Hallo liebe Gemeine,
Mein Problem ist folgendes.
Wir würden gerne das Geld welches meiner Mutter monatlich übrig bleibt auf das Konto meines Sohnes überweisen. Die Mutter ist natürlich damit auch einverstanden. Das Problem ist jetzt aber dass ich einen nicht ganz so netten Bruder habe den wir schon seit 15 Jahren nicht mehr gesehen haben. Hat mein Bruder im Todesfall meiner Mutter Anrecht auf dieses überwiesen Geld bzw. Wie kann ich dies verhindern.
VIELE DANK
Geld an Enkel überweisen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hallo Michi,
die Mutter kann zu Lebenszeiten mit ihrem Geld machen was sie will (auch zum Fenster rauswerfen).
Wenn es nicht mehr auf ihrem Konto ist,kann auch niemand erben.
lg
edy
Wenn die Schenkungen an den Enkel insgesamt höher sind als der verbleibende Nachlass, dann können für den Bruder Pflichtteilsergänzungansprüche entstehen.
Im Pflegefall können die Schenkungen der letzten 10 Jahre zudem zurückgefordert werden.
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Das heisst ja dann eigentlich wenn er nichts vererbt bekommt und nachprüfen lässt wo das ganze Geld hin verschwunden ist kann es passieren dass ich ihm das nachzahlen muss?!
Was könnte ich machen damit das nicht passiert? Komplette enterbung? (Mind. 15 Jahre nicht gesehen,Urkundenfälschung,...)
Zitat:Komplette enterbung?
Warum? Was hat der Bruder der Mutter denn getan?
Zitat:(Mind. 15 Jahre nicht gesehen,
das ist nicht strafbar!
Ich würde das "Restgeld" der Mutter auf deren Konto lassen, falls die es mal braucht!?
Alles rechtliche ist ja bereits von hh beschrieben.
Also irgendwie verstehe ich das nicht.
Die Mutter hat lfd.mtl. Einnahmen. Sie verbraucht nicht alles Geld im Monat. Den Rest verschenkt sie. ... hier an den Enkel.
Wenn sie den Rest in teure Kleider, Parfüm oder Schuhe investieren würde, könnte man auch nix zurück fordern (mE). Um dem einen Riegel vorzuscieben würde ich als Opa einfach das Geld vom Konto abheben und bar auf das Sparbuch des Enkels einzahlen. Fertig.
Zitat:Ich würde das "Restgeld" der Mutter auf deren Konto lassen, falls die es mal braucht!
Wenn die Mutter nicht möchte, dass von ihrem Restgeld ihr Sohn mal was bekommt, wäre das eine schlechte Lösung.
Schlecht wäre natürlich auch, die Mutter benötigt es irgendwann für ihre Pflege und Enkel rückt es nicht raus.
Wichtig wäre vor allem ein Testament in dem der Sohn enterbt wird. Dann hat er nur noch einen Pflichtteilsanspruch (die Hälfte vom Erbe). Bei nachweisbaren Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre auch noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch, allerdings pro Jahr jeweils 10% weniger.
Tipp von AltesHaus beherzigen:
Geld abheben und bei Enkel wieder einzahlen. Sind bestimmt monatlich keine Riesenbeträge.
Kleine Hexe
Die Mutter/Oma soll einen Vertrag zugunsten Dritter bei ihrer Bank machen.
Solange sie lebt, kann sie über das Geld verfügen, wie sie mag.
Stirbt sie, fließt dieses Geld nicht in die Erbmasse ein.
Zitat:Stirbt sie, fließt dieses Geld nicht in die Erbmasse ein.
Wäre ich mir nicht so sicher, dass hier keine Ergänzungsansprüche gestellt werden können.
Würde ich persönlich einen Fachanwalt für Erbrecht befragen.
Kleine Hexe
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