Könnte mir vielleicht jemand sagen ob es generell überhaupt möglich ist, zu unrecht bzw wegen falschen Angaben, gepfändetes Geld wieder zurück zu holen. Und kann ich selbst etwas dagegen tun oder braucht es dafür unbedingt einen Anwalt.
Gehalt-Pfändung
10. November 2004
Thema abonnieren
Frage vom 10. November 2004 | 10:24
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehalt-Pfändung
#1
Antwort vom 10. November 2004 | 10:31
Von
Status: Praktikant (645 Beiträge, 45x hilfreich)
Da müßtest du schon etwas konkreter werden.
Wer hat falsche Angaben gemacht?
Wem wurde Geld gepfändet und warum?
Grundsätzlich gilt ja erstmal das man gegen alles Unrecht dieser Welt vorgehen kann
und ein Anwalt ist grade bei Pfändungsgeschichten doch recht sinnvoll.
-----------------
"Es wünscht einen schönen Tag
sabi70"
#2
Antwort vom 10. November 2004 | 13:32
Von
Status: Schlichter (7150 Beiträge, 1102x hilfreich)
--- Posting wurde vom Admin editiert
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Familienrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 10. November 2004 | 13:56
Von
Status: Praktikant (645 Beiträge, 45x hilfreich)
Korrekt aber da ist es natürlich hilfreich zu wissen worum es überhaupt genau geht. Ich habe bisher alle meine Angelegenheiten alleine geregelt und bei der Scheidung hatten mein Mann und ich nur einen Anwalt. Das nenne ich mal sparsam
Und jetzt?
Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon
300.996
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
6 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten