Folgendes Szenario ereignet sich: Beteiligte: 3 Brüder, 1 Mutter (89 Jahre, mit fortgeschrittener Altersdemenz)
Abgespochen war mit meinen Brüdern, dass der eine (der in der Nähe der Mutter lebt und dem ich bis dahin noch vertraute) eine Generalvollmacht erhält, für den Fall, dass Mutter nicht mehr zurecht kommt (Patienten+Betreuungsverfügung), der andere Bruder aber wegen meines berechtigtem Misstrauens ihm gegenüber (kriminelle Machenschaften zeitlebens) nur als Beobachter dabei sein darf, keinesfalls aber als Stellvertreter eingesetzt wird. Nach Besuch beim Notar (Anwesende: Mutter, Bruder und anderer Bruder, stellt sich durch Zufall heraus, dass der andere Bruder doch als Ersatz-Vertreter eingesetzt wurde. Dieses fasse ich natürlich als groben Vertrauensbruch der Beiden auf - unser sonst gutes Verhältnis ist seit diesem Tag verständlicher Weise zerstört.
- Wie soll ich mich verhalten?
- Habe ich das Recht, den genauen Inhalt der Vollmacht zu erfahren (mein Bruder sagt, er hätte keine Kopie, weil es erst beim Gericht eingereicht würde, er hat mir lediglich den Ausdruck eines Vorentwurfs gegeben)
- Lässt sich die Vollmacht anfechten?
- Sollte ich mit Mutter eine neue Vollmacht auf meinen Namen erwirken? (Nachteil: Nervliche Beanspruchung ihrerseits)
- soll ich gegen den Notar vorgehen, der mit meiner altersdementen Mutter ohne jeden einleitenden Zurechnungsfähigkeitstest (lt. Zeugenaussagen) ein Zustandekommen der Vollmacht zuliess?
- Macht es Sinn, dem Notar wegen dieser Unterlassung eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Landgericht oder Anrufung der standesrechtlichen Notarkammer anzudeuten? (Vermutlich wird er argumentieren, sie hätte auf ihn einen frischen Eindruck gemacht)
- Den ganzen Vorgang sehe ich im nachhinein als geplant und auch für kommende Erbangelegenheiten eingefädelt. Da ich aber andererseits die Mutter nicht unbedingt mit der der nervigen Auseinandersetzung belasten möchte, lässt sich vielleicht auch ein anderer Weg gehen:
- Soll ich die Vollmacht so belassen, Mutter aber dazu bewegen, ein handschriftliches Testament zu schreiben lassen, in dem das Erbe über Haus und Grundstück uns gleichmässig berücksichtigt?
- oder soll ich ohne Notar eine neue, selbstverfasste, gleichlautende Vollmacht auf meinen Namen (als Stellvertreter kann der eine Bruder eingesetzt werden) von meiner Mutter unterzeichnen lassen, die dann bei späteren eventuellen Streitigkeiten durch ihr aktuelleres Datum Relevanz hätte?
Da zu befürchten steht, dass mein Bruder bei nächster Gelegenheit einen Arzt konsultieren wird, der meiner Mutter Demenz attestiert, könnte bereits der Fall eintreten, dass Kontobewegungen, die nicht im Sinne meiner Mutter (auch nicht in meinem) vollzogen werden.
Wer kann bitte einen fundierten Ratschlag geben, für den ich mich jetzt schon bedanke.
GENERALVOLLMACHT anfechten?
14. April 2010
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Frage vom 14. April 2010 | 13:06
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
GENERALVOLLMACHT anfechten?
#1
Antwort vom 14. April 2010 | 13:56
Von
Status: Praktikant (588 Beiträge, 336x hilfreich)
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
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