Gehaltspfändung wegen altem Unterhalt

17. Juni 2016 Thema abonnieren
 Von 
schneider 1972
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gehaltspfändung wegen altem Unterhalt

Guten Abend,
ich habe da ein Problem. Meine Exfreundin hatte damals Unterhaltsvorschuss erhalten wärend meiner Insolvenz. Mir ist schon klar , dass Unterhaltsschulden nicht in die Insolvenz einfließen. Nun nach der Restschuldbefreiung kommen die mit einer Lohnpfändung. Da sie aber damals erst Unterhaltsvorschuß und später vom Jobcenter Geld erhielt sind nun zwei Beträge offen. Die Gläubiger wollten mit mir keine Vereinbarung treffen so dass nun doppelt gepfändet wird. Ich bin nun mit meiner jetzigen Ehefrau und einem 13jährigem Sohn hier. Meine Frau verdient 400,- und ich normaler Weise ca 1900,- davon wird nun 1x 370,- und dann nochmal 250,- gepfändet. Ist das so rechtens oder läuft da etwas schief?

Wäre sehr dankbar für jeden Ratschlag

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38470 Beiträge, 14009x hilfreich)

Du, das kann man so einfach nicht sagen. Grundsätzlich gelten die zivilrechtlichen Pfändungsgrenzen nicht bei öffentlich-rechtlichen Forderungen. Das ist das Problem. Da werden in der Regel die ALG II Grenzen herangezogen. Also, mal spitz durchrechnen, was da bleibt, eventuell Vollstreckungsabwehrklage erheben. Aber, erst einmal rechnen.

wirdwerden

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#2
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Guten Abend!

Nach Abzug der Pfändungen bleiben 1.250€ übrig. Das sollte oberhalb des Pfändungsfreibetrages liegen.

LG nero

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