Freunding weg....nun Verleumdung!

26. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)
Freunding weg....nun Verleumdung!

Hallo!
Ich habe da ein Problem und bevor ich beim Anwalt zewcks einer Auskunft viel Geld bezahle möchte ich hier mal mein Anliegen Schildern...
Ich habe mich vor rund 4 Wochen von meiner Freundin getrennt. Als ich auf der Arbeit war hat Sie alle Sachen die Ihr gehören aus unserer Wohnung entnommen. Leider hat Sie dabei auch einiges mitgehen lassen, was mir gehört. Des weiteren leigen noch ein paar Kleinigkeiten rum die Ihr zustehen.
Was noch dazukommt: Sie erzählt überall herum, dass ich Sie NUR schlecht behandelt habe und sogar geschlagen hätte!
Nun glaubt natürlich jeder in einer solchen Situation immer der Frau, obwohl ich wirklich nicht gewalttätig bin!
Nachdem kein Kontakt zwecks eines klärenden Gespräches mit meiner Exfreundin zustande kam, ließ ich Ihr durch "Mittelsmänner" meine Handykarte zukommen, damit Sie mich anrufen könne und es nicht ihr Geld kostet. Als Sie dennoch keinen Kontakt aufnahm habe ich die Handykarte sperren lassen und habe Ihr brieflich ein Ultimatum für eine Aussprache gestellt, damit geklärt werden kann, was mit den verbliebenen Sachen passiert.
Daraufhin hat Sie sich gemeldet, hat mir gesagt wann Sie kommt. Leider hatte ich keine Zeit an diesem Tag und bat Sie einen neuen Termin mit mir auszumachen. Bis heute warte ich auf Antwort und das "Ultimatum" ist abgelaufen.
Nun meine Fragen:
Habe ich Aussichten, dass Sie die Gebühren für die Anrufe übernimmt, die Sie mit meiner Handykarte getätigt hat (mit anderen Leuten als mir)?
Da Sie ja behauptet, ich hätte Ihr die Sachen, die Sie zu unrecht mitgenommen hat geschenkt - wo liegt die Beweispflicht, bzw. wie kann ich diese zurückfordern?
Was kann ich gegen die Verbreitung von solchen Lügen tun? Was passiert, wenn Sie ebenfalls zu einem Anwalt gehen würde? Kann ich mir wegen "Mißhandlung" oder ähnlichem Ärger einfangen? Kann man so etwas einfach behaupten ohne Beweise zu haben?
Es wäre nett, wenn mir einer weiterhelfen könnte!

Grüße,
Wassermaxe

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4 Antworten
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#1
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

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#2
 Von 
Wassermaxe
Status:
Schüler
(193 Beiträge, 34x hilfreich)

Hallo!
Natürlich kann man viel behaupten, deshalb ja auch meine Frage!
Im Grunde behauptet Sie ja auch nur...
Kann es wirklich sein, dass Sie MEINE Dinge aus MEINEM Haus mitnimmt, mit MEINEM Handy munter in der Welt rum telefoniert und ICH muß nun beweisen, dass ich im Recht bin?
Was ist mit der Verleumdung? Hat Sie nicht eine Beweispflicht? Oder kann man sowas auch einfach behaupten?

Grüße,
Wassermaxe

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
OldMara
Status:
Frischling
(32 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Wassermaxe,

das mit deinem Handy ist erstmal wirklich dein Pech. Aber die anderen Dinge, wenn sie von Wert sind, sollte sie schon wieder rausgeben. Allerdings sagt sie, du hast sie ihr geschenkt; du aber sagst, hast du nicht. Ist bischen dumm die Situation.
Bevor du aber die größeren Kaliber, wegen übler Nachrede oder Beleidigung, auffährst (wie ich`s gemacht habe), erinnere deine Ex doch mal daran, daß sie dich vielleicht ja mal geliebt hat. Laß das doch erstmal mit dem sogenannten Ultimatum. Ich würde nen persönlichen Brief schreiben, und sie ganz gezielt fragen, warum sie solche Dinge erzählt.
Vielleicht kommt sie ja auch mit eurer Trennung noch nicht klar. Ist zwar keine Entschuldigung für derart böse Unterstellungen, aber solche Leute gibts immer wieder. Spreche leider aus Erfahrung.
Ich würde ihr sagen, daß es da bestimmte §§ gibt, die von der Verletzung der pers. Ehre handeln. Nen Anwalt würde ich erstmal außen vor lassen. Bitte sie noch einmal höflich, ihre verbliebenen Sachen abzuholen und deine wieder mitzubringen. Desweiteren bitte sie, sie möge aufhören, solche Dinge zu erzählen.
Die Möglichkeit der Strafanzeige bleibt dir immer noch offen.
Ich hoffe aber, ihr kriegt das ohne so ein Trara auf die Reihe.

In diesem Sinne,

OldMara:)

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