Gemeinsamen Kredit umgeschuldet wer haftet?

30. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
fb550665-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsamen Kredit umgeschuldet wer haftet?

Ich bin neu hier im Forum und freue mich wenn mir die ein oder andere Frage beantwortet werden kann.

Also zu meine frage:
- Ich bin derzeit noch im Trennungsjahr.
- Wir hatten einen gemeinsamen Hochzeitskredit aufgenommen, das Auto und noch div. andere Sachen über diesen Kredit laufen lassen. (Beide haben dafür unterschrieben)
- Jetzt befinden wir uns im Trennungsjahr und meine (noch) Frau hat den gemeinsamen Kredit umgeschuldet weil Sie geld brauchte um sich ein neues Auto zu kaufen. (für die Umschuldung, also den neuen Kredit hat nur Sie Unterschrieben).

Sie hat den Kredit ohne meines wissens einfach so umgeschuldet. Ich dachte immer ohne das einverständniss beider ist soetwas garnicht möglich. Erfahren habe ich es als Sie mir Ihr neues Auto vorgeführt hat.

Da der umgeschuldete Kredit jetzt nur noch auf Ihren Namen läuft bin ich jetzt noch dazu verpflichtet diesen zu bezahlen? Auch wen ursprünglich gemeinsamme Sachen gekauft wurden wie z.B. Fahräder oder modernisierung Terasse usw.

Die Scheidung soll vorverlegt werden.
18.10.18 geheiratet
seit 24.10.19 getrennt
Scheidung ist noch nicht fest aber wünschtermin 24.07.2020

Hat Sie die möglichkeit die Schulden einzuklagen?

Notfall oder generelle Fragen?

Notfall oder generelle Fragen?

Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38284 Beiträge, 13970x hilfreich)

Wunschtermin, Scheidung, das wäre zu erklären. Und das vor Ablauf des Trennungsjahres?

Bei dem Kredit müsste man sich die Vertragskonstrukte anschauen. Das kann Dein Anwalt. Dann weisst Du, was Sache ist.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb550665-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die schnelle Antwort.

Darf Sie den überhaupt ohne mich einfach umschulden?

-- Editiert von fb550665-70 am 30.06.2020 21:00

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Seiensie doch froh darüber. Im besten Falle und den sehe ich hier durchaus gegeben, haben Sie die Schuld vom Hals und müssen nichts mehr bezahlen.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38284 Beiträge, 13970x hilfreich)

Na das kommt drauf an. Hatte ich doch geschrieben, man muss sich beide Verträge angucken. Dann weiss man, ob das geht, und wenn ja, wer haftet.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb550665-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Und im schlimmsten Fall, klagt Sie es ein und ich Zahle und fertig?
Oder kommen da irgendwelche Straffen auf mich zu?

Frage ist ob ob ich mich bei der Scheidung von einem Rechtsanwalt vertreten lassen soll oder alleine.
Ursprüngliche sollte Ihr Rechtsanwalt für eine einvernähmliche scheidung da sein.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38284 Beiträge, 13970x hilfreich)

Sag mal, liest Du eigentlich, was hier geschrieben wird? Und wenn Du es liest, setzt Du es auch in Deinem Kopf um? Es wäre enorm von Vorteil, wenn Du das tun würdest, dann könnte man Dir auch helfen.

1. Bei dem Darlehen musst Du in die Verträge gucken, das können wir Dir hier nicht abnehmen. Was was wie zu interpretieren ist, woher sollen wir das wissen?

2. Offensichtlich ist ein Scheidungsverfahren noch nicht mal anhängig bei Gericht, oder wie? Und wie kommt der "Wunschtermin" zustande? Klär uns auf, dann können wir auch Ratschläge geben.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
fb550665-70
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Na das kommt drauf an. Hatte ich doch geschrieben, man muss sich beide Verträge angucken. Dann weiss man, ob das geht, und wenn ja, wer haftet.

wirdwerden

Sorry Wirdwerden ich habe mich am Anfang glaube ich nicht klar ausgedrückt.

Ich war nur gläubiger in dem gemeinsamen Kredit welcher unter Ihren Namen lief, diesen gibt es jetzt nicht mehr da Sie die komplette schuld einfach auf sich selbst umgeschuldet hat. Da Sie das gemeinsame Auto verkauft hat, dafür ein neues gekauft hat (Merzedes), darum die Umschuldung. Laut Sparkasse bin ich für den Kredit nicht mehr verantwortlich.

Frage ist nur, ob Sie rückwirkend noch Dinge welche vom ursprünglichen Kredit gekauft wurde einklagen kann.

Zitat (von wirdwerden):
2. Offensichtlich ist ein Scheidungsverfahren noch nicht mal anhängig bei Gericht, oder wie? Und wie kommt der "Wunschtermin" zustande? Klär uns auf, dann können wir auch Ratschläge geben.



Also wie oben geschrieben:
Die Scheidung soll vorverlegt werden.
18.10.18 geheiratet
seit 24.10.19 getrennt
Scheidung ist noch nicht fest aber wünsch Termin 24.07.2020

Ja es gibt ein Trennungsjahr...
Ja das Datum der Scheidung sollte eigentliche 18.10.2020 sein.
Ja es ist auch möglich bei einer einvernehmlichen Scheidung dem Anwalt einfach zu sagen wir leben bereits 1 Jahr getrennt oder schon länger, auch wenn es nicht stimmt. (Die Möglichkeit ist gegeben)

Es sollte erst alles Finanzielle geklärt werden (Hausverkauf / Kredite und co...) Alles einvernehmlich...
Nur im Laufe des letzten Jahres sind halt Dinge passiert wie gemeinsame Auto wird einfach verkauft, ein Schaden an dem Auto wurde noch über meine Versicherung abgerechnet, Hausstandsaufteilung war teilweise Fair, und ein Rechtsanwaltsscheiben von Ihr das ich eine Weihnachtsglocke beim Auszug entwendet hätte, hierfür hatte ich das ganze per Anwalt wieder richtig gestellt für 200€ und 2 Tage später ist die Glocke bei Ihr aufgetaucht.

Stand ist jetzt, dass ich vom gemeinsamen Hausverkauf die Hälfte des Gewinnes bekommen habe, und nur noch der Kredit und die Scheidung offen ist. Und ich logischerweise nichts mehr für den umgeschuldeten Kredit Zahlen möchte. Und auch beim Scheidungstermin bin ich flexibel, solange Sie den Zahlt, da Sie die Trennung wollte um mit einem Anderen zusammen zu sein. Sie wollte diesen ja vorverlegen... Ihre Idee...

Am schönsten wäre es wenn Sie den Kredit bezahlt und auch den Anwalt da Sie die Scheidung wollte, ich nur noch hingehe allem ohne Anwalt zustimme ohne jegliche weitere Forderungen von mir...
Ja ich Weiß das ist nicht so einfach, aber selbst auf einen Vergleich eine Teilsumme von beidem (Kredit/Scheidung) zu zahlen wäre für mich auch ok.

Oder ob es hart auf hart kommen muss und Sie Sachen anklagt (dahingestellt ob Sie stimmen) und es dann zwischen den Rechtsanwälten (Schreiben) Teuer wird. Oder ob ich auf Ihre Schreiben bis zu einem gewissen Punkt nicht reagieren soll, wenn tatsächlich etwas kommen sollte...

Nach Unserem letzten Telefonat klang es so das Sie weiß, dass Sie damit nicht durchkommt etwas einzuklagen.

-- Editiert von fb550665-70 am 01.07.2020 20:15

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38284 Beiträge, 13970x hilfreich)

Es ist immer die Möglichkeit gegeben, zu lügen. Klar, nur ich hab da wenig Verständnis für, sorry.

Aber abgesehen davon, glaubst Du wirklich, dass man zu Gericht marschiert und da einen Wunschtermin angeben kann, und schon fluppt es? Ja was ist das denn? Nach Rechtshängigkeit der Scheidung bei Gericht gehen in der Regel im Minimum 4-5 Monate ins Land. Und dann bestimmt der Richter "seinen" Wunschtermin. Und nur er. Und in des Richters Wunschtermin wird auch nur geschieden, wenn alles klar ist und Einvernehmen herrscht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31836 Beiträge, 5611x hilfreich)

Zitat (von fb550665-70):
Darf Sie den überhaupt ohne mich einfach umschulden?
Sie hat es wohl schon gemacht. Was soll denn die Frage?
Zitat (von fb550665-70):
Nach Unserem letzten Telefonat klang es so das Sie weiß, dass Sie damit nicht durchkommt etwas einzuklagen.
Na und? Was willst du dazu vom Forum wissen?
Wenn deine Frau die Scheidung will, kann sie den Scheidungsantrag beim Gericht einreichen. Auch bezahlen. Auch ihren Anwalt bezahlen.

Dann wirst du Post bekommen----zunächst von ihrem Anwalt, dann frag hier nach: zu---wünsch dir was---
:bang:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2998x hilfreich)

Wenn ein Geldinstitut einer vorzeitigen Kreditablösung zustimmt, reicht die Erklärung eines Schuldners i.d.Regel aus. Damit ist aber nur das Außenverhältnis Schuldner zur Bank betroffen.

Im Innenverhältnis hat der Ablösende einen Ausgleichsanspruch.

Muss hier aber garnicht zum Tragen kommen, da ja der Zugewinnausgleich im Raum steht, und bezogen darauf ist die Handlungsweise der Ex möglicherweise sehr geschickt, auch was den Hausverkauf und die Auszahlung angeht.
Aber das ist reine Spekulation.

Von Deinem Gedanken, dass du jetzt die Kreditschulden ohne Gegenleistung los bist, solltest Du dich verabschieden - nur der Gläubiger ist jetzt ein anderer.

Zitat (von fb550665-70):
Ich war nur gläubiger in dem gemeinsamen Kredit welcher unter Ihren Namen lief,


Echt jetzt, ich bin bisher davon ausgegangen, dass Du Schuldner warst.

Berry

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
FareakyThunder
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 610x hilfreich)

Beim Kredit muss man Unterscheiden zwischen dem Vertrag zwischen Dir und der Bank einerseits und dem Vertrag zwischen dir und deiner Frau anderseits. Wie so oft wird wohl letzterer rein mündlich gemacht worden sein.

Aus dem Vertrag mit der Bank bist Du nun raus. Bzw. diesen gibt es nicht mehr. Die Bank kann also nichts mehr von dir fordern und das Kreditrisiko trägt alleine deine Frau.

Vom Vertrag zwischen Dir und deiner Frau wirst Du noch nicht entlassen. Was ihr beide abgemacht habt wisst wohl nur ihr beide.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.165 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.694 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen