZPO kann der Runtergschummelt werden... Theoretisch bis auf den H4 Satz... Praktisch sogar bis auf Null...

ich weiß Ließt sich ein Horrorfilm.... aber das kann Passieren.



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