Gegnerische Anwältin verzögert Abwicklung

28. September 2024 Thema abonnieren
 Von 
Sirial
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)
Gegnerische Anwältin verzögert Abwicklung

Guten Abend,
wir sind gerade nach Scheidung in der finalen Phase der Vermögensauseinandersetzung, d.h. ich möchte von meinem Ex seine Haushälfte erwerben. Im Haus wohne ich mit Kind.
Im April hat sich die Anwältin meines Ex eingeschaltet und Nutzungsentschädigung verlangt. Es wurde ein Verkehrswert-Gutachten erstellt, das auch zum Monatsmietwert Stellung nimmt. Dieses liegt seit 09.07.2024 vor.
Seitdem versucht die Anwältin meines Ex durch sinnfreie Rückfragen oder schlichte Nicht-Beantwortung von E-Mails Zeit zu schinden, um möglicht lange = viele Monate Nutzungsentschädigung zu generieren.
Dazu: ich habe den Verkehrswert aus dem Gutachten als Kaufpreis akzeptieren müssen, die Gegenseite aber nicht den darin aufgeführten Monatsmietwert, sondern verlangt pro Monat knapp 200,- mehr.
Der Entwurf zum Notarvertrag liegt der Gegenseite seit Mitte August vor.
Ende August hätte ich ohne mit der Wimper zu zucken den Kaufpreis + bis dahin aufgelaufene Nutzungsentschädigung unterschrieben und gezahlt. Nur die lassen mich nicht.
Nach 3 x Anmahnen meinerseits sind nun nach fast 6 Wochen (2 davon war sie im Urlaub) die Änderungswünsche zum Notarvertrag gekommen (also wieder ein Monat mehr Nutzungsentschädigung) und bis der geänderte Entwurf genehmigt ist und ein Notartermin gemacht wird und die Unterschrift drauf ist und das Geld von der Bank da ist noch ein Monat und noch einer usw.
1. Kann ich das Prozedere irgendwie beschleunigen?
2. Kann ich "drohen" nach dem Motto "wenn Ihr nicht bald unterschreibt, dann...." - aber mit was?
3. Kann ich mich über die Dame bei der Anwaltskammer beschweren?
4. Kann ich den Vorgang vor Gericht oder eine andere neutrale Instanz bringen?

Ich bin nicht die sprichwörtliche Weihnachtsgans zum Ausnehmen.

Danke für Ideen und Ratschläge.

MfG Sirial

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Die Gegenseite muss nicht verkaufen bzw. nicht an Dich - insofern sind die Optionen beschränkt.



Zitat (von Sirial):
1. Kann ich das Prozedere irgendwie beschleunigen?

Den Ex mal anzusprechen scheitert woran genau?



Zitat (von Sirial):
2. Kann ich "drohen" nach dem Motto "wenn Ihr nicht bald unterschreibt, dann...." - aber mit was?

Drohungen machen nur Sinn wenn man sie dann auch umsetzt.

Ich persönlich würde da gar nicht drohen, ich würde einfach die Teilungsversteigerung beantragen.
Das notwendige Geld scheint man ja zu haben?
Dann mitteilen, dass aufgrund der Verzögerungstaktik die Geduld aufgebraucht ist und nun die Teilungsversteigerung beantragt wurde um das Thema Haus ohne weiter Spielchen zum Abschluss zu bringen.



Zitat (von Sirial):
3. Kann ich mich über die Dame bei der Anwaltskammer beschweren?

Selbstverständlich.
Um mal zu visualisieren, wie relevant solche Beschwerden sind




Zitat (von Sirial):
4. Kann ich den Vorgang vor Gericht oder eine andere neutrale Instanz bringen?

Selbstverständlich, siehe 2.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Sirial
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Den Ex ansprechen scheitert daran, dass er telefonisch nicht (für mich) zu erreichen ist und auf meine Mails (die ich im Übrigen höflich und anständig formuliere) nicht antwortet.
Aber danke für Deine Einschätzung. :smile:

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Man hätte nach Scheidung ja auch die Option der Auseinandersetzungsversteigerung. Ob hier sinnvoll, kann ich nicht abschätzen.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Sirial
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Die Teilungsversteigerung sehe ich als nicht unbedingt wünschenswert, da mein Sohn und ich hier wohnen bleiben möchten - aus mehreren Gründen. Selbst ersteigern ist mit Risiko behaftet, da Geld nicht endlos vorhanden ist, sondern eben gerade so für den Erwerb der mir fehlenden Hälfte des Hauses.
Sirial

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Du musst Dich für eine Strategie entscheiden. Das kann Dir niemand abnehmen. Wirklich nicht. Nur da bei einer Versteigerung in der Regel weniger raus kommt als bei regulärem Verkauf, ist das durchaus eine Option für Dich. Vielleicht mal mit der Bank abklären?

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Sirial):
Dieses liegt seit 09.07.2024 vor.
Das ist ja noch nicht wirklich lange her.
Zitat (von Sirial):
Der Entwurf zum Notarvertrag liegt der Gegenseite seit Mitte August vor.
Auch das ist in solchen Themen eher *grad eben* passiert.

zu 1 bis 4 : Bringt vermutlich alles nichts, ist aber *erlaubt*.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124657 Beiträge, 40387x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Nur da bei einer Versteigerung in der Regel weniger raus kommt als bei regulärem Verkauf, ist das durchaus eine Option für Dich. Vielleicht mal mit der Bank abklären?

Völlig richtig.

Der Ex und seine Anwältin werden das auch wissen und sich mit der Unterzeichnung dann doch etwas mehr beeilen wollen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Sirial
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ex und Anwältin haben zuerst selbst mit Teilungsversteigerung gedroht. Ich fürchte, er würde aus lauter Bosheit selbst mitbieten und immer 10 Euro mehr als ich, nur damit ich das Haus nicht bekomme und er es dann am freien Markt verkaufen kann. Leider gibt es bei uns im Umkeis keinen verfügbaren Wohnraum, nur Neubau, den ich mir leisten könnte, auch nicht zur Miete.
Das ist mir glaube ich zu riskant - und das weiß er wahrscheinlich und deshalb werde ich wohl doch die ausgenommene Gans geben müssen... :sweat:

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34364 Beiträge, 5919x hilfreich)

Zitat (von Sirial):
Ex und Anwältin haben zuerst selbst mit Teilungsversteigerung gedroht.
Achso. Und DU hast dich quer gestellt. Dann schauts doch ziemlich anders aus.
Ich meine, die Anwältin verzögert so oder so nichts.
Zitat (von Sirial):
und deshalb werde ich wohl doch die ausgenommene Gans geben müssen..
Für mich stellt es sich so dar:
-DU willst das Haus behalten.
-DU willst möglich wenig dafür an diesen Ex zahlen.
-DU mokierst dich über Verzögerung (die mE keine ist), die Zeit der geforderten Entschädigung läuft weiter auf.
-DU nennst Bosheit deines Ex das, was ganz einfach die Folge der nicht eindeutig formulierten Vereinbarung ist.

Ist es denn nicht so, dass die Zahlung der N-Entschädigung für x Monate dann den *Gänse-Kaufpreis* entspr. senkt?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#10
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39583 Beiträge, 14169x hilfreich)

Es ist bei einer Auseinandersetzung von Vermögenswerten zu Beginn immer schwierig, welche Taktik die richtige bzw. günstigste ist, wenn man denn verschiedene Alternativen hat. Du hast Dich für die Alternative entschieden, in welcher Du auf Zusammenarbeit mit der Gegenseite angewiesen bist. Noch ist die Frist ja nicht übertrieben lang. Ist ja kein Fall mit einer Eilbedürftigkeit, die absoluten Vorrang hat in der Bearbeitung. Und bei Vertragsänderungen muss ja nicht nur die gegnerische Anwältin absegnen, da ist ja ihr Mandant ja auch noch im Spiel. Ich sehe das alles noch als normal an.

Jedenfalls kannst Du niemanden zum Vertragsabschluss zwingen. Die Alternative lehnst Du für Dich ab, und dann ist halt Geduld gefragt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Sirial
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 6x hilfreich)

Ich habe mich nicht quer gestellt, sondern ein Kaufangebot gemacht, das in der Höhe dem von einem Gutachter ermittelten Verkehrswert entspricht.
Ich ärgere mich, dass das Gutachten zwar für mich gilt, die darin genannte Nutzungsentschädigung aber nicht für die Gegenseite, die einfach mehr verlangt als im Gutachten angegeben.
Ich ärgere mich, dass die Anwältin mich komplett ignoriert und erst nach 6 Wochen der Notarin (nicht mir) antwortet. So dass eben immer mehr Nutzungsentschädigung aufläuft. Unverzüglich bedeutet 2 Wochen.
Aber die Sache sieht von neutralem Standpunkt natürlich anders aus, als wenn man direkt betroffen ist und sich ausgenutzt fühlt.
Ich danke allen für Ihre Meinungen, Ihr habt mir sehr geholfen, das Thema etwas neutraler zu sehen.

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