Freundin von Vater geschlagen

1. September 2009 Thema abonnieren
 Von 
freelancergae
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Freundin von Vater geschlagen

Hallo,

Meine Freundin (19 Jahre, Schülerin 13.te Klasse) hat scho lange streit mit ihrem Vater.
Vor ca 1,5 Monaten ist es dann richtig eskaliert, das ging so weit das ihr Vater sie mehrmals brutalst ins gesicht geschlagen hat (bin mit ihr an dem Abend auch noch im Krankenhaus deshakb gewesen mit Berichten ect).Polizei war auch Vorort und haben eine Anzeige gegn den Vater wegen Körperverletzung aufgenommen.

Sie ist auch in Behandlung bei einem Psychologen und einen Anwalt haben wir mittlerweile auch konsoldiert.

Seit dem wohnt sie bei mir.
Finanzell unterstüzte ich sie, sie hat allerdings auch bereits einen 400€.
Das Kindergeld reichen die Eltern immer nur zögerlich weiter (Überweisung).

Allerdings würde sie auf Dauer doch gerne eine eigene Wohnung haben

Der Anwalt meinteihr würde ein Unterhalt von min. 650€ monatlich zustehen.

Daheim wohnen kann sie nicht mehr das bestätigt auch das Jugendamt bzw der Psychologe.

Wie und ab wann kann sie wie den Unterhalt in welcher Höhe einfordern?


Vielen Dank für eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

freelancergae hallo,
das kindergeld steht ihr zu nicht den eltern.
da müsst ihr euch mal mit der kindergeldkasse in verbindung setzen.

sie ist raus zu hause, hat sie alles mitgenommen?
also ihre persönlichen sachen?

was ist da vorgefallen, dass eine erwachsene von ihrem vater geschlagen wird und was macht die mutter?
ausschließlich zum vater halten?
wie leistungsfähig sind die eltern? und was hat deine freundin vor nach der schule?
gut ist schon mal, dass sie sich bewegt und zumindest einen 400 euro job angenommen hat, nun passt aber noch gut auf, nicht das sie morgen schwanger wird:)
ihr könnt auf jeden fall beim jugendamt beratung bekommen, auch das suchen einer geeigneten wohnung sollte unterstützt werden. sucht ihr das zusammen?


-----------------
"Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt.LGAnny"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

lies mal hier

Sind die Eltern leistungsfähig?
Deine Freundin rutscht durch ihren Auszug in der Rangfolge hinter evtl. Geschwister bzw. den Ehegatten.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

quote:
Wie und ab wann kann sie wie den Unterhalt in welcher Höhe einfordern?

Wie: schriftlich, das sollte dann eventuell der Anwalt erledigen
Ab wann: ab sofort, forden sollte sie den Unterhalt aber ab dem Zeitpunkt des Auszugs
in welcher Höhe: das ist abhängig wieviel die Eltern verdienen, welche anderen Verpflichtungen die Eltern haben, wieviele Geschwister sie hat, in welchem Alter diese sind, ob die Geschwister schon eigenes Einkommen haben.

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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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