Hallo Leute,
ich hoffe Ihr könnt mir ein paar hilfreiche Tips geben bzgl. des Problems meiner Freundin. Es gibt zwar viele Threads hierzu, jedoch ist dieses Thema doch immer sehr speziell.
Aktuelle Situation:
Meine Freundin ist 18 Jahre alt, ist Ausbdildungssuchend und hat auch keine Nebentätigkeit - also vollkommen auf die Unterstützung der Eltern angewiesen.
Eltern sind verheiratet, leben jedoch getrennt voneinander und haben sonst nichts mehr miteinander zu tun. Beide sind Berufstätig.
Problem:
Leider ist die Mutter meiner Freundin starke Alkoholikerin und terrorisiert Sie bis aufs äußerste. Der reine Terror geht bis in die Morgenstunden 1 Uhr. Sie hat weder Privatsphäre, noch die Möglichkeit ohne ständige Kontrolle die Wohnung zu verlassen. Das geht von Kontrollanrufen bis hin zu Hausarrest. Desöfteren kann Sie auch nicht die Wohnung betreten, da die Mutter mit Absicht den Schlüssel im Schloss stecken lässt. Taschengeld gibt es nur in nüchternen Zeiten und über Geld wird generell bestimmt. Die Liste an unverschämtheiten und reinem Terror kann ich noch Seitenweise führen...
Leider hat Sie auch sonst keine Unterstützung in der Familie. Der Vater interessiert sich nicht für Sie, hat nur seine neue Freundin im Sinn. Der Oma geht es gesundheitlich nicht gut und hält auch sonst eher zur Mutter. Von dem Alkoholproblem wissen jedoch alle bescheid!
Nicht nur das meine Freundin unter dem ganzen Stress gesundheitlich leidet, auch unsere Beziehung tut es und ich möchte deshalb nun endlich handeln!
Ich selber kann leider wenig helfen, sitze selbst im Rollstuhl und bin ALG II Empfänger, da derzeit kein Arbeitsverhältnis in Sicht. In meiner Wohnung ist weder genügend Platz noch habe ich die finanziellen Mittel Sie auf Dauer aufzunehmen.
Was kann ich bzw. Sie tun? Ich denke unter den genannten Umständen besteht die Möglichkeit auszuziehen.
Gibt es noch andere Möglichkeiten? Wie am besten vorgehen?
Ps: Ein Gespräch mit der Mutter ebenso mit dem Vater ist vollkommen sinnlos. Wurde schon mehrfach geführt!
Vielen Dank!
Dirk
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Freundin (18) muss ausziehen! Was tun?
Guten Morgen,
üble Sache. Nun, Deine Freundin sollte sich Hilfe bei den Ämtern suchen. Da sie bereits 18 Jahre ist, vielleicht bzw. unbedingt auch beim Jobcenter?
Sie könnte doch ausziehen, sich eine eigene Wohnung suchen und bis eine Ausbildungsstelle gefunden ist, einen geringfügigen Job ausüben.
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-- Editiert Marie-Sophie40 am 24.01.2012 07:13
Hallo,
die Jobcenter machen ja oft Stress wenn man sich als junger Erwachsener eine eigene Wohnung nimmt und Sozialleistungen beantragt, aber in deinem Fall scheint mir eine "Bedarfsgemeischaft" mit der Mutter nicht mehr zumutbar.
Solltest deine Freundin in Kürze einen Ausbildungsplatz erhalten sind die Eltern unterhaltspflichtig, solange sie in Ausbildung ist.
Gruß
Andreas
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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"
-- Editiert amako am 24.01.2012 07:20
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Hallo DirkM28,
Jugendamt ansprechen oder
http://www.bke.de/017-2E8-D6C-6E7/virtual/ratsuchende/beratungsstellen.html
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Ganz wichtig: Für das Kindergeld, dass sie vermutlich noch kassiert einen Abzweigungsantrag stellen, sowie dir dvhriftlich dazu auffordern Dir Unterhalt zu zahlen, danach ist sie bis zurm Abschluss deiner 1. Ausbildung u.a. verpflichtet.
Dr Unterhalt richtet sich natürlich nach dem Einkommen und muss mit dem Kindergeld verrechnet werden.
Es wäre zu empfehlen, dass Du Dir vom AG einen Beratungsschein für den Anwalt holst um rechtliche Hilfe und eine Einschätzung zu erhalten bzw. Hilfestellung, was noch zu tun ist.
Oftmals kassieren Eltern heimlich noch Gelder ein, die eigentlich für die Kinder gedacht sind!
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Hallo,
quote:
Dir Unterhalt zu zahlen, danach ist sie bis zurm Abschluss deiner 1. Ausbildung u.a. verpflichtet.
aber nur wenn die 18 Jährige in Ausbildung ist.
Das ist hier aber nicht der Fall.
Und wenn Unterhaltsanspruch besteht, sind beide Eltern
pflichtig.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
@Edy: leider nicht ganz richtig, denn:
Mit Eintritt der Volljährigkeit sind beide Elternteile barunterhaltspflichtig (§ 1606 Abs. 3 Satz 1 BGB
) und zwar unabhängig davon, ob das Kind im Haushalt eines Elternteils wohnt. Somit schulden beide Elternteile nur einen Teil des Gesamtunterhalts, der sich nach den individuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen des jeweiligen Elternteils bestimmt. Dieser Betrag wird meist anhand der Bedarfssätze der Düsseldorfer Tabelle ermittelt. Bei der Berechnung ist zu berücksichtigen, dass das Kindergeld bei der Bedarfsbemessung des Kindes zu berücksichtigen ist.
Grundsätzlich anders als bei Minderjährigen stellt sich die Unterhaltspflicht der Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern dar. Hier ist im Regelfall davon auszugehen, dass die Kinder für sich selbst verantwortlich sind. Aufgrund der geringeren Verantwortlichkeit Volljährigen gegenüber, ist auch der dem Unterhaltsverpflichteten zustehende Selbstbehalt höher und liegt bei monatlich 1.100 €. Darin ist eine Warmmiete i.H.v. monatlich 450 € enthalten.
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Hallo Albarion,
Und was ist an meiner Aussage nicht ganz richtig?
Evtl. muss ich erst einen starken Kaffee trinken.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
Hallo,
erstmal vielen Dank für Eure Antworten!
Richtig ist, Sie hat noch keine Ausbildung gemacht! Die Schule hat Sie erst ende letzten Jahres beendet.
Seitdem versuche ich mit Ihr schon täglich Bewerbungen zu schreiben nicht nur für eine Ausbildung, sondern auch um einen Nebenjob, damit Sie unabhängiger wird. Leider bisher erfolglos.
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich mit Ihr zum Jobcenter gehen und den Sachverhalt darlegen, oder vorher zu einer Beratungsstelle bzw. zum Jugendamt gehen. Mir ist jedoch noch nicht ganz klar wie das mit dem Unterhalt nun ist? Wird uns das Jobcenter abweisen mit der Begründung, die Eltern müssten Ihr die Wohnung finanzieren?
Was ich bzw. sicher auch Sie nicht will ist, die Eltern auf Unterhalt zu "verklagen". Das würde sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und dazu sind es ja weiterhin noch Ihre Eltern. Trotz der Alkoholkrankheit muss man ja nicht gleich die ganz großen Geschütze auffahren. Ohne Alkohol ist die Mutter zwar geprägt von Ihrer Lebensweise, doch aber halbwegs erträglich und liebevoll. Ihr könnt Euch ja selbst denken wie es bei Alkoholkranken ist, ohne gehts, aber dann am nächsten Tag ist die Hölle los!
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Hallo DirkM28,
Also ihr steht z.Z. kein Unterhalt zu.Erst wieder wenn sie in Ausbildung ist.
Beim JC muss sie schon schwerwiegende Gründe für einen
Auszug aus dem Elternhaus darlegen.
Wenn sie dann in Ausbildung ist,dann steht ihr wieder
Unterhalt zu.
So lange sie Leistungen vom JC bezieht, wird die Unterhalts
berechtigung der Tochter und die Leistungsfähigkeit der Eltern geprüft.
Ein "ich möchte nicht,
weil es sind ja meine Eltern" gibt es nicht.
lg
edy
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"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."
-- Editiert edy am 24.01.2012 15:43
Hallo,
quote:
Wenn ich das jetzt richtig verstanden habe, kann ich mit Ihr zum Jobcenter gehen und den Sachverhalt darlegen, oder vorher zu einer Beratungsstelle bzw. zum Jugendamt gehen.
Würde ich für empfehlenswert halten.
quote:
Was ich bzw. sicher auch Sie nicht will ist, die Eltern auf Unterhalt zu "verklagen"
Das wäre auch sinnlos, da ohne Ausbildungsplatz keinerlei Anspruch besteht.
Grüßle
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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""
Dann werde ich das so machen :-) Danke Euch allen!
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