Fürsorgepflicht gegenüber Eltern mit Messie-Syndrom

7. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)
Fürsorgepflicht gegenüber Eltern mit Messie-Syndrom

Hallo zusammen,

nachdem mir soziale Anlaufstellen eigentlich nicht viel weiterhelfen konnten, würde es mich interessieren, wie es mit der Fürsorgepflicht gegenüber einem Elternteil genau aussieht.

Wenn sich dieses in der Pflegestufe 1 (Tendenz schlechter) befindet, in einem Messie-Haushalt lebt, krankheitsbedingt nur schwer von einem in das andere Zimmer kommt, Hilfe verweigert bzw. untersagt (z. Bsp. das Zimmer frei räumen, säubern, drüber reden, Alternative/Lösung finden), bis zu welcher Stelle muss man zugucken?
Wir hatten für das andere Elternteil bereits einen gesetzlich bestellten Betreuer, der rechtlich gar nicht so viel machen konnte, wie alle dachten. Man kann quasi gegen einen Willen einer Person nichts tun, was ich einerseits verstehe.
Ab Brandgefahr oder Seuchengefahr wäre das etwas anderes.

Welche Erfahrungen haben andere in so einer Situation gemacht?

Danke vorab für eventuell vorhandene Informationen.

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Was ist denn genau deine Frage? Inwiefern soll dem Elternteil geholfen werden und von wem?

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#2
 Von 
ya296742-6
Status:
Beginner
(52 Beiträge, 3x hilfreich)

Dem Elternteil soll durch die Kinder geholfen werden. Zum Beispiel durch Unfallverhütung. In einer Messie-Wohnung herrschen ja überall Stolperfallen, gerade für ältere, gebrechliche Menschen. Wenn nun aber das Elternteil das alles da gerne weiterhin stehen hätte, fühlt man sich machtlos. Wenn es irgendwann fällt, stürzt und etwas passiert, macht man sich Vorwürfe. Guckt man da einfach zu?

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#3
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8002 Beiträge, 4497x hilfreich)

Zitat (von ya296742-6):
Wenn es irgendwann fällt, stürzt und etwas passiert, macht man sich Vorwürfe. Guckt man da einfach zu?

Ja, das ist leider so und schwer auszuhalten.
Man kann nur helfen, wenn derjenige einsichtig ist und Hilfe annimmt.
Zwangsmaßnahmen können bei Eigen- oder Fremdgefährdung durchgesetzt werden.

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#4
 Von 
guest-12331.01.2021 10:09:08
Status:
Schüler
(210 Beiträge, 40x hilfreich)

Zitat (von ya296742-6):
Dem Elternteil soll durch die Kinder geholfen werden

Dann ist es ja keine Rechtsfrage sondern eine Frage der zwischenmenschlichen Kommunikation.
Zitat (von ya296742-6):
Zum Beispiel durch Unfallverhütung. In einer Messie-Wohnung herrschen ja überall Stolperfallen, gerade für ältere, gebrechliche Menschen

Schwierig, daraus eine Gefährdung zu basteln, durch die dann entsprechende Stellen tätig werden könnten.
Solange keine unmittelbare Gefahr für Dritte ausgeht, musst du damit leben, dass der Elternteil damit leben will....

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31943 Beiträge, 5626x hilfreich)

Zitat (von ya296742-6):
Zum Beispiel durch Unfallverhütung.
Das wird nicht gelingen.
Nimm als Gegenbeispiel eine absolut penible/pedantische Reinlichkeitsfanatikerin, die mit 80 Jahren sich noch immer auf die Leiter traut, um die Gardinen in der Altbauwohnung mit Deckenhöhe 3,80 m schon wieder mal abzunehmen.
Das kann kein Kind verhindern. Dann passiert eben was --- oder nicht.
Das ist das allgemeine Lebensrisiko dieser Person.

Fürsorgepflicht ist damit nicht umfasst.
Vorwürfe macht man sich so oder so--- weil immer das hätte-hätte mitspielt.
Auch eine fremde Pflegeperson, die uU nur für kurze Zeit in die Wohnung kommt, muss das so hinnehmen, wie es eben dann dort ist.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Wenn jemand verwahrlost und sich gefährdet, dann ist der Sozialpsychiatrische Dienst ein guter Ansprechpartner. Da kann man sich auch als Angehöriger beraten lassen.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

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