Ganztagsschulen und faule Mütter

2. Juni 2004 Thema abonnieren
 Von 
apfelsaftschorle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)
Ganztagsschulen und faule Mütter

Bereits zum Beginn des kommenden Schuljahres sollen alle 71 Hamburger Gymnasien in Ganztagsschulen umgewandelt. Das trifft sicher nicht nur auf HH zu. Es wird Zeit, dass damit auch für unterhaltsberechtigte Mütter rechtlich endlich durchgesetzt wird, zu arbeiten!!! Die Faulheit hat hoffentlich ein Ende und auch das "Verkriechen hinter dem ganzen Haushalt. Die Rede ist nicht von kleinen MINI-Jobs, sondern Vollzeit, damit sie endlich auch finanziell für ihre Kinder sorgen können.

Wenn Kinder von arbeitenden Eltern in Ganztagsschulen gehen können, dann können Kinder von geschiedenen Eltern das auch. Denn sie sind nix besserer als Kinder aus Zweitfamilien.

Außerdem bieten Schulen bzw. Kindergärten schon heute eine Betrreuung von bis zu 10 - 11 Std. an....und die Kinder sind auch nicht geschädigt!!!

Denkt doch darüber mal nach.....

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
rogitec
Status:
Praktikant
(513 Beiträge, 21x hilfreich)

Wie wahr.
Hoffendlich schneidet sich das OLG HAMM eine scheibe davon ab, denn die leben noch weit hinter`m mond.
rogitec

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#2
 Von 
SandraK
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

@apfelschorle
Ich finde Du verallgemeinerst das ein wenig zu sehr und bezeichnest alle Mütter die nicht oder nur Teilzeit arbeiten als faul.
In HH hat ein Kind nur Anspruch auf max. 8 Stunden Kindergarten. Die restliche Zeit muss man zukaufen. Bei uns im Kindergarten kostet 1 Stunde 3.50 €, sind im Monat rund 140,00 € Mehrkosten. Bei 2 Kindern die betreut werden müssen (wäre bei mir so) wären das dann schon 280,00 €.
Ich würde einen Vollzeitjob zeitlich gar nicht auf die Reihe bekommen, da eines meiner Kinder behindert ist und Nachmittags Logopädie und Krankengymnastik auf den Plan stehen. Leider ist hier keine Hilfe vom KV zu erwarten.
Und wenn die Kinder die Grundschule beendet haben und eine Ganztagsschule besuchen können, sind sie eh in einem Alter wo ein(e) Alleinerziehende(r) Vollzeit arbeiten könnte.

Es soll jetzt aber nicht heißen, daß Alleinerziehende grundsätzlich das Recht haben, nur zu Hause zu hocken.´
Bis zu einem gewissen Alter sollte es dem Erziehenden schon zugestanden werden bzw. kann man von ihm erwarten das zwischen 20 und 30 Stunden gearbeitet wird. In diesem Punkt habt ihr Recht, da leben einige Gerichte noch hinterm Mond

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#3
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#4
 Von 
apfelsaftschorle
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 1x hilfreich)

....sicher es handelt sich immer um Einzelfälle. Zur Zeit ist es aber so, dass die Mehrheit der Kinder zum Glück nicht behindert bzw. eine verstärkte Unterstützung benötigen. Das gesamte Familienrecht ist nach der Scheidung allerdings so ausgerichtet, als wenn nun alle Väter nicht zahlen und alle Mütter sich 24 Std. um ihre Kinder kümmern.

Besser ist doch: grundsätzlich Pflicht zu arbeiten, gerade bei Ganztagsbetreuung und eine Einzelfallprüfung!!! Und nicht pauschal das Recht zur Nicht-Arbeit verteilen!!

Auch die gesicherte Ganztagsbetreuung in der Grundschule bietet die Chance Vollzeit zu arbeiten...immerhin nach Ende der Grundschule sind die lieben "kleinen" bereits 11/12 Jahre.

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#5
 Von 
guest123-173
Status:
Schlichter
(7150 Beiträge, 1096x hilfreich)

--- Posting wurde vom Admin editiert

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#6
 Von 
SandraK
Status:
Frischling
(27 Beiträge, 0x hilfreich)

Eine Mutter kann spätestens wenn Junior 3 wird zumindest für 20 - 30 Stunden arbeiten. Und da ist wirklich eine große Lücke im Gesetz.
Ich muss doch nicht zu Hause sitzen und Däumchen drehen, während die Lieben Kleinen im Kindi oder Vormittags in der Schule sind, nur um den EX schön blechen zu lassen.
Aber wenn Alleinerziehende arbeiten, sollte sich der Ex ruhig ein wenig mehr um seinen Nachwuchs kümmern und sich nicht damit rausreden, dass er ja zahlt.
Wäre die Trennung nicht gewesen, hätten sich ja auch beide Elternteile gleich um die Kinder gekümmert.
Fazit: Das ganze System müsste überarbeitet werden.

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