Gegenseite zieht Antrag zurück, was ist mit meinen Anwaltskosten?

7. April 2016 Thema abonnieren
 Von 
Stender
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)
Gegenseite zieht Antrag zurück, was ist mit meinen Anwaltskosten?

Hallo zusammen,
meine Ex hat mit ihrem Anwalt einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht gestellt. Das betroffene Kind lebt bei mir, das Aufenthaltsbestimmungsrecht habe ich von einem anderen Gericht in einer anderen Stadt zugesprochen bekommen.
Jetzt hat sie wohl eingesehen dass dieses Vorgehen nicht viel Sinn macht und wird wohl ihren Antrag zurückziehen.
Ich hatte in der Zwischenzeit einen Anwalt beauftragt auf diesen Antrag zu reagieren was dieser auch getan hat.
Jetzt zu meinen Fragen:
- muss sie jetzt meinen Anwalt bezahlen?
- wenn ja, wie wird das abgewickelt? Geht seine Rechnung direkt an sie? Oder muss ich die erst bezahlen?
- wenn sie die nicht bezahlen kann, bin ich dann wieder in der Verpflichtung?
Danke für eure Antworten
Gruß
R.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

- Kommt auf die Entscheidung des Gerichts an.
- Kommt auf den Anwalt an bzw. wie gut die Aussichten sind, dass die Rechnung zügig gezahlt wird.
- Ja.


-- Editiert von salkavalka am 07.04.2016 10:10

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#2
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Zitat (von salkavalka):
- Kommt auf die Entscheidung des Gerichts an.


In vorliegenden Fall wird das Gericht vermutlich erst mal gar nichts entscheiden. *grins*

Wenn die Klage ohne ein Urteil zurückgenommen wurde, so trägt zunächst jede Partei selbst ihre Kosten.

Der Beklagte kann aber einen Antrag an das Gericht stellen, dass der Kläger alle Kosten zu tragen hat. Dieser Beschluss sollte vollstreckbar sein (auch das sollte man beantragen) und dann kann der Beklagte seine Kosten vom Kläger notfalls per Gerichtsvollzieher eintreiben.

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#3
 Von 
salkavalka
Status:
Lehrling
(1587 Beiträge, 976x hilfreich)

In Familiensachen muss das Gericht auch ohne Antrag über die Kosten entscheiden (§ 81 FamFG ). Diese Entscheidung meinte ich in meinem ersten Beitrag.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Zur Kostenfrage ergänzend: Kostenschuldner des Anwalts ist derjenige, der ihn beauftragt hat. Allerdings kann sich derjenige seine Kosten von der Gegenseite zurückholen, sofern ein entsprechender Titel existiert. Wenn die Gegenseite nicht zahlen kann, die Pfändungsversuche also ins Leere gehen, bleibt der Mandant auf den Kosten sitzen. Der Anwalt wird jedenfalls nicht das Kostenrisiko des Mandanten tragen.

Was mir bei Klagerücknahmen immer Kopfschmerzen bereitet, das ist, dass ja jederzeit wieder neu geklagt werden kann, mit demselben Streitgegenstand. Warum die Beklagten da immer zustimmen. Wenn man auf der absolut sicheren Seite ist, dann ist es vielleicht sinnvoller, so etwas durchentscheiden zu lassen und einer Rücknahme nicht zuzustimmen.

wirdwerden

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#5
 Von 
Stender
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Wenn man auf der absolut sicheren Seite ist, dann ist es vielleicht sinnvoller, so etwas durchentscheiden zu lassen und einer Rücknahme nicht zuzustimmen.


Hallo wirdwerden,
das ist interessant. Muss ich also gefragt werden ob ich der Rücknahme zustimme?
Das würde ich mir dann tatsächlich überlegen um ein für alle mal Ruhe zu haben.
Danke und Gruß
R.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38366 Beiträge, 13983x hilfreich)

Wenn ich mich recht erinnere, kommt es auf den Stand des Verfahrens an. Frag deinen Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Nach ZPO §269 (1) gilt: Die Klage kann ohne Einwilligung des Beklagten nur bis zum Beginn der mündlichen Verhandlung des Beklagten zur Hauptsache zurückgenommen werden.

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