Gemeinsames Haus nach Scheidung - Mann zahlt nichts

22. November 2010 Thema abonnieren
 Von 
monreal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Haus nach Scheidung - Mann zahlt nichts

Guten Tag zusammen...:-)

Ehepaar - hat 2004 ein Haus bauen lassen.
Beide stehen jeweils zu 50% im Grundbuch - beide sind Darlehensnehmer.
2006 kam die Trennung. Der Mann zog aus - der Frau blieb keine andere Wahl als mit den Kindern im Haus wohnen zu bleiben.
Sie tilgt seitdem den Kredit allein. Er beteiligt sich in keinster Weise. Er zahlt auch keinen Kindesunterhalt - trotz Titel. Zwischenzeitlich hat die Frau einen Unfall und ist Berufsunfähig. Sie befindet sich momentan in einer Integrationsphase (für Berufsunfähige und Behinderte) und bezieht Arbeitslosengeld II. Die Chance steht relativ gut im kommenden Jahr wieder in Vollzeit arbeiten zu können. Da die Tilgungsrate, im Gegensatz zu den ortsüblichen Mieten, durchaus als gering einzustufen wäre, möchte sie auch weiterhin mit den Kindern im Haus wohnen bleiben.
Der Mann aber möchte nun eine Teilungsversteigerung und aus den Verträgen raus. Er will dann hinterher lieber in Privatinsolvenz gehen als noch ein Jahr zu warten....bis die Integration der Frau abgeschlossen ist.
Aber in der momentanen Situation wird die Bank der Frau niemals den Kredit allein tilgen lassen. Obwohl die Bank das Geld schon seit 4 Jahren wissentlich (!)
von der Frau allein kassiert.
Was kann man der Frau raten?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

Das ist eine komplexe Kiste. Fangen wir mal mit der Hypothek an:

quote:
Aber in der momentanen Situation wird die Bank der Frau niemals den Kredit allein tilgen lassen. Obwohl die Bank das Geld schon seit 4 Jahren wissentlich (!)
von der Frau allein kassiert.


Der Bank ist das ziemlich egal wer die Hypothek bedient. Ehefrau und Ehemann sind der Bank gegenüber gesamtschuldnerisch haftbar. Solange die Raten pünktlich und in voller Höhe eingehen, ist die Bank zufrieden.

Ich vermute jedoch mal, dass aufgrund der momentanen Erwerbsunfähigkeit die Raten nicht oder nicht in voller Höhe gezahlt werden. Dann wird die Bank aber sehr schnell nervös. Und dann könnten sie sehr rasch auf die Idee kommen, die Immobilie im Wege der Zwangsvollstreckung zu verwerten.

Dein Mann könnte außerdem eine Teilungsversteigerung zwecks Aufhebung der Gemeinschaft begehren. Das scheint er wohl vorzuhaben, wie du schreibst. Aber dagegen kannst du dich zumindest einige Zeit lang erfolgreich wehren. Dazu wirst du vermutlich anwaltliche Unterstützung benötigen.

Kommen wir zum Unterhalt:

Dein Mann schuldet dir Kinderunterhalt und Trennungsunterhalt. Auch an der Finanzierung der Immobilie muss er sich hälftig beteiligen, kann aber diese Schuld mindern, da du ja die Immobilie allein bewohnst. Die Nebenkosten sind natürlich deine Sache. Diese Forderungen müsstest du deinem Mann gegenüber geltend machen. Auch hierzu könntest du anwaltliche Unterstützung benötigen.

Ich vermute aber mal, dass dein Mann halt nicht zahlungsfähig ist. Und dann wird das schwierig. Wo nix is, kann man halt (erst mal) nix holen. Ob mit oder ohne Anwalt. :grins:

Lediglich beim Kindesunterhalt könntest du für die Kinder unter 12 Jahren beim Jugendamt Unterhaltsvorschuss beantragen.

Fazit:

Ob die Immobilie bei der jetzigen finanziellen Lage gehalten werden kann, das musst du dir gut überlegen. Wenn es zu einer Zwangsversteigerung kommt, dann könnte die Hütte weg sein und es könnten trotzdem noch Restschulden verbleiben. Für die wären dann Ehemann und Ehefrau im dümmsten Fall lebenslänglich haftbar ...


-- Editiert am 22.11.2010 14:27

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
xxsirodxx
Status:
Student
(2281 Beiträge, 1342x hilfreich)

Zunachst einmal, das Verfahren kann auf Antrag um bis zu 5 Jahre zum
Wohle des gemeinsamen Kindes eingestellt werden.
Diese Zeit sollten Sie nutzen, um den Wert des Hauses feststellen zu lassen,
die Verbindlichkeiten vom Wert abzuziehen, und der Rest wäre zu teilen, falls noch was übrig bleibt.
Zu überlegen wäre auch, die rückständigen Unterhaltskosten als Hypothek
zu Lasten Ihres Gatten ( Pfändung) eintragen zu lassen.
Ich empfehle aber einen Rechtsanwalt zu befragen.
Das können Sie auch hier für kleines Geld. Dann haben Sie schon mal einen Anhaltspunkt.

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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
monreal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für die fixe Antwort...:-)..Marcus2009..

Also, die Kreditraten werden und wurden immer zu 100% bedient.
Es gibt keine offenen Forderungen.

Aber trotzdem wird die Bank der Frau nicht allein dieses Darlehen überschreiben.

Wie kann man sich denn gegen solch eine Teilungsversteigerung wehren?
Es gab eine Vereinbarung zu warten, bis sich die Situation der Frau gebessert hat.
Also bis diese Integrationsphase vorbei ist um zu verhindern, dass für beide Partner unnötige Schulden enstehen.

Aber wie so oft: der Mann hat eine neue Freundin und die "will", dass er aus den Unterlagen raus ist.

In meinen Augen ein Dummheit. Auch bildet er sich ein mit einer Privatinsolvenz ist er auf der sicheren Seite.

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0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
monreal
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo und danke...xxsirodxx,

leider ist ein Anwalt für die Frau im Moment nicht zu finanzieren.

Es gab schon zwei Beratungen (bei zwei Anwälten)...
Beide hatten natürlich in erster Linie nur eine Zahlungsvereinbarung im Sinn.
Das ist sicherlich üblich und auch rechtens...aber beide erwiesen sich als absolut unbezahlbar in der momentanen Situation.

Eine Pfändung kam für sie eigentlich nicht in Frage...solange er sich an die Vereinbarungen hält.

Nun ist der Sachverhalt ein anderer.

Diesen Antrag (zwecks des Wohles des gemeinsamen Kindes)...gibt es den auch, wenn dieses Kind gerade 18 geworden ist und eine Ausbildung beginnt?
Oder bezieht dieser sich wieder nur auf minderjährige Kinder?

Danke....:-)


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0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Marcus2009
Status:
Lehrling
(1723 Beiträge, 1092x hilfreich)

quote:
Aber trotzdem wird die Bank der Frau nicht allein dieses Darlehen überschreiben.


Die werden sich hüten! Zwei Schuldner sind doch besser als einer!

Aus der gemeinsamen Nummer mit dem Haus kommt ihr so schnell nicht raus. Auch wenn sich das dein Ehemann so vorstellt. Wenn er einen Antrag auf Versteigerung des Hauses zwecks Aufhebung der Gemeinschaft stellt, dann legst du dagegen einfach Widerspruch ein, weil du ein minderjähriges Kind zu betreuen hast. Und schon ist die Sache erst mal vom Tisch.

Wie man die Immobilie trennt, das ist nicht ganz so einfach. Im Rahmen der Scheidung kann man zwar sein Vermögen aufteilen - von der Bank kann man sich aber nicht scheiden lassen.

Denkbar wäre es, etwa im Rahmen der Scheidung die Immobilie auf einen Ehepartner allein umzuschreiben. Der müsste dann einen alleinigen Kredit aufnehmen, um erstens die gemeinsame Hypothek abzulösen und zweitens den anderen Ehepartner auszuzahlen. Aber ob bei den Einkommensverhältnissen da eine Bank mitspielen will ...

Na, wenn die Raten derzeit bedient werden, dann habt ihr ja erst mal Zeit euch das alles zu überlegen ...

[edit] Ich sehe gerade, dein Kind ist bereits volljährig ...

-- Editiert am 22.11.2010 15:17

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