Freistellungsvereinbarung der Eltern

10. Januar 2014 Thema abonnieren
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Freistellungsvereinbarung der Eltern

Hey ihr müsst mir helfen, ich weiß nicht mehr weiter.
ich habe post bekommen dass ich unterhalt für ein kind zahlen soll dass in einem monat auf die welt kommt.
Schon alleine die Nachricht dass ich vater bin hat mich umgehauen (leider eher negativ).
Die mutter hat mir gesagt sie will weder geld noch kontakt von bzw mit mir. Damit bin ich einverstanden aber sie hat mich bereits (habe ja schon den brief vom jobcenter bekommen) als Vater angegeben.
Die Möglichkeit die jetzt wohl noch bleibt ist eine "Freistellungsvereinbarung der Eltern zum Kindesunterhalt"
Meine 2 Fragen:
- Kann die Mutter diese rechtskräftig unterschreiben, wenn sie noch minderjährig ist?
- Müssen wir dafür zum Notar gehen oder wo macht man das?
Bitte bitte helft mir


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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo private,

Diese Unterschrift wäre nicht rechtswirksam.

Wie hoch ist denn dein Einkommen?

lg
edy

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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

quote:
habe ja schon den brief vom jobcenter bekommen


Daraus erkennt man, dass das Jobcenter bereits involviert ist und die junge Mutter wohl Transferleistungen bezieht.

In diesem Fall kann auf Kindesunterhalt nicht verzichtet werden.

Wenn die junge Mutter noch minderjährig ist, wird zudem das Jugendamt ebenfalls mit der Sache betraut sein, da das JA dann zunächst mal einen Vormund für Kind stellt. Dieser wird der jungen Mutter erklären, dass sie nicht auf den Kindesunterhalt verzichten kann.

Beantworte mal die Frage von edy zu Deinem Einkommen.

Hast Du schon eine Ausbildung abgeschlossen? Wenn ja, wirst Du in Zukunft ca. 225€ weniger monatlich zur Verfügung haben.

LG nero

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#3
 Von 
Minniemaus
Status:
Beginner
(53 Beiträge, 29x hilfreich)

Eine solche Freistellungsvereinbaung kann nur zwischen Vater und Mutter geschlossen werden und wirkt auch nur zwischen diesen Beiden.

Die Mutter "sagt" damit dem Vater "ich komme für Deinen Teil auch mit auf"... das geht aber nur, wenn die Mutter das auch selber kann.

Sobald die Mutter auf Unterstützung Dritter (auch des Jobcenters) angewiesen ist, ist sie verpflichtet solche Ansprüche wie einen Kindesunterhalt mit einzufordern um die Belastung der Allgemeinheit (die ja für das Kind "nix kann") so gering wie möglich zu halten.

Das wäre ja schön einfach, wenn Mami sagt "brauchst Du nicht, nehm ich von der Allgemeinheit".

Du bist Vater eines Kindes und das bewirkt eine Verpflichtung an den Bedürfnissen des Kindes Deinen Beitrag zu erbringen.

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#4
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich bin schüler und beziehe daher kein einkommen. Die mutter wollte eigentlich nie dass ich erfahre dass ich der vater bin und will deswegen auch von mir kein geld oder auch kontakt. anscheinend bin ich aber wohl trotzdem verplfichtet , wenn ich als vater gemeldet bin.

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#5
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo private,

dann musst du das dem Jobcenter mitteilen.

Du wirst erst Unterhalt zahlen müssen, wenn du ein

monatliches Einkommen.höher als 1000-1100€ hast.

lg
edy

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#6
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
aber das Geld werde ich nachzahlen müssen oder?
lg
private

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0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo private,

So lange du in Schule/Ausbildung bist,entstehen für

dich keine Schulden.Für diese Zeit wirst du nichts

nachzahlen müssen.

lg
edy

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durch."

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#8
 Von 
Ihr neuer
Status:
Praktikant
(683 Beiträge, 250x hilfreich)

Schon mal dran gedacht das es eventuell mehrere "Väter" gibt?

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0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ersteinmal danke für die schnelle Hilfe!
Gilt das auch wenn ich studieren möchte?

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#10
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja hab ich, aber wenn ich der vater bin kann ich auch noch zusätzlich den test bezahlen.


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#11
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo private,

quote:
Ja hab ich, aber wenn ich der vater bin kann ich auch noch zusätzlich den test bezahlen.


Sicher musst du dir schon sein.

Wenn du mal Einkommen hast, musst du ja Unterhalt zahlen.

Und dann kommen schnell 50 000€ zusammen.

Und vielleicht für ein fremdes Kind?

lg
edy

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#12
 Von 
private
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
Ich mache den test erstmal privat, damit ich keine gerichtskosten tragen muss sollte er negativ sein, klage ich.
Und während des Studiums zahlt auch das Jobcenter den Unterhalt?
lg
private

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