Gemeinsam gekaufte Wohnung mit Freundin, Trennung

18. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
pingo123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 2x hilfreich)
Gemeinsam gekaufte Wohnung mit Freundin, Trennung

Hallo Zusammen,

ich habe im September letzten Jahres mit meiner Freundin eine Eigentumswohnung bei einem Bauträger erworben (Grundbuch ich 2/3 und 1/3 meine Freundin). Ich habe dafür 45000€ Eigenkapital eingesetzt (verwendet für die Kaufnebenkosten, der rest für das Darlehen) zusätzlich bereits eine Küche gekauft auf die ich 5500€ Anzahlung geleistet habe. Im Kredit über 320000€ bei der Bank stehen wir beide. Zusätzlich wurde auf dem Haus meiner Mutter eine Grundschuld von 45000€ eingetragen. Dies alles ist problemlos nachzuweisen. Letzte Woche haben wir die erste Rechnung des Bauträgers über 106000€ erhalten jedoch bei der Bank noch nicht überweisen lassen.

Ich habe die Hoffnung das die Beziehung noch zu retten ist (was jedoch nicht mehr in meiner Macht steht) und das Thema daher noch nicht angesprochen. Es belastet mich aber inzwischen existenziell jedoch erheblich und würde daher gerne Wissen was die Optionen sind und wie es sich mit meinem eingesetzten Eingenkapital verhält. Ich frage mich auch ob ich die Rechnung überweisen soll oder ob es Gründe gibt das nicht zu tun? Ich bin mit der Situtation gerade absolut überfordert.

Vielen Dank und Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

1. hat das mit Familienrecht absolut nichts zu tun

2. erkenne ich keine Frage, die im Zusammenhang mit der Trennung zu beantworten wäre.

Die Situation ist doch die, dass zwei Personen gemeinsam in der Rechtsform einer BGB Gesellschaft einen Vertrag mit einem Dritten (dem Bauträger abgeschlossen haben und ungeachtet ihrer Verabndelung verpflichtet sind, diesen Vertrag zu erfüllen.

Die Frage:

Zitat (von pingo123):
Ich frage mich auch ob ich die Rechnung überweisen soll
stellt sich daher aus rechtlicher Sicht eigentlich nicht. Ihr beide seid in der Pflicht, wer die Pflicht erfüllt ist eure Sache und ihr müsst dass untereinander ausmachen.

Zitat (von pingo123):
Es belastet mich aber inzwischen existenziell jedoch erheblich und würde daher gerne Wissen was die Optionen sind und wie es sich mit meinem eingesetzten Eingenkapital verhält.


Auch dass ist eine völlig unklare Fragestellung, denn ihr habt alle Optionen. Es läuft die Wohnung betreffend alles weiter wie bisher oder ihr einigt euch auf irgendwas. Möglich ist alles.
Nur löse Dich von der Verknüpfung Beziehung zu Wohnungskauf. Eine rechtliche Verbindung gibt es da nicht.

Ihr scheint bisher alles nur mündlich ausgemacht zu haben, was euer Miteinander (immer nur die Wohnung betreffend) betrifft. Vielleicht ist es jetzt and der Zeit, das Ganze auch mal in schriftlicher Form als Vertrag zu fixieren.
Aber: da müssen beide gewillt sein mitzumachen und ihr müsst euch in allen Punkten einigen.
Setzt euch zusammen und besprecht wie sich jeder das weitere Vorgehen zur Wohnung vorstellt. Und die Beziehungskiste dabei völlig ausblenden.

Berry

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