Freundin ist 17 und muss umziehen HILLLLFFFFEEEEE

19. April 2012 Thema abonnieren
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin ist 17 und muss umziehen HILLLLFFFFEEEEE

Hallo leute ich habe eine ganz große bitte, da ihr mir die Rechtslage erklärt.
Also meine Freundin zog letztes Jahr weg ihrer Ausbildung aus Stadt A Nach Stadt B.
Sie zog mit Ihrer großen Schwester, deren Freundin und einem anderen Freund zusammen in Eine Wg.
Das ging auch bis zum märz 2012 gut bis ihre große schwester den rappel bekam und der meinung ist am 01.06.2012 auszuziehen. da die große schwester das sorgerecht meiner freundin hat, ist sie laut ihrem Vater gezwungen mitzuziehen.
Da aber meine freundin mit ihrer schwester bei jeder kleinigkeit zusammenrasseln und die gesamte bude zusammenschreien möchte sie es sich auf gar keinen fall noch einen monat antun,bis sie 18 wird, mit ihr zusammen zu ziehen .
da aber auch der erziehungsberechtigte sagt dass sie es muss, haben wir uns im jugendamt erkundigt ob es die möglichkeit gibt in ein betreutes wohnen zu ziehen in der stadt in der sie jetzt lebt.
da aber meine freundin noch in stadt A gemeldet ist, is das dortige jugendamt für sie zuständig.
da sie ihrem erziehungsberechtigten gesagt hat dass sie lieber in dieser wg bleiben möchte bot er ihr an mitzuziehen und am tage ihres geburtstages auszuziehen, oder er geht sofort zum Jugendamt der STADT a und wird das Sorgerecht an das dortige Amt übergeben, und möchte hinterher nichts mehr mit ihr zu tun haben. wenn er das machen sollte, wäre es möglich dass sie in Stadt A zurückmuss für diesen einen monat???Und ihre Ausbildungverlieren in der sie eine richtige Musterazubine ist, wenn es nicht so schlimm wäre dann würde ich nicht diesen Beitrag hier schreiben ich bitte um eure schnelle Antworten.



-----------------
""

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo berlin_30,

Warum ist sie noch in der Stadt gemeldet obwohl sie
da doch garnicht wohnt?

Warum meldet sie sich nicht um? dann wäre doch das andere
JA zuständig.

lg
edy


-----------------
"Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

kann sie sich mit 17 ohne zustimmung des vaters ummelden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

@edy,
das JA, in dessen Bezirk der/die Erziehungsberechtigte wohnt, ist zuständig bis zum 18. Geburtstag, egal, wo sich die Jugendliche aufhält.

@berlin_30:
"oder er geht sofort zum Jugendamt der STADT a und wird das Sorgerecht an das dortige Amt übergeben, und möchte hinterher nichts mehr mit ihr zu tun haben. wenn er das machen sollte, wäre es möglich dass sie in Stadt A zurückmuss für diesen einen monat???"

Alles Quatsch! Das Sorgerecht kann nicht übergeben werden. Wer Sorgeberechtigter sein wird, entscheidet im Zweifelsfall ein Gericht. Das dauert aber viel mehr als ein Monat. Und Gerichte stehen sowieso regelhaft hinter den Interessen der Jugendlichen, soweit diese wie hier nachvollziehbar sind.

Somit gibt es auch keine weiteren Zwangsumzüge. Nur weil irgendwo ein Amt ist, muß der Bürger nicht auch da wohnen ;)





-- Editiert hamburgerin01 am 20.04.2012 00:34

-- Editiert hamburgerin01 am 20.04.2012 00:35

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey danke fuer eure aufschlussreichen Antworten.
Jetzt kommt hinzu dass die grosse schwester sich heute morgen von meiner freundin die bab bescheide und die lohnabrechnungen der letzten drei monate aus dem ordner entwendet hat, und nun zu der neuen wohnungsbaugesellschaft gefahren ist. Kann sie iwas fuer meine freundin unterschreiben?? Bzw Den jetzigen untermietsvertrag kuendingen??( ohne ihre einverstaendnis)??
Hinzu kommt die frage ob sie in der jetzigen wohnung bleiben darf obwohl ihr vater ja strikt dagegen ist. Weil dass die grosse schwester sorgeberechtigte ist, wurde nur auf einem zettel von ihrem vater festgehalten aber nicht gerichtlich beschlossen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

1. Ist der großen Schwester durch Gerichtsentscheid das Sorgerecht übertragen worden, oder wie? Hab ich da was überlesen .....

2. Die Anmeldung ist öffentlich rechtlich geregelt. Jeder muss da gemeldet sein, wo er sich tatsächlich aufhält. Wenn einer der Elternteile z.B. die Unterschrift verweigert, dann wird bei uns das Ordnungsamt losgeschickt, welches überprüft, wo der Minderjährige tatsächlich wohnt, und dann wird er von Amts wegen angemeldet.

3. Wenn die Minderjährige zum Jugendamt geht und dort das Zauberwort "Inobhutnahme" ausspricht, dann muss das Jugendamt die Minderjährige auch unterbringen, man schaue in § 42 SGB VIII . Im Streitfall wird dann das Gericht entscheiden.

Also, die Punkte mal der Reihe nach abarbeiten, und dann sieht man weiter.

wirdwerden



-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die antworten sind alle sehr gut. Hinzu kommt dass es nicht per gericht beschlossen wurde sondern nur auf einem blatt papier. Die sache ist ja die dass der papa berufkraftfahrer ist. Und kaum anzutreffen ist. Es herrschen bei ihr und ihrer schwester zustaende die man nicht seinem feind antun will. Und der papa will das ja auch dass sie zu ihrer schwester zieht . Aber dieser eine monat ist eben dazwischen bis sie 18 wird

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Also hat die Schwester nicht das Sorgerecht, das kann nämlich nur per Gerichtsbeschluß "verschoben" werden, ist außerdem, wenn sich alle einig sind, bei nahen Verwandten gar nicht erforderlich.

Gut, dann ist das schon mal klar. Also, sie kann sich alleine ummelden, gegebenenfalls wird das Ordnungsamt nachforschungen anstellen, vielleicht auch nicht.

So kann sie dann ganz einfach zum Jugendamt gehen, und das Zauberwort "Inobhutnahme" unter Hinweis auf die von mir genannte Bestimmung flüstern, und dann muss das Jugendamt handeln.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Na das mit dem jugendamt is da sone sache, da sie hier nur als zweitwohnsitz gemeldet ist, koennen die uns hier in der hauptstadt nicht helfen, und wir muessen uns beim jugendamt in der 160 km entfernten kleinstadt melden. Dann kommt noch hinzu dass sie dort in ein pflegeheim kommen wuerde und ihre ausbildung hier abbrechen muesste. Und das alles nu weil sie in 1 1/2 monaten erst 18 wird. Wie sieht dass mit den dokumenten aus die aus ihrem zimmer unfrewillig entwendet wurden. Kann die grosse schwester damit irgendwas bewirken.

-----------------
""
Weil diese dokumente will sie ja mitnehmen zur neuen wohnungsbaugesellschaft als nachweis.

-- Editiert berlin_30 am 20.04.2012 14:15

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Mensch, nochmals: sie meldet sich jetzt um, damit ist sie dort gemeldet, wo sie gemeldet sein muss. Das ist der erste Schritt. Dann ab zum Jugendamt, und zwar schnell, weil die bald zwar noch zuständig sein können, aber nicht müssen.

Die Dokumente sind doch kein Problem. Die braucht sie (geht ja wohl davon aus, dass die Schwester mit umzieht), um im sozialen Wohnungsbau einiges nachzuweisen. Ich schreib jetzt nicht was, einfach, weil das Dich nur weiter verwirren würde.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Die sache ist doch die dass sie 18 sein muss zum ummelden. Und da weder der papa noch die grosse schwester unterschreiben wollen bringt das doch gar nichts

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

Nein, sie muss nicht 18 sein! Wie oft denn noch? Liest Du eigentlich, was ich hier schreibe? Sie wird notfalls von Amts wegen angemeldet!

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
das Zauberwort bedeutet nicht, dass die Jugendliche dort untergebracht wird, wo sie möchte. Außerdem sieht der $42 SGB VIII (3) eine sofortige Unterrichtung der Sorgeberechtigten und eine gemeinsame Abschätzung der Gefährdung (hier schwer erkennbar) vor. Sollte seitens der Sorgeberechtigten der I. widersprochen werden, so muß das JA bei nicht erkennbarer Kindeswohlgefährdung den Jugendlichen an die Sorgeberechtigten zurück übergeben, im Streitfall wird das Familiengericht angerufen.
Ob wirklich eine derartige Gefährdung des Kindeswohls in diesem Fall vorliegt ist nicht erkennbar (wir kennen nun mal die Situation nicht und wenn dann nur von einer Seite beschrieben) und es gilt zu überlegen die Sache nicht irgendwie anders auf Familienebene zu lösen ist. Zumal es nur noch einen Monat bis zur Volljährigkeit ist.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
berlin_30
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja du redest immer von amts wegen, bloß was is damit genau gemeint. Bin kein jura student sondern arbeite selber nur auf einer tankstelle. Wenn du mir erklaeren koenntest was das bedeutet, dann bin ich dir dankbar und werde auch net weiterfragen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38435 Beiträge, 14001x hilfreich)

@ amako: erziehungsberechtigt ist der Vater, und der ist wohl "on tour." Jedenfalls nicht die Schwester. Und bei dieser Konstellation muss das Jugendamt aktiv werden.

@ berlin: hab ich doch schon weiter oben erklärt. Jeder soll da gemeldet sein, wo er lebt. Wenn die Unterschrift eines Erziehungsberechtigten nicht zu bekommen ist, aus was für Gründen auch immer, dann wird überprüft, wo das Kind tatsächlich lebt, und da angemeldet. Die Situation haben wir z.B. auch häufig, wenn sich die Eltern bei der Trennung streiten über den Aufenthaltsort des Kindes.

wirdwerden

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
natürlich ist Papa sorgeberechtigt und hat das ABR. Er bestimmt, das sich die Tochter bei ihrer Schwester aufhält und überträgt dieser die Aufsichtspflicht (völlig legitim).
Mal ehrlich: Von Kindeswohlgefährdung ist hier doch nun wirklich keine Spur, das ganze ist wohl eher unter Zickenterror (ich bitte um Verzeihung für das Wort, aber mir fiel kein anderes ein) zwischen zwei Schwestern abzutun.
Ich erlebe das bei mir im Haus fast jeden Tag, Tocher eins ist 9 Jahre älter als nummer zwei. Die Kleine will aus Prinzip nicht auf die Große hören, die Große ist manchnmal etwas machttrunken aber wenn Mama oder Papa mal ein ernstes Wort dazu sagt, regelt sich das immer. Ich glaube das wäre hier auch angesagt.
Gruß
Andreas

-----------------
"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.793 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen