Guten Tag,
ich habe gelesen, dass Kinder Ihren Eltern Geld steuerfrei schenken können:
"Der Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro).
"
Gilt das auch bei minderjährigen Kinder bzw. dürfen minderjährigen Kinder ihren Eltern Geld-Schenkungen machen?
Geld-Schenkung minderjähriges Kind an Eltern
17. Februar 2024
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Frage vom 17. Februar 2024 | 20:35
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld-Schenkung minderjähriges Kind an Eltern
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#1
Antwort vom 17. Februar 2024 | 21:15
Von
Status: Richter (8371 Beiträge, 4596x hilfreich)
ZitatDer Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro). :
Wie kommst du darauf, dass bei Erbschaften der Freibetrag EUR 100.000 ist?
#2
Antwort vom 17. Februar 2024 | 22:32
Von
Status: Wissender (14590 Beiträge, 4504x hilfreich)
Hallo,
Vom Steuerrecht ist das Alter egal.Zitat:Gilt das auch bei minderjährigen Kinder bzw. dürfen minderjährigen Kinder ihren Eltern Geld-Schenkungen machen?
Es gibt aber auch noch andere Gesetze, und die machen es praktisch so gut wie unmöglich, das Minderjährige ihr Vermögen verschenken.
Stefan
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#3
Antwort vom 17. Februar 2024 | 22:38
Von
Status: Wissender (14590 Beiträge, 4504x hilfreich)
Hallo,
Warum zweifelst du daran?Zitat:Wie kommst du darauf, dass bei Erbschaften der Freibetrag EUR 100.000 ist?
Ich interpretiere das Gesetz auch so (§16 Abs.1 Nr.4 ErbStG).
Stefan
#4
Antwort vom 21. Februar 2024 | 20:17
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatEs gibt aber auch noch andere Gesetze, und die machen es praktisch so gut wie unmöglich, das Minderjährige ihr Vermögen verschenken. :
Gibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat und was waren die Bedingungen?
Was sind denn die anderen Gesetze?
Ich meine klingt auch irgendwie zu einfach. Man schenkt dem Kind Aktien/Fonds um z.B. die Kapitalsteuer zu sparen/umgehen. Ein Teil der Gewinne bleiben beim Kind und der Rest geht zurück. Klingt für Eltern und Kind nach win-win ohne dass das Kind benachteiligt wird, aber klingt eben zu einfach

#5
Antwort vom 21. Februar 2024 | 21:08
Von
Status: Wissender (14590 Beiträge, 4504x hilfreich)
Hallo,
Wenn du es schaffst, Familiengericht und Ergänzungspfleger davon zu überzeugen, dass eine Rückschenkung nicht Nachteilig für das Kind ist, dann dürfte es klappen.Zitat:Gibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat und was waren die Bedingungen?
Notwendig ist das mit dem Gericht, weil die Eltern nicht derart in das Vermögen ihrer Kinder eingreifen dürfen.
Das ist falsch gedacht. Denn es ist wirklich so einfach, solange die Kinder eben nicht minderjährig sind (nur das ist der Haken).Zitat:Ich meine klingt auch irgendwie zu einfach. Man schenkt dem Kind Aktien/Fonds um z.B. die Kapitalsteuer zu sparen/umgehen. Ein Teil der Gewinne bleiben beim Kind und der Rest geht zurück. Klingt für Eltern und Kind nach win-win ohne dass das Kind benachteiligt wird, aber klingt eben zu einfach.
Alternativ kann man das auch einfach mit irgendwem machen (Hauptsache nicht minderjährig, und Schenkungsfreibeträge beachten). Die große Frage ist aber, ob man das Geld später auch wirklich zurück geschenkt bekommt (vertraglich fixieren darf man das natürlich nicht, denn dann wäre es keine Schenkung mehr; und steuerrechtlich Gestaltungsmissbrauch).
Ich frage mich bei diesem Thema aber immer, warum man nicht einfach wirklich schenkt, das ist der normale Weg. Und der Vorteil ist, dass man die Freibeträge alle 10 Jahre neu bekommt.
Nachteile gibt es aber natürlich auch:
1. das Geld ist weg.
2. je nach Summe kann für das Kind die Familienversicherung entfallen
3. bestimmte Sozialleistungen ebenso (z.B. Bürgergeld, Bafög)
4. das Geld haftet bei/für das Kind (man denke beispielsweise, dass das Kind grob fahrlässig ein Haus anzündet, und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde)
...
Stefan
-- Editiert von User am 21. Februar 2024 21:10
#6
Antwort vom 21. Februar 2024 | 21:31
Von
Status: Unbeschreiblich (48956 Beiträge, 17232x hilfreich)
ZitatDer Schenkungssteuer-Freibetrag für Schenkungen an Vater, Mutter, Oma und Opa beträgt lediglich 20.000 Euro (Bei Erbschaften 100.000 Euro). :
Das ist natürlich richtig.
ZitatGibt es denn einen Fall, wo es geklappt hat :
Mir ist kein Fall bekannt.
ZitatWas sind denn die anderen Gesetze? :
§ 1641 BGB
#7
Antwort vom 21. Februar 2024 | 22:43
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatDas ist falsch gedacht. Denn es ist wirklich so einfach, solange die Kinder eben nicht minderjährig sind (nur das ist der Haken). :
Alternativ kann man das auch einfach mit irgendwem machen (Hauptsache nicht minderjährig, und Schenkungsfreibeträge beachten). Die große Frage ist aber, ob man das Geld später auch wirklich zurück geschenkt bekommt
Zitat2. je nach Summe kann für das Kind die Familienversicherung entfallen :
Das ist soweit klar, darum ist es bei minderjährigen wohl häufig so, dass es erstmal kein weiteres Einkommen gibt und man diese Grenzen "leichter" beachten kann.
Zitat4. das Geld haftet bei/für das Kind (man denke beispielsweise, dass das Kind grob fahrlässig ein Haus anzündet, und keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen wurde) :
Solange minderjährig sind die in der Familienhaftpflicht mit dabei (zumindest bei mir).
ZitatIch frage mich bei diesem Thema aber immer, warum man nicht einfach wirklich schenkt, das ist der normale Weg :
Das eine schließt das andere ja nicht aus.
#8
Antwort vom 21. Februar 2024 | 22:44
Von
Status: Beginner (66 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat§ 1641 BGB :
Danke muss ich mir mal in Ruhe anschauen und ob ich es kapiere


-- Editiert von User am 21. Februar 2024 22:45
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