Geburtsname in Personalausweis nach Namensänderung

8. November 2022 Thema abonnieren
 Von 
guest-12312.11.2022 16:19:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsname in Personalausweis nach Namensänderung

Hallo,
ich habe meinen Nachnamen aus beruflichen Gründen geändert. Nachdem die Namensänderung amtlich war, habe ich einen neuen Personalausweis beantragt. Dieser wurde jedoch ohne meinen Geburtsnamen ausgestellt. Nach mehrmaligen Nachfragen, wurde mir seitens des Bürgeramts mitgeteilt, dass der Geburtsname lediglich nach Heirat eingetragen wird. Wurde der Name anderweitig geändert, erfolgt keine Eintragung. Für mich mach das sehr wenig Sinn. Für mich ist das aktuell zumindest von Nachteil, da ich jetzt immer meine Meldebescheinigung mitführen muss. (Führerschein, Bahncard) Es widerspricht auch den Informationen, welche ich hier gefunden habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/anhang_3.html
Sind die Aussagen des Bürgeramts korrekt? Oder kann ich erzwingen, dass der Geburtsname eingetragen wird?

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16 Antworten
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#1
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Wikipedia hält die Antwort parat:

Zitat:
.In Deutschland ist der Geburtsname als derjenige Name definiert, „der in die Geburtsurkunde eines Ehegatten zum Zeitpunkt der Erklärung [über die Wahl eines Ehenamens] gegenüber dem Standesamt einzutragen ist" (§ 1355Abs. 5 BGB), wobei sich aus dem Personenstandsrecht ergibt, dass sich der im Geburtseintrag vermerkte Geburtsname durchaus ändern kann (§ 36 Abs. 1 PStV), namentlich durch Adoption, Einbenennung oder behördliche Namensänderung; lediglich bei Änderungen aufgrund einer Ehe ändert sich nicht der Geburtsname, sondern es wird ein Ehename erworben.


https://de.wikipedia.org/wiki/Familienname

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
Es widerspricht auch den Informationen, welche ich hier gefunden habe:
https://www.gesetze-im-internet.de/pauswv/anhang_3.html
Da es in diesem Anhang nur um formale Anforderungen geht, kann dies nicht widersprüchlich sein.

Zitat (von mrub22):
Hallo,
ich habe meinen Nachnamen aus beruflichen Gründen geändert.
Das bedeutet, Du hast Deinen Geburtsnamen geändert.

Zitat (von mrub22):
Für mich ist das aktuell zumindest von Nachteil, da ich jetzt immer meine Meldebescheinigung mitführen muss. (Führerschein, Bahncard)
Es ist Deine Verpflichtung, die Dokumente entsprechend ändern zu lassen.

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#3
 Von 
guest-12312.11.2022 16:19:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Genau hier sehe ich das Problem. Der Geburtsname ist scheinbar sehr sonderbar definiert. Für die klassische Eheschließung macht das ja auch alles keine Probleme. Ich habe durch die Änderung meines Nachnamens auch meinen Gebrtsnamen verloren bzw. wurde dieser geändert. So steht es jetzt auch im Geburtenregister.
Nichts desto trotz stand ich vor kurzem bei einem Notar und wollte die Auflösung eines Handelregistereintrags beglaubigen lassen. Personalausweis ist auf den neuen Namen ausgestellt, der Eintrag auf den alten. Der Notar hat es dann troztdem gemacht, nachdem ich meine Urkunde der Namensänderung vorweisen konnte. Mittlerweile habe ich eine Meldebescheinigung bekommen und muss diese mit mir führen. Mir ist schon klar, dass dies die gesetzliche Lage ist, war jetzt oft genung beim Bürgeramt. Aber es tut mir leid, rein logisch ist das der totale Schwachsinn . Ich habe knapp 40Jahre unter einem Namen gelebt. Steuern bezahlt, Firmen gegründet, Verträge abgeschlossen und auf einmal ist der Name verschwunden, lediglich eine Behörde kann hier Einsicht bekommen. Meine Frau hat meinen Namen angenommen und hat all diese Probleme nicht.

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#4
 Von 
guest-12312.11.2022 16:19:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Das bedeutet, Du hast Deinen Geburtsnamen geändert.

Nein, eindeutig nicht. Ich habe den Familiennamen geändert, genau das steht in der vom Bürgeramt ausgestellten Urkunde. Scheinbar führt dies automatisch zur Änderung des Geburtsnamens. Ich habe einen ganzen Stapel von Unterlagen und kein einziges Mal wird von einem Geburtsnamen geprochen. Meiner Ansicht nach, ist das ein Fehler im System.

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#5
 Von 
guest-12312.11.2022 16:19:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Es ist Deine Verpflichtung, die Dokumente entsprechend ändern zu lassen.

Nein, es gibt keine Verpflichtung diesen zu ändern. Man muss lediglich nachweisen können, dass man die Person ist. Und genau darum geht es mir ja.
Es macht doch keinen Sinn, dass meine Frau ihren Führerschein (mit Geburtsname) behalten kann und meiner ungültig wird bzw ich jetzt immer mir der Meldebescheinigung im Rucksack durch die Gegend laufen soll.

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#6
 Von 
Turtle1972
Status:
Beginner
(86 Beiträge, 13x hilfreich)

Nein, es ist schlicht und einfach geregelt, dass bei Namensänderung der Geburtsname geändert wird, außer bei Eheschließung und Verpartnerung.

Du wolltest ihn loswerden, du bist ihn los. Vollständig.

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#7
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
Nein, eindeutig nicht. Ich habe den Familiennamen geändert
Doch ....
Zitat (von mrub22):
Ich habe durch die Änderung meines Nachnamens auch meinen Gebrtsnamen verloren bzw. wurde dieser geändert. So steht es jetzt auch im Geburtenregister.


Zitat (von mrub22):
Nichts desto trotz stand ich vor kurzem bei einem Notar und wollte die Auflösung eines Handelregistereintrags beglaubigen lassen.
Du hättest den Handelsregistereintrag zuerst auf Deinen "neuen" Geburtsnamen ändern lassen müssen.

Zitat (von mrub22):
Ich habe knapp 40Jahre unter einem Namen gelebt. Steuern bezahlt, Firmen gegründet, Verträge abgeschlossen und auf einmal ist der Name verschwunden
Genau das war Deine Entscheidung.

Zitat (von mrub22):
Nein, es gibt keine Verpflichtung diesen zu ändern.
Doch, diese Verpflichtung gibt es bei der Änderung des Geburtsnamen sehr wohl. Man lese die entsprechenden Anmerkungen zu Deinen Anträgen.

Zitat (von mrub22):
Es macht doch keinen Sinn, dass meine Frau ihren Führerschein (mit Geburtsname) behalten kann
Äpfel und Birnen.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
Nein, es gibt keine Verpflichtung diesen zu ändern.

Richtig, dann muss man halt mit den sich daraus ergebenden Nachteilen leben.



Zitat (von mrub22):
da ich jetzt immer meine Meldebescheinigung mitführen muss.

Das wird auch nicht immer helfen und auch nicht lange helfen...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1078 Beiträge, 120x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
Nein, eindeutig nicht. Ich habe den Familiennamen geändert, genau das steht in der vom Bürgeramt ausgestellten Urkunde.


Ich habe gerade ein Verständnisproblem und bitte um Aufklärung.

Du wurdest (als Beispiel) mit dem Namen Müller geboren.

Du heiratest, nimmst im Zuge dessen den Namen deines Mannes an und heißt fortan Meier.

Diesen Namen legst du nach rechtskräftiger Scheidung ab und heißt jetzt wieder Müller.

Da das auch dein Geburtsname ist, wird dieser logischerweise nicht noch explizit als solcher in den Urkunden geführt.

Sollte ich was missverstanden haben, korrigiere mich bitte...

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120218 Beiträge, 39849x hilfreich)

Zitat (von Nana71):
Sollte ich was missverstanden haben,

So ziemlich alles ...



Zitat (von Nana71):
korrigiere mich bitte...

Es geht zu 0,0 um Scheidung.

Man hat den Geburtsnamen und den angeheirateten Namen ersetzen lassen durch einen amtlich geänderten Namen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#11
 Von 
smogman
Status:
Student
(2798 Beiträge, 919x hilfreich)

Laut seiner Aussage hat die Frau seinen Namen bei der Ehe angenommen. Ergo war sein Geburtsname auch sein Ehename. Da dieser Name öffentlich-rechtlich geändert wurde, hat sich richtigerweise sein Geburtenregister verändert. Der bisherige Name wurde damit final gelöscht. Übrigens auch der Ehename der Frau, die jetzt mMn genauso heißen müsste wie der Fragesteller. Eventuell wurde dieser Punkt bisher auch übersehen!?

Die öffentlich-rechtliche Namensänderung ist völlig zu Recht nur bei wichtigen Gründen zu gewähren. Wer das beantragt, dem muss schon auch klar sein, welche Konsequenzen eine Namensänderung nach sich ziehen, insbesondere wenn man schon sein halbes Leben unter einem anderen Name verbracht hat. Allerdings ist es auch nicht weltbewegend schwierig, seinen neuen Namen an allen Stellen einmalig mitzuteilen und nicht immer erst dann, wenn einem auffällt, dass der alte Name noch irgendwo steht.

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#12
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38463 Beiträge, 14009x hilfreich)

Die Angelegenheit ist doch rechtlich eindeutig geregelt. Wenn eine Namensänderung erfolgt, dann "verschwindet" der alte Name. Und zwar vollständig aus dem standesamtlichen Registern. Einzige Ausnahme von dieser Regel ist die Namensänderung aufgrund einer Eheschließung. Im vorliegenden Fall haben wir es eben nicht mit der Ausnahme zu tun, sondern mit der Regel. Es obliegt dem Betroffenen, sich um Abänderung der entsprechenden Dokumente zu kümmern.

wirdwerden

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#13
 Von 
guest-12312.11.2022 16:19:18
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Erstmal Danke an alle für die rege Beteiligung!
Ich muss hier nochmal klarstellen, ich bin super happy mit meinem neuen Namen. Der alte war auf Englisch ausgesprochen ein pornografischer Begriff und das ist ziemlich unangenehm, wenn man in internationalen Teams arbeitet. Mir ist mein alter Name komplett egal, brauche keinerlei emotionalen Bezug mehr.
Mir ist nur eben aufgefallen, dass ein für mich sehr ähnlicher Vorgang (das ist nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sondern eher Pink Lady mit Boskoop) sich unterschiedlich auswirkt, und zwar für mich von Nachteil. Das ist unbestritten!!
Ich bin aber irrtürmlicherweise davon ausgegangen, das Geburtsname der Name bei der Geburt ist und nicht ein willkürlich gewähltes Konstrukt, dass sich aufgrund sonderbarer Gesetzteslage ändern kann.
Hätte mich jemand gefragt, hätte ich es so definiert:
Geburstname = Name bei der Geburt -> unveränderlich so wie das Geburtsdatum und Ort
Familienname = Kann abweichend zum Geurtsnamen sein. Änderung durch Heirat, Adoption und Namensänderung möglich.
Weicht Geburtsname von Familienname ab, wird es als Geburtsname eingetragen.
Aber scheinbar hat sich der Gesetzgeber dagegen entschieden. Für mich bedeutet das, dass ich in Formularen in denen nach Familiennamen und Geburtsnamen dann nur den neuen eintrage, weil den alten gibt es ja nicht mehr. Behördlich ist mein alter Name als "frührer Name" auf der Meldebescheinigung erfasst.
Und ich finde es nach wie vor bescheuert, dass ich als in Deutschland geborener Deutscher eine Meldebescheinigung mitführen muss, nur weil jemand das mal völlig verstrahlt so entschieden hat. Es macht einfach keinen Sinn unabhängig wie die Gesetzeslage ist. Ich kann akzeptieren, dass es so ist. Aber dann hört es auch schon auf, der Rest ist Irrsinn.

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#14
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
Hätte mich jemand gefragt, hätte ich es so definiert:
Hättest Du die Antragsformulare und die Beiblätter richtig gelesen, hättest Du es gewusst.

Zitat (von mrub22):
Und ich finde es nach wie vor bescheuert, dass ich als in Deutschland geborener Deutscher eine Meldebescheinigung mitführen muss, nur weil jemand das mal völlig verstrahlt so entschieden hat.
Dein eigenes Problem, denn es ist Deine Pflicht, Deinen Namen in allen Dokumenten, Verträgen, usw. ändern zu lassen.

1x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
guest-12324.04.2023 06:27:18
Status:
Lehrling
(1448 Beiträge, 232x hilfreich)

Zitat (von mrub22):
der Rest ist Irrsinn.


Sie verkennen den Zweck der Namensänderung. Diese ist ja gerade nur dann zulässig, wenn dem Namensträger nicht zugemutet werden kann den Namen zu führen. Sprich man geht davon aus, dass der Betroffene im Gegenteil ein erhebliches Interesse hat, das der Name "verschwindet".

Im übrigen:
Zitat (von mrub22):
Meine Frau hat meinen Namen angenommen und hat all diese Probleme nicht.

Hätte man auch den Namen der Frau annehmen können. Das gibt das deutsche Recht her.

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