Geld von den Eltern?

26. November 2003 Thema abonnieren
 Von 
Naturtalent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Geld von den Eltern?

Hallo!

Ich wäre für einen guten Rat in folgender Situation dankbar:
Ich werde im März 18. Da hier zu Hause die Atmosphäre zwischen mir und meinen Eltern ziemlich verdorben ist (allerdings eher durch banale Dinge, man kann nicht von groben sittlichem Verstoß reden), würde ich dann gerne ausziehen.
Wenn ich nun gegen den Willen meiner eltern ausziehe, verliere ich ja meinen Unterhaltsanspruch. Meine Frage ist nun:
1.Wer hat anspruch auf das kindergeld?
2.Wenn ich zu Hause bleibe und die Eltern auf Naturalunterhalt (NU)bestehen, kann man dann darauf bestehen, dass man einen evtl. Restbetrag bar ausgezahlt bekommt(z.B. wenn der NU meiner eltern geringer ist als der entsprechende wert in der Düsseldorfer Tabelle)?Wenn, ja wer legt die Höhe dieses Geldes fest?
3. Können die Eltern bestimmen, wo man studiert, z. B. damit man weiter bei ihnen wohnen bleiben muss(und sie "nur" NU leisten müssen)?
Ich freue mich auf eine Antwort

Olav

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo Olav,
Von welchem schlauen Menschen dieser Welt erwartest du, dass er berechnen kann, ob der geleistete NU geringer ist als der entsprechende Betrag in der DT ????
Die Mietkosten könnte man ja noch prozentual teilen aber willst du all die Kosten für Lebensmittel detailliert aufschreiben? Deiner Mutter ein fiktives Einkommen für Wäschewaschen ansetzen?
Eine Mietgebühr für die Nutzung von Einrichtungsgegenständen schriftlich fixieren ? usw....
Wenn deine Eltern dir keinen Barunterhalt auszahlen wollen, ist es ihre Sache. Und auch das Kindergeld steht dir m.E. in diesem Falle nicht bar zu.
Wie das mit dem " Zwang " am Ort zu studieren aussieht, weiss ich nicht. Ausserdem solltest du nicht vergessen, dass dir nicht automatisch der entsprechende Betrag der DT, bzw. die 600 EU Unterhalt für Studenten mit eigenem Haushalt zustehen, sondern nur, sofern deine Eltern auch leistungsfähig sind !!
Auch bist du als Student mit eigenem Haushalt nicht mehr privilegiert, d.h. jedem Elternteil steht dir gegenüber ein Selbstbehalt von 1000 zu und Unterhaltszahlungen für evtl. vorhandene minderjährige Kinder werden vorab vom Einkommen deiner Eltern abgezogen.
Aber n kleiner Tipp: Wie wäre es denn mit n bisserl nebenbei arbeiten gehen??
Anna

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#2
 Von 
Naturtalent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Erst mal danke für die Antwort!
Zum Thema Arbeit: ich gehe arbeiten(auf 360 Euro -Basis), aber ich kann mir nicht vorstellen dasss das zur Unterhaltung einer eigenen Wohnung ausreicht. Und bevor ich richtig arbeiten gehe, würde ich dann doch gerne erst mein abi schaffen..

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#3
 Von 
Naturtalent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Nachtrag:

um das vielleicht noch mal klarzustellen- mir geht eigentlich nicht ums geld, nur (leider)braucht man es für eine eigene wohnung.
Meine 2. Frage war eher deshalb gestellt, weil meine Eltern sich gegen einen Auszug stellen würden (weil sie NU schlicht und einfach billiger kommt).
Wenn sich aber (durch barauszahlung des übriggebliebenen NU) NU und Barunterhalt angeglichen hätten. wären meine eltern auch bestimmt mit einem Auszug einverstanden gewesen..

Olav

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#4
 Von 
teufelin
Status:
Master
(4613 Beiträge, 248x hilfreich)

Hallo,
Ahaaa, DEIN Einkommen wird natürlich voll mit angerechnet, wenn du ausziehst. Wenn man dann noch das Kindergld dazurechnet, würden für deine Eltern - vorausgesetzt du verdienst ca. 300 EU - eh nur noch rund 150 EU übrig bleiben. Vielleicht lassen sie sich ja darauf ein??

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#5
 Von 
Naturtalent
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

möglich wärs..
Aber so einfach ist das dann doch nicht, als Aushilfe krieg ich ja kein regelmäßiges Einkommen, das schwankt ja von Monat zu Monat. Aber besser als nichts!
Gut ich glaube damit hat sich meine Frage(n) dann geklärt.
Vielen Dank teufelin!

Olav

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#6
 Von 
fleurette
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

wenn du 18 bist, dürfen deine eltern nicht bestimmen wo du studierst. Ich würde mir einen entsprechenden studienort aussuchen, der so weit weg ist von zuhause, das ich nicht mehr dort wohnen kann. In dem fall müssen deine eltern dich unterstützen, wenn sie leistungsfähig sind. Sind sie es nicht hast du anrecht auf ausbildungsförderung. Der satz ist auch höher, wenn du einen eigenen haushalt führst, da du dann einen mietzuschuß erhällst.Da jede uni ihr besonderes profil hat (andere ausstatung, schwerpunkte in der Lehre, besondere programme...)dürfte es immer möglich sein, auch gegenüber deinen eltern, zu begründen warum es ein ganz bestimmter studienort sein muß, und nicht die uni um die ecke, die eventuel den gleichen Studiengang anbietet.informationen über deine rechte als (angehende) Studentin erhällst du beim studentenwerk jeder uni sowie beim Asta jeder uni (Vertretung der Studenten).

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#7
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Fleurette, mittlerweile dürfte Olav 20 werden, und das Problem bestimmt gelöst haben ;)

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#8
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9567 Beiträge, 2360x hilfreich)

Ups, gerade wollte ich auch noch was dazu schreiben.... tja, man sollte manchmal auch aufs Datum gucken.... ;)

-----------------
"justice"

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