Gemeinsames Haus

11. April 2022 Thema abonnieren
 Von 
ip535032-71
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Haus

Liebe Mitstreiter:innen,

ich würde mich gerne über etwas Feedback zu meinem Sachverhalt freuen. Ich bin vor knapp zwei Jahren aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. Meine damalige Lebensgefährtin und ich hatten das Haus vor knapp 9 Jahren für 240.000 Euro gekauft. Wir stehen jeweils zu 50 % im Grundbuch. Jetzt läuft unsere Finanzierung aus und wir planen das weitere Vorgehen. Auf dem Haus sind jetzt noch ungefähr 185.000 Euro Schulden. Meine Lebensgefährtin lebt mit meinen beiden Kindern in dem Haus. Ich habe mir eine Wohung genommen und zahle Unterhalt für meine Kinder. Die ersten 55. 000 Euro haben wir gemeinsam abbezahlt.
Zur Zeit zahlt meine Lebensgefährtin den derzeitigen Abtrag und einen Fensterkredit in einer Gesamthöhe von 1200 Euro. Der Abrag geht von unserem Hauskonto ab. Ich bekomme keine Nutzungsentschädigung, darf mich aber an jeden Kosten für Reparaturen etc. beteilien.
Bei der jetzt kommenden Anschlussfinanzierung wurde festgestellt, dass unser Haus einen Wert von 675.000 Euro hat. Das kann natürlich bei einem Wertgutachten vielleicht noch etwas runtergehen, aber das Haus ist kernsaniert. Bis auf das Dach ist alles gemacht.

Ich möchte gleich sagen, dass ich schon möchte, dass meine Kinder in dem Haus aufwachsen. Also eine Teilungsversteingerung kommt nicht in Betracht.
Ich hatte meiner Lebensgefährtin nun angeboten, dass ich für 100.000 Euro Ihr das Haus überschreibe und sie die Finanzierung alleine macht. Ich würde mir mit dem Geld auch noch gerne etwas aufbauen oder anzahlen. Bisher habe ich nichts von meinem Haus. Bei der Finanzierung der Restschuld plus 100.000 Euro hätte Sie einen Abtrag von 1000 Euro. Sie wollte dann aber noch mal, dass wir prüfen, was passiert, wenn ich weiterhin Eingentümer bleibe und sie mich nicht auszahlt. Dann wären wir bei einem Abtrag von 600 Euro.
Nach dem Gespräch sagte sie mir, dass das Haus für Sie ja nicht so einen hohen Wert hat, weil sie es nicht verkaufen würde. Da war ich erst mal platt. Das sie das Haus aber nach meinem Ausscheiden jederzeit mit riesigem Gewinn verkaufen könnte, lässt sie dabei ausser Acht.

Daher jetzt meine Fragen:
1. Kann Sie eine Anschlussfinanzierung ohne mich machen, obwohl ich noch im Grundbuch stehe oder braucht es dafür eine notarielle Einigung?
2. Sollte ich bei der Anschlussfinanzierung mitmachen, weil eine Teilungsversteigerung nicht in Betracht kommt? Falls wir dann jede Partei nur noch einen Abtrag von 300 Euro monatlich hätten, könnte ich dann Nutzungsentschädigung verlangen? Schließlich muss ich als sog. Eigentümer doch auch Rücklagen bilden können, für Kosten die während der Nutzung auf mich zukommen?
3. Oder liege ich komplett falsch und es gibt noch andere Alternativen?

Ich könnte natürlich wieder in mein Haus einziehen, was die Situation aber verschärfen würde. Was ich nicht möchte.

Ich freue mich über Eure Ratschläge.

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von ip535032-71):
Ich möchte gleich sagen, dass ich schon möchte, dass meine Kinder in dem Haus aufwachsen.

Zitat (von ip535032-71):
Ich hatte meiner Lebensgefährtin nun angeboten, dass ich für 100.000 Euro Ihr das Haus überschreibe

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von ip535032-71):
Das sie das Haus aber nach meinem Ausscheiden jederzeit mit riesigem Gewinn verkaufen könnte

Irgendwie doch nicht ...
Zitat (von ip535032-71):
Ich möchte gleich sagen, dass ich schon möchte, dass meine Kinder in dem Haus aufwachsen.




Zitat (von ip535032-71):
1. Kann Sie eine Anschlussfinanzierung ohne mich machen,

Durchaus, ja.
Sie muss nur einen finden der das dann finnanziert.



Zitat (von ip535032-71):
Sollte ich bei der Anschlussfinanzierung mitmachen, weil eine Teilungsversteigerung nicht in Betracht kommt?

Das wird man selber entscheiden müssen.



Zitat (von ip535032-71):
Falls wir dann jede Partei nur noch einen Abtrag von 300 Euro monatlich hätten, könnte ich dann Nutzungsentschädigung verlangen?

Ja.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort


#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120101 Beiträge, 39830x hilfreich)

Zitat (von bertram-der-bärtige):
Teilungsversteigerung ist immer möglich

Richtig, aber hier geht es ja nicht darum, ob sie möglich ist, sondern ob sie in Betracht kommt...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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