Geerbter Anspruch im Scheidungsrecht
wie würde sich folgender fiktiver Fall darstellen:
M hatte einen deliktischen Anspruch gegen S. Allerdings starb M plötzlich bevor sie Klage erheben konnte. Ihre Erbin T kannte den Anspruch nicht und hat ihn deswegen nicht innerhalb der Verjährungsfrist geltend gemacht. Glücklicherweise verzichtet S, der sich unbedingt von dem Vorwurf reinwaschen will, darauf Verjährung geltend zu machen, sodass T klagen kann. Während dieser Zeit ist der Wert des Anspruch sogar noch gestiegen.
Allerdings ist T noch mit E im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft verheiratet, obwohl Sie schon seit Jahren von ihm getrennt lebt. E und T wollten sich aus steuerlichen Gründen nicht scheiden lassen und würden es am liebsten immer noch nicht tun. Allerdings will T auf keinen Fall, dass E Geld aus dem deliktischen Anspruch bekommt.
Wie sollte T vorgehen?
Sollte Sie sich scheiden lassen und wenn ja wann?
Geerbter Deliktischer Anspruch bei Scheidung
24. Februar 2020
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Frage vom 24. Februar 2020 | 13:48
Von
Status: Frischling (19 Beiträge, 0x hilfreich)
Geerbter Deliktischer Anspruch bei Scheidung
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#1
Antwort vom 24. Februar 2020 | 15:28
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
Nicht jeder deliktische Anspruch ist vererbbar. Aber selbst wenn, halten sich die Zahlungen in der Regel doch in Grenzen und es dauert Jahre, bis so ein Verfahren abgeschlossen ist, durch die Instanzen. Abgesehen davon fließen Erbschaften nicht in den Zugewinnausgleich. Und - man kann sich zwischen Eheleuten verträge hinsichtlich der Verteilung der Millionen treffen. Und - was an Eurem Familiengericht unter Berücksichtigung der Laufzeit von Verfahren beim dortigen zuständigen Richter realistisch ist, das weiss der Anwalt vor Ort. Wir hier haben keine hellseherischen Fähigkeiten.
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