Geld-Schenkung minderjähriges Kind an Eltern

17. Februar 2024 Thema abonnieren
 Von 
TotalerSteuerneuling
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld-Schenkung minderjähriges Kind an Eltern

Guten Tag,

ich habe gelesen, dass Kinder Ihren Eltern Geld steuerfrei schenken können:

"Der Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro).
"
Gilt das auch bei minderjährigen Kinder bzw. dürfen minderjährigen Kinder ihren Eltern Geld-Schenkungen machen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Richter
(8371 Beiträge, 4596x hilfreich)

Zitat (von TotalerSteuerneuling):
Der Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro).

Wie kommst du darauf, dass bei Erbschaften der Freibetrag EUR 100.000 ist?

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14590 Beiträge, 4504x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gilt das auch bei minderjährigen Kinder bzw. dürfen minderjährigen Kinder ihren Eltern Geld-Schenkungen machen?
Vom Steuerrecht ist das Alter egal.

Es gibt aber auch noch andere Gesetze, und die machen es praktisch so gut wie unmöglich, das Minderjährige ihr Vermögen verschenken.

Stefan

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14590 Beiträge, 4504x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Wie kommst du darauf, dass bei Erbschaften der Freibetrag EUR 100.000 ist?
Warum zweifelst du daran?
Ich interpretiere das Gesetz auch so (§16 Abs.1 Nr.4 ErbStG).

Stefan

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TotalerSteuerneuling
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Es gibt aber auch noch andere Gesetze, und die machen es praktisch so gut wie unmöglich, das Minderjährige ihr Vermögen verschenken.


Gibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat und was waren die Bedingungen?
Was sind denn die anderen Gesetze?

Ich meine klingt auch irgendwie zu einfach. Man schenkt dem Kind Aktien/Fonds um z.B. die Kapitalsteuer zu sparen/umgehen. Ein Teil der Gewinne bleiben beim Kind und der Rest geht zurück. Klingt für Eltern und Kind nach win-win ohne dass das Kind benachteiligt wird, aber klingt eben zu einfach ;) .

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
reckoner
Status:
Wissender
(14590 Beiträge, 4504x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Gibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat und was waren die Bedingungen?
Wenn du es schaffst, Familiengericht und Ergänzungspfleger davon zu überzeugen, dass eine Rückschenkung nicht Nachteilig für das Kind ist, dann dürfte es klappen.
Notwendig ist das mit dem Gericht, weil die Eltern nicht derart in das Vermögen ihrer Kinder eingreifen dürfen.

Zitat:
Ich meine klingt auch irgendwie zu einfach. Man schenkt dem Kind Aktien/Fonds um z.B. die Kapitalsteuer zu sparen/umgehen. Ein Teil der Gewinne bleiben beim Kind und der Rest geht zurück. Klingt für Eltern und Kind nach win-win ohne dass das Kind benachteiligt wird, aber klingt eben zu einfach.
Das ist falsch gedacht. Denn es ist wirklich so einfach, solange die Kinder eben nicht minderjährig sind (nur das ist der Haken).
Alternativ kann man das auch einfach mit irgendwem machen (Hauptsache nicht minderjährig, und Schenkungsfreibeträge beachten). Die große Frage ist aber, ob man das Geld später auch wirklich zurück geschenkt bekommt (vertraglich fixieren darf man das natürlich nicht, denn dann wäre es keine Schenkung mehr; und steuerrechtlich Gestaltungsmissbrauch).

Ich frage mich bei diesem Thema aber immer, warum man nicht einfach wirklich schenkt, das ist der normale Weg. Und der Vorteil ist, dass man die Freibeträge alle 10 Jahre neu bekommt.
Nachteile gibt es aber natürlich auch:
1. das Geld ist weg.
2. je nach Summe kann für das Kind die Familienversicherung entfallen
3. bestimmte Sozialleistungen ebenso (z.B. Bürgergeld, Bafög)
4. das Geld haftet bei/für das Kind (man denke beispielsweise, dass das Kind grob fahrlässig ein Haus anzündet, und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)
...

Stefan


-- Editiert von User am 21. Februar 2024 21:10

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(48956 Beiträge, 17232x hilfreich)

Zitat (von TotalerSteuerneuling):
Der Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro).


Das ist natürlich richtig.

Zitat (von TotalerSteuerneuling):
Gibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat


Mir ist kein Fall bekannt.

Zitat (von TotalerSteuerneuling):
Was sind denn die anderen Gesetze?


§ 1641 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
TotalerSteuerneuling
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von reckoner):
Das ist falsch gedacht. Denn es ist wirklich so einfach, solange die Kinder eben nicht minderjährig sind (nur das ist der Haken).
Alternativ kann man das auch einfach mit irgendwem machen (Hauptsache nicht minderjährig, und Schenkungsfreibeträge beachten). Die große Frage ist aber, ob man das Geld später auch wirklich zurück geschenkt bekommt


Zitat (von reckoner):
2. je nach Summe kann für das Kind die Familienversicherung entfallen


Das ist soweit klar, darum ist es bei minderjährigen wohl häufig so, dass es erstmal kein weiteres Einkommen gibt und man diese Grenzen "leichter" beachten kann.

Zitat (von reckoner):
4. das Geld haftet bei/für das Kind (man denke beispielsweise, dass das Kind grob fahrlässig ein Haus anzündet, und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)

Solange minderjährig sind die in der Familienhaftpflicht mit dabei (zumindest bei mir).

Zitat (von reckoner):
Ich frage mich bei diesem Thema aber immer, warum man nicht einfach wirklich schenkt, das ist der normale Weg


Das eine schließt das andere ja nicht aus.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TotalerSteuerneuling
Status:
Beginner
(66 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
§ 1641 BGB


Danke muss ich mir mal in Ruhe anschauen und ob ich es kapiere :) , aber wenn es eh unmöglich ist dann bringt die Mühe eher nichts :)

-- Editiert von User am 21. Februar 2024 22:45

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 284.107 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
114.634 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen