Geld an Enkel überweisen

23. Januar 2017 Thema abonnieren
 Von 
Michi914
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld an Enkel überweisen

Hallo liebe Gemeine,

Mein Problem ist folgendes.

Wir würden gerne das Geld welches meiner Mutter monatlich übrig bleibt auf das Konto meines Sohnes überweisen. Die Mutter ist natürlich damit auch einverstanden. Das Problem ist jetzt aber dass ich einen nicht ganz so netten Bruder habe den wir schon seit 15 Jahren nicht mehr gesehen haben. Hat mein Bruder im Todesfall meiner Mutter Anrecht auf dieses überwiesen Geld bzw. Wie kann ich dies verhindern.
VIELE DANK

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo Michi,

die Mutter kann zu Lebenszeiten mit ihrem Geld machen was sie will (auch zum Fenster rauswerfen).

Wenn es nicht mehr auf ihrem Konto ist,kann auch niemand erben.

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47499 Beiträge, 16808x hilfreich)

Wenn die Schenkungen an den Enkel insgesamt höher sind als der verbleibende Nachlass, dann können für den Bruder Pflichtteilsergänzungansprüche entstehen.

Im Pflegefall können die Schenkungen der letzten 10 Jahre zudem zurückgefordert werden.

0x Hilfreiche Antwort


#4
 Von 
Michi914
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Das heisst ja dann eigentlich wenn er nichts vererbt bekommt und nachprüfen lässt wo das ganze Geld hin verschwunden ist kann es passieren dass ich ihm das nachzahlen muss?!
Was könnte ich machen damit das nicht passiert? Komplette enterbung? (Mind. 15 Jahre nicht gesehen,Urkundenfälschung,...)

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#5
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8408 Beiträge, 3771x hilfreich)

Zitat:
Komplette enterbung?


Warum? Was hat der Bruder der Mutter denn getan?

Zitat:
(Mind. 15 Jahre nicht gesehen,


das ist nicht strafbar!

Ich würde das "Restgeld" der Mutter auf deren Konto lassen, falls die es mal braucht!?
Alles rechtliche ist ja bereits von hh beschrieben.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Also irgendwie verstehe ich das nicht.

Die Mutter hat lfd.mtl. Einnahmen. Sie verbraucht nicht alles Geld im Monat. Den Rest verschenkt sie. ... hier an den Enkel.

Wenn sie den Rest in teure Kleider, Parfüm oder Schuhe investieren würde, könnte man auch nix zurück fordern (mE). Um dem einen Riegel vorzuscieben würde ich als Opa einfach das Geld vom Konto abheben und bar auf das Sparbuch des Enkels einzahlen. Fertig.

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#7
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Ich würde das "Restgeld" der Mutter auf deren Konto lassen, falls die es mal braucht!


Wenn die Mutter nicht möchte, dass von ihrem Restgeld ihr Sohn mal was bekommt, wäre das eine schlechte Lösung.
Schlecht wäre natürlich auch, die Mutter benötigt es irgendwann für ihre Pflege und Enkel rückt es nicht raus.

Wichtig wäre vor allem ein Testament in dem der Sohn enterbt wird. Dann hat er nur noch einen Pflichtteilsanspruch (die Hälfte vom Erbe). Bei nachweisbaren Schenkungen innerhalb der letzten 10 Jahre auch noch einen Pflichtteilergänzungsanspruch, allerdings pro Jahr jeweils 10% weniger.

Tipp von AltesHaus beherzigen:
Geld abheben und bei Enkel wieder einzahlen. Sind bestimmt monatlich keine Riesenbeträge.

Kleine Hexe

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#8
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Die Mutter/Oma soll einen Vertrag zugunsten Dritter bei ihrer Bank machen.
Solange sie lebt, kann sie über das Geld verfügen, wie sie mag.
Stirbt sie, fließt dieses Geld nicht in die Erbmasse ein.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Kleine Hexe
Status:
Praktikant
(669 Beiträge, 190x hilfreich)

Zitat:
Stirbt sie, fließt dieses Geld nicht in die Erbmasse ein.


Wäre ich mir nicht so sicher, dass hier keine Ergänzungsansprüche gestellt werden können.

Würde ich persönlich einen Fachanwalt für Erbrecht befragen.

Kleine Hexe

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