Geburtsnamen Kind

9. April 2017 Thema abonnieren
 Von 
BestMama
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Geburtsnamen Kind

Hallo
Folgender Fall: Kind wurde unehelich geboren und bekam Nachnamen der Mutter "Müller". Als das Kind 4 Monate alt war heiraten die Eltern und Kind bekommt Namen des Vaters "Meier". Kind bekommt neue Geburtsurkunde mit "Meier". Eltern lassen sich scheiden, haben neue Partner und heiraten wieder. Kind nun 18 Jahre, möchte den Namen Müller" annehmen, also den sie als erstes hatte. Geht das überhaupt?
Hoffe auf Antworten!
LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38433 Beiträge, 14000x hilfreich)

So einfach geht das nicht. Zwar ist die Einbenennung unproblematisch, d.h. eine Namensänderung. Der Klassiker ist, dass Kind den Namen der Mutter hat, Mutter heiratet, nimmt den Namen des Mannes an, und das Kind bekommt nunmehr den Namen des Mannes. Dann haben wir den Fall (keine Ahnung, ob sich da was geändert hat), dass der Name des Kindes automatisch dem der Mutter folgt, wenn sich ihr Name binnen der ersten 4 Jahre nach der Geburt ändert. Dieser Automatismuss kam auch zum Zuge, wenn die Mutter den biologischen Vater heiratete. Also eigentlich keine Einbenennung, sondern eher eine Angleichung. Ich meine, diese beiden letzten Alternativen sind vor etlichen Jahren abgeschafft worden, könnten aber vor 18 Jahren durchaus gegriffen haben.

Und dann gibt es noch die klassische Namensabänderung. Für die muss immer ein triftiger Grund da sein. Die geschieht auch nicht automatisch, bei uns ist da das Regierungspräsidium für zuständig. Kann in einem anderen Land auch anders geordnet sein. Einige Beispiele: es gibt wohl niemanden mehr in Deutschland, der "Hitler" heisst, obwohl dieser Name gar nicht so selten war. Oder, die Eltern des Todesschützen von Winnenden haben ihren Nachnamen auch geändert.

Ich würde mich beim Standesamt beraten lassen. Die sind zwar für die angestrebte Namensänderung wohl nicht zuständig, wissen aber, was geht.

wirdwerden

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Stony123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Es ist alles machbar, die Frage ist wieviel es kosten wird

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47595 Beiträge, 16825x hilfreich)

Zitat:
Es ist alles machbar, die Frage ist wieviel es kosten wird


Das ist nicht richtig. Wenn die Voraussetzungen des Namensänderungsgesetzes nicht erfüllt sind, dann wird der Wunsch abgelehnt.

1x Hilfreiche Antwort

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