Für Eltern aufkommen obwohl bei Oma aufgewachsen?

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
Nitemare
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)
Für Eltern aufkommen obwohl bei Oma aufgewachsen?

Hallöchen,

zu meinem Problem:
Ich lebe seit ich ungefähr 4 bin bei meinen Großeltern. Mit meinem Vater / Mutter hatte ich wenig bis gar nichts zu tun. Vorallem mit meiner Mutter. Da meine Mutter nun "psychologisch" krank ist (ja, klar..) krieg ich nun ab und an Post von der LWL, dass ich für sie aufkommen soll, was ich natürlich nicht einsehe, da sie sich nie um uns (inkl. Schwester) gekümmert hat und ich nicht mal weiß wo sie zurzeit lebt und auch so nichts von ihr höre.

Mein Vater ist ebenfalls ein Fall für sich. Er kümmert sich genauso wenig um seine eigenen Kinder und hat jetzt irgendeinen Sohn von der Schwester meiner Mutter bei sich, um den Verlust seines echten Sohnes (meiner Wenigkeit) zu kompensieren und kümmert sich lieber um diesen, als um seinen echten Sohn. Ich habe keine Lust für ihn später auch noch aufzukommen, weil er nicht arbeitet und auch nichts macht.

Kann man da irgenwas machen? Die Lage macht einen echt fertig... und würd da gerne endlich Klarheit haben..

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Nitemare
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Gar nicht von den beiden. Meine Großeltern sind für mich aufgekommen.

Das Leben bei meinen Eltern war nicht mehr zumutbar, da meine Eltern sich andauernd getrennt haben voneinander und so hat das Jugendamt entschieden, dass ich zu meinen Großeltern soll

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#4
 Von 
Nitemare
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Schon lustig irgendwie, dass wenn sich die Eltern nicht um die Kinder kümmern dann trotzdem Anspruch haben auf Unterhalt... naja, als ich das letzte mal den Bogen ausgefüllt habe war ich noch in der Ausbildung. Daher natürlich nicht leistungsfähig. Jetzt hab ich diese frisch beendet und verdiene knapp 2000 Brutto.
Ab wie viel Euro muss man denn was abtreten??

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#5
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo Nitemare,

quote:
und verdiene knapp 2000 Brutto.


Da wirst Du auch noch nicht leistungsfähig sein.

Der SB zum Elternunterhalt beträgt netto 1.500€ plus die Häölfte des übersteigenden Einkommens.

Bei einem bereinigtem Netto-EK von 2.000€ läge der SB demnach bei 1.750€. Alle anderen Unterhaltsberechtigten wären vorrangig zu bedienen. Also eigene Kinder oder Ehegatten ohne eignenes, ausreichendes Einkommen.

Sei also beruhigt. So schnell ist bei Dir nichts zu holen.

LG nero



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#6
 Von 
Nitemare
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann man da denn nicht gerichtlich vorgehen? Bzw hat man da gute Chancen??

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