wir, besser gesagt der Staat hat doch zu viel Geld. Wie bei den Banken müssten Unterhaltszahlungsunwillige Väter nur einen "Schaden" verursachen der groß genung ist. Schönes Beispiel ist der Ex meiner Partnerin. Beide haben zusammen drei Kinder. Kurz nach der Trennung zog er ca. 500km weit weg und suchte sich eine unterbezahlte Anstellung. Bevor er weggezogen ist hatte er den Unterhalt in voller Höhe bezahlt, danach nicht mehr. Und das schlimste ist, er braucht es auch nicht. Es gab im letzten Frühjahr ein Urteil das er nur 200 Euro an Unterhalt an die Unterhaltvorschußkasse bezahlen muß. Und das nicht weil er so wenig verdient, sondern weil er sich arm rechnen kann. Er macht alleine 400 Euro Fahrtkosten zur Arbeit geltend. Alles über die Kilometerpauschale. Allerdings gab er vor Gericht an das er kein eigenes Auto hat und mit dem Auto seiner Partnerin nicht immer fahren darf. Da er weit weg wohnt und der Umgang mit den Kindern natürlich recht viel kostet kann er auch diese geltend machen, nochmal 250 Euro pro Monat. Das er in den letzten 3 Monaten diese Kosten eigentlich nicht hatte interessiert keinen. Selbst die Gerichte haben ja festgestellt das man den Vätern nicht den Umgang unmöglich machen kann wenn Sie nicht genug Einkommen haben. Zu gut Deutsch, Umgang ist wichtiger alt Unterhalt.Selbst eine letzlich erhaltene Löhnerhöhung ist uninteressant da diese unter 10 Prozent ist. Er hat noch einen Kinderfreibetrag von 1,5 Kindern auf seiner Steuerkarte obwohl ihm dieses nicht zusteht da er keinen Unterhalt bezahlt. Da die Mutter der Kinder aber nicht auf Steuerkarte arbeitet kann Sie ihm diesen Freibetrag auch nicht wegnehmen. Sie bekommt Hartz IV und das wird auch aufgrund der Kinder die noch relativ jung sind demnächst ändern. Dadurch bezahlt die Allgemeinheit nicht nur für meine Partnerin sonder auch fast den gesamten Unterhalt für die Kinder. NAch Aussage der Unterhaltsvorschusskasse und der Arge fallen auch keinerlei Schulden für den Vater an. Selbst wenn meine Partnerin wieder arbeiten geht, wird sich an dieser Situation nichts ändern. Sie wird kaum in der Lage sein ihren gesamten finanziellen Bedarf über eine Arbeit zu bestreiten und würde deswegen aufstocken müssen. Und solange Sie aufstocken muß bekommt Sie Geld von der Arge für die Kinder, wenn die 6 Jahre UV für die Kinder voll sind, und somit bezahlt der Staat für die Kinder. Der Vater lacht sich kaputt und fährt zweimal im Jahr in den Urlaub.
Das alles würde sich ja erst ändern wenn ich mit Ihr zusammenziehe, aber das werde ich nicht tun. Bei soviel Geld was wir dann verlieren müssten wir ja einen an der Waffel haben. Wir erlauben uns einfach das Gleiche was der Vater der Kinder darf, den Staat für die Kinder zahlen lassen
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Freibrief für alle zahlungsunwillige Väter, oder
quote:
Er hat noch einen Kinderfreibetrag von 1,5 Kindern auf seiner Steuerkarte obwohl ihm dieses nicht zusteht da er keinen Unterhalt bezahlt
Freibetrag und Unterhalt haben nichts miteinander zu tun.
quote:
Der Vater lacht sich kaputt und fährt zweimal im Jahr in den Urlaub.
Das tun Mütter auch, die Kindesunterhalt einstreichen, die Kinder aber in den letzten Klamotten in die Schule geschickt werden.
Im Übrigen haben Unterhaltspflichtige Mütter es wesentlich einfacher, sich um den Unterhalt zu drücken.
Sie suchen sich ein neues Opfer, setzen ein neues Kind in die Welt, müssen daher nicht arbeiten, entziehen sich dadurch ihrer Unterhaltsverpflichtung....und lassen sich die Sonne auf den Bauch scheinen.
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--- editiert vom Admin
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Das es unter den Frauen auch Schl.. gibt ist ja kein Geheimnis. Zum Kinderfreibetrag: "Kommt der zum Barunterhalt verpflichtete Elternteil seiner Unterhaltspflicht gegenüber dem Kind nicht nach und wird deshalb auf Antrag des anderen Elternteils, der das Kind betreut, der halbe Kinderfreibetrag auf diesen übertragen, ist bei der nach § 31 Satz 4 EStG
durchzuführenden Vergleichsrechnung (Günstigerprüfung) dem vollen Kinderfreibetrag das gesamte an den betreuenden Elternteil ausgezahlte Kindergeld gegenüberzustellen."
Das ist hierher:BFH
Az.: VIII R 88/98
Urteil vom 16.03.2004
Mfg
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--- editiert vom Admin
@Camper 2008:
quote:
Der Freibetrag hängt nicht davon ab, ob er Unterhalt zahlt oder nicht, sondern wie hoch das Gericht seine Unterhaltspflicht sieht.
Steuerkarte und Unterhaltspflicht haben nix Gemeinsames.
Kinderfreibetrag wird auf Antrag eingetragen und gewährt, solange Kindergeld bezogen wird ( egal von welchem Elternteil ), die Kinder also in Ausbildung sind.
Reich wird man durch den Freibetrag auch nicht, da sich dieser nur auf den Soli auswirkt.
Die Berechnung des Solidaritätszuschlags wird durch zwei Besonderheiten beeinflusst:
Bei Arbeitnehmern mit Kindern ermäßigt sich der Solidaritätszuschlag durch eine Berücksichtigung der Kinderfreibeträge und der Freibeträge für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf. Seit 1996 wirken sich die Kinderfreibeträge nicht mehr auf die Höhe der Lohnsteuer aus. Bei der Ermittlung der Kirchensteuer und des Solidaritätszuschlag werden die Kinderfreibeträge jedoch weiterhin berücksichtigt.
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--- editiert vom Admin
Man darf nicht dem Irrglauben unterliegen, daß man Unterhalt steuerlich geltend machen kann. Dies ist leider nur möglich, wenn sich das Kind im Ausland befindet. Dies ist sozusagen eine 'Inlandsdiskriminierung'.
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Hi Ihr Neuer,
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. Kurz nach der Trennung zog er ca. 500km weit weg und suchte sich eine unterbezahlte Anstellung
Nachdem er vorher arbeitslos war, ist es doch zu begrüßen, dass er wenigstens 200€ zahlen kann.
quote:
Und das nicht weil er so wenig verdient, sondern weil er sich arm rechnen kann. Er macht alleine 400 Euro Fahrtkosten zur Arbeit geltend.
quote:
Da er weit weg wohnt und der Umgang mit den Kindern natürlich recht viel kostet kann er auch diese geltend machen, nochmal 250 Euro pro Monat.
quote:
Er vedient anscheined ca. 1200 netto.
von Ihr neuer am 18.01.2010 18:42
Wie soll er sich bei einem Einkommen von 1200€ denn noch arm rechnen? 200€ zahlt er, bei 950€ liegt sein SB.
Natürlich ist das ärgerlich, kann ich durchaus nachvollziehen.
Selbst wenn der Vater KU in ausreichender Form zahlen würde, würde das auf ALG2 angerechnet werden und deine Freundin hätte keinen Cent mehr in der Tasche, da ihr Lebensunterhalt schließlich auch von der Allgemeinheit finanziert wird.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Er war vorher nicht arbeitslos, er azhlte ja den vollen Unterhalt. Und nur weil er weit weggezogen ist kann er alleine 250 Euro geltend machen. Es war seine Entscheidung, und einen Job hätte er hier auch durchausbekommen, vor allem wenn man angeblich keinen Tariflohn bekommt. Und das er ca. 50km weit von seinem Arbeitsplatz entfernt wohnt hat auch seine Gründe. Im übrigen hat er der Unterhaltsvorschußkasse mitgeteilt das er 1500 Euro netto verdient, ist denen egal.
Uns könnte es ja fast egal sein von wem die Kinder das Geld bekommen, aber leider ist es erheblich weniger als das was denen zu steht. Und das ist ärgerlich. Immer und überall wird erzählt das die Sozialkasse so viel bezahlen müssen. Ist doch klar wenn sich viele Väter so verhalten können. Und jeder Arbeitnehmer in Deutschland beazhlt diese Väter mit, also auch denen Ihren Urlaub. Und so wie es kaum einen Anreiz für viele Hartzis gibt, gibt es auch keinen Anreiz für diese Väter mehr zu arbeiten. Mit keinem Wort oder dergleichen wurde er veranlasst Kosten zu senken oder einen weiteren Job anzunehmen um zumindest den Mindestunterhalt zu gewährleisten. Würden wir wissen das wir Ämter oder die Gerichte hinter uns hätten, und diese einfach mal die vorhandenen Gesetze anwenden würden dann könnten wir uns überlegen zusammen zu ziehen. Dann wären wir eine Bedarfsgemeinschaft und meine Partnerin würde kein Hartz mehr bekommen was dann aber auch nicht nötig wäre. Ich arbeite ja normal, und bezahle im übrigen Unterhalt für mein Kind. Und schon würden die Sozialkasse wieder entlastet. Aber das scheint ja nicht gewollt zu sein.
Mfg
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Im übrigen hat er der Unterhaltsvorschußkasse mitgeteilt das er 1500 Euro netto verdient, ist denen egal.
Egal ist es denen nicht. Schließlich muss sich auch das Jugendamt an bestehenden Gesetzen orientieren, wo es z.B. lautet: 'Bereinigtes ' Einkommen nach Abzug 'Berücksichtigungsfähiger' Posten, nachzulesen auch in den Unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
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quote:
Uns könnte es ja fast egal sein von wem die Kinder das Geld bekommen, aber leider ist es erheblich weniger als das was denen zu steht.
Natürlich isses weniger.
Jeder Euro mehr würde der Mutter aber wiederrum vom ALG2 abgezogen. Sie würde auf gleichen Füßen weitermarschieren
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
leider ist es erheblich weniger als das was denen zu steht.
Könnte man auch anders sagen:
Wenn Unterhaltspflichtige das verdienen würden, was ihnen zusteht, könnten sie auch mehr Unterhalt zahlen.
.....Endlosschleife;)
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Ja doch!! Das ist es aber. Wir können es uns nicht leisten das Sie kein ALG2 bekommt. Und würde man den Vater an die Hammelbeine kriegen, dann würden wir auch sehr wahrscheinlich zusammenziehen, und dann bekommt sie kein ALG2 mehr und hätte auch was von dem Unterhalt.
Und die Unterhaltsrelevanten Posten sind ja das Problem. Warum wird Ihm nicht aufgelegt mit öffentlichen Nahverkehrsmitteln zu fahren. Die Monatskarte die er bräuchte kostet nur knapp 180 Euro und die Fahrtzeit entspricht, zumindest laut Map24, fast auf die Minute genau dem was er jetzt braucht. Warum wird einem Vater der selber die Entfernung geschaffen hat es ermöglicht alle angeblich anfallenden Kosten für den Umgang anzurechnen?
Mfg
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Ich kann ja verstehen, @Ihr Neuer, dass euch das ankotzt.
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Und würde man den Vater an die Hammelbeine kriegen, dann würden wir auch sehr wahrscheinlich zusammenziehen, und dann bekommt sie kein ALG2 mehr und hätte auch was von dem Unterhalt.
Wobei der Unterhalt für die Kinder gedacht ist und nicht für deren Mutter.
Könntest du für den alleine aufkommen, ohne dass ergänzend ALG2 bezogen werden müsste?
Wenn nein, bringt doch die ganze Jammerei nix.
quote:
Warum wird einem Vater der selber die Entfernung geschaffen hat es ermöglicht alle angeblich anfallenden Kosten für den Umgang anzurechnen?
Das versteh ich in der Tat auch nicht.
Nagt der Vater nicht schon unter Anrechnung von Fahrtkosten und den 200€ KU am SB?
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
quote:
[Könntest du für den alleine aufkommen, ohne dass ergänzend ALG2 bezogen werden müsste?
Wenn nein, bringt doch die ganze Jammerei nix./quote]
Das kann nur von Loddars Schwester kommen![]()
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Ach meri,
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Das kann nur von Loddars Schwester kommen
Von wem denn sonst?:):)
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Und da der Unterhalt für die Kinder ist, und sich der Staat bzw. seine Intituionen so wenig drum kümmern das die Kinder es auch bekommen kann man mal sehen wie wichtig die Kinder dem Staat sind.
Mfg
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Also ich bin gerade einmal ketzerisch.
Warum arbeitet Sie denn nicht? Dann bräuchte die Allgemeinheit kein ALG2 mehr zahlen.
Nun ich verstehe nicht, dass Du Dich so in das Leben Ihres Ex einmsichen willst.
Das er umzieht, ist sein gutes Recht, vor allem er hat dort ja eine Freundin.
Nun noch ist Deutschland ein freies Land, dass er selber entscheiden darf, ob Auto oder nicht.
50 km sind heutzutage keine Entfernung und es ist sogar sehr dicht zur Arbeit.
Daneben lässt sich mit der Kilometerpauschale heutzutage nur schwer die realen Kosten bezahlen. Dies ist nur bei einem kleinen sehr alten gebrauchten Fahrzeug möglich.
Sei doch froh, dass er überhaupt arbeitet.
Ich sehe zumindest kein Fehlverhalten von ihm. Warum nicht die Gesetze nutzen?
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" "
quote:
Und da der Unterhalt für die Kinder ist, und sich der Staat bzw. seine Intituionen so wenig drum kümmern das die Kinder es auch bekommen k
dazu müsste man ein Überwachungsinstrument schaffen, oder die - in der Mehrzahl - Mütter führen genauestens Buch mit Originalquittungen, um belegen zu können, was mit dem schwerverdienten Unterhalt, der ausschließlich für die Kinder ist, geschehen ist. Die Überprüfung der 'Buchhaltung' findet in regelmässigen, aber unangekündigten Hausbesuchen statt.
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"Befreit von Pikowitzchen"
@malshandir
Wieso soll ich froh sein das er überhaupt arbeitet? Dadurch haben seine Kinder auch nicht mehr Geld zur Verfügung. Ich mische mich nicht in das Leben des ein, geht auch gar nicht. Meine Partnerin geht nicht arbeiten weil:
1. sie hätte weniger Geld zur Verfügung als jetzt
2. es sei denn sie stockt auf, dann hat sie das gleiche Geld wie jetzt,
3. die Kinderbetreung nicht klappt. Ist bei drei Kinder auch schwierig
und 4.tens, selbst wenn sie arbeiten geht kann der Vater der Kinder sich immernoch mit juristischen Schlupflöchern den Unterhaltszahlungen entziehen.
Nochmal, wo bleibt denn hier die Verpflichtung alles zu tun um den Mindestunterhalt zu zahlen? Gibts nicht, er arbeitet 40 Stunden in der Woche und ist damit von dieser Verpflichtung befreit. Kosten senken? Braucht er nicht. Wieso werden die Väter besser gestellt als die Kinder? Ist es denn so schwierig zu verstehen was oftmals mit den Kindern passiert? Es gibt genung Mütter mit drei Kindern die mit Ihrem Hartz Geld nicht auskommen, ich würde mal schätzen die Mehrzahl. Keines dieser Kinder wird dann in einen Sportverein geschickt, keines der Kinder bekommt eine eventuell notwendige Nachhilfe, viele lernen wahrscheinlich noch nicht einmal so profane Sachen wie schwimmen. Die Kosten für den vom Staat gezahlten Unterhalt sind doch mit Sicherheit enorm.
Mfg
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quote:
Die Kosten für den vom Staat gezahlten Unterhalt sind doch mit Sicherheit enorm.
Das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass ein Arbeitgeber einem 2.Job zustimmen muss. Tut er es nicht, kann der Unterhaltspflichtige nichts dagegen tun. Arbeitet er trotzdem nebenher, kann es ziemlich arge Konsequenzen geben.
Es geht sogar noch weiter: Wenn beim Arbeitgeber gepfändet wird, ist dies ein Entlassungsgrund.....wenn Pfändungen Überhand nehmen.
quote:
Meine Partnerin geht nicht arbeiten weil:
1. sie hätte weniger Geld zur Verfügung als jetzt
also muß man sich auch nicht über die vom Steuerzahler finanzierten Erzeugnisse von 'Poppstars';) aufregen.
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"Befreit von Pikowitzchen"
--- editiert vom Admin
Hier: http://www.familienrecht-heute.de/kindesunterhalt/wann-gilt-duesseldorfer-tabelle-mindestunterhalt.html
"Auf die o.g. Summen hat ein minderjähriges Kind einen unbedingten Anspruch. Der Unterhaltsverpflichtete muss jede Anstrengung unternehmen, um wenigstens diesen Mindestunterhalt zu gewährleisten. Unter Umständen muss er eine weitere Erwerbstätigkeit aufnehmen, etwa einen Minijob vor oder nach der normalen Erwerbstätigkeit.
Für den Fall, dass dennoch keine Leistungsfähigkeit besteht, obwohl der Verpflichtete alle zumutbaren Anstrengungen unternommen hat, hat der nicht barunterhaltsverpflichtete Elternteil die Möglichkeit beim Jugendamt einen Unterhaltsvorschuss zu beantragen. Das Jugendamt tritt dann in Vorleistung. Gegen den Unterhaltspflichtigen besteht ein Erstattungsanspruch. "
Und wo bleibt jetzt der Erstattungsanspruch?
Mfg
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Vor einiger Zeit bemerkte ein User, sinngemäß:
'Wenn du meinst, der Vater zahle zu wenig Unterhalt, dann gib´ihm die Kinder, gehe arbeiten und zahle an den Vater.
Die Empörung der Weiblichkeit war ziemlich groß.
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"Befreit von Pikowitzchen"
--- editiert vom Admin
@Ihr Neuer,
quote:
Gegen den Unterhaltspflichtigen besteht ein Erstattungsanspruch. "
Und wo bleibt jetzt der Erstattungsanspruch?
Anspruch besteht. Und 200€ werden ja geltend gemacht.
@meri,
quote:
Wenn du meinst, der Vater zahle zu wenig Unterhalt, dann gib´ihm die Kinder, gehe arbeiten und zahle an den Vater.
Oder so. Wär auch ne Möglichkeit.
@Camper,
quote:
wo bleibt denn hier die Verpflichtung alles zu tun um den Mindestunterhalt zu zahlen
Wo bitte steht das denn?
Dass ausgerechnet du davon nix gelesen hast oder nix lesen willst, ist ja nun nix wirklich Neues...
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
--- editiert vom Admin
Wann merken die Leut eigentlich das es nicht nur schmarotzer unter den Harzis gibt sondern auch unter den zahlununwilligen Vätern? Und diese werden durch die Gesetze und deren auslegung auchnoch in Ihrem Tun bestärkt.
Mfg
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--- editiert vom Admin
@camper Na du kannst ja toll lesen. Es geht nicht darum das dem Vater irgendwelche Einkünfte fiktiv angerechnet werden, sondern das er kein Nebenjob aufnehmen muß. Wo steht das er das nicht muß.
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Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
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- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
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