Gemeinsame Immobilie bei Trennung/Scheidung

15. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
Laronzo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsame Immobilie bei Trennung/Scheidung

Hallo Forum,

mein Mann hat sich von mir getrennt und das gemeinsam bewohnte Haus verlassen. Die Scheidung wird noch dauern. Wir befinden uns im gemeinsamen Güterstand. Er hat eine Wohnung angemietet für 800 Euro/Monat. Keine Kinder.

Wir zahlen noch den Kredit ab der auf uns beide läuft. Wir sind beide gleichberechtigt im Grundbuch eingetragen. Der Löwenanteil der Anzahlung wurde von mir in die Ehe eingebracht. Die monatliche Rate beträgt circa 1000 Euro Zins und 500 Euro Tilgung, also insgesammt 1500 Euro/Monat. Würden wir das Haus heute vermieten bekämen wir circa 1300 Euro Miete/Monat.

- Wer muss die Kreditraten bezahlen wenn er auszieht?
- Was passiert wenn die Kreditzahlungen ausbleiben? Lohnpfändungen, da bei Angestellten relativ einfach zu holen? Ich bin selbstständige Architektin. Mein Einkommen ist sogar etwas höher als das meines Mannes.
- Darf ich ein Zimmer im Hause ohne die Zustimmung meines Mannes vermieten? Die Hälfte der Einnahmen würde ich ihm natürlich abgeben.
- Er hat bereits angedeutet das er seinen Anteil am Haus nicht aufgeben möchte. Dort wohnen will er auch nicht. Ich schon, da ich mein Büro im Haus habe. Gibt es die Möglichkeit eine Herausgabe (natürlich gegen entsprechend Geld) zu „erzwingen"?

Eine Bitte: Ich brauche Infos was passiert wenn es „hart-auf-hart" geht. Er ist momentan sehr irrational und ich kann mir gut vorstellen das er sich nur aus Trotz stur stellt. Das es das Beste wäre sich zu einigen ist mir klar, aber das leider nicht immer :( .

Danke für die Hilfe!


-- Editier von Laronzo am 15.05.2017 19:53

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Laronzo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Bin ich denn die erste bei der solch ein Fall auftritt?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nee, du bist weiss Gott und Mensch nicht die erste. Aber, bei so vielen Problemen sprengt das den Rahmen eines Forums. Da muss ganz spitz gerechnet werden, und das macht der Anwalt.

Deshalb nur ganz allgemeine Auführungen von mir.

Wenn er auch Kreditnehmer ist, dann muss er sich am Abtrag beteiligen. Aber, er kann auch Nutzungsentschädigung für seinen Anteil am Haus einfordern. Und dann ist ja noch das Architektenbüro. Ob da jetzt Mietzins zu zahlen ist, kommt auf das Konstrukt an.

Wenn man sich über die Übernahme des Hausanteils des anderen Partners nicht einigen kann, dann bleibt die Auseinandersetzungsversteigerung. Ob das sinnvoll ist, das wage ich zu bezweifeln.

Also, ab zum Anwalt.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Wie hoch sind denn die Restschulden?

Wie hoch der Wert der IMMO?

Könnte einer alleine die IMMO weiter finanzieren?

lg
edy

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Laronzo
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Die Restschulden betragen noch ca. die Hälft des Gesamtwertes der Immobilie.
Ich denke ich könnte die Finanzierung alleine stemmen aus dem Grund das ich den Grossteil der Anzahlung in die Ehe gebracht habe. Mein Mann könnte das vermutlich eher nicht. An Auszahlung von ihm an mich wäre nicht zu denken.

-- Editiert von Laronzo am 23.05.2017 12:09

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.043 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.962 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen