Gemeinsames Haus nach Trennung

10. Februar 2015 Thema abonnieren
 Von 
Komicker001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)
Gemeinsames Haus nach Trennung

Hallo,
Ich hoffe es kann mir jemand Tipps geben wie ich mich weiter verhalten soll.
Hier kurz meine Geschichte:
Meine Frau und ich haben gemeinsam ein Haus vor 4 Jahren
gebaut das uns zu gleichen Teilen gehört. Auch im Grundbuch sind wir zusammen eingetragen. Wir haben alles übergemeinsame Konten abgewickelt wo wir beide Zugriff haben. Also auch noch erhebliche Belastung auf dem Haus.
Meine Frau ist fremdgegangen und letzte Woche erst einmal für 2 Monate ausgezogen. Hier meine Fragen:
Darf ich das Türschloss austauschen?
Darf sie ansonsten ohne meine Zustimmung ins Haus?
Kann ich ohne sie die Kredite auf meinen Namen umschreiben lassen?
Muss ich ihr noch etwas zahlen wenn ich das Haus alleine weiterbezahlen möchte?
Muss ich sie auszahlen oder ist das bislang von ihr gezahlte mit dem wohnen abgegolten?

Danke für ein paar hilfreiche Tipps.
Komicker

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

Türschloss darfst Du nicht austauschen.

Natürlich darf sie das Haus betreten, werum denn nicht?

Die Kredite kannst Du natürlich versuchen auf Dich allein umschreiben zu lassen. Ich bezweifele aber, dass die Bank da mitmacht.

Wenn Du das Haus allein weiter zahlen kannst, sie aber noch im Grundbuchsteht und damit Miteigentümerin ist, hättest Du ihr eine Nutzungsentschädigung zu zahlen.

Die Differenz zwischen noch zu tilgendem Darlehen und dem Wert des Hauses, wäre dann hälftig an die zukünftige Ex zu zahlen.

Könntest Du das Haus denn überhaupt alleine halten? Spätestens in 11 Monaten wäre die Steuerklasse zu wechseln. Dann gibt´s weniger Netto. Eventuell müsstest Du Trennungsunterhalt zahlen?

Wer von euch verdient denn aktuell wie viel in welcher Steuerklasse?

LG nero

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Komicker001
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 3x hilfreich)

Hallo,
Den Grundbucheintrag müsste ich auch ändern. Wir sind beide Steuerklasse 4. mit den jetzigen Tilgungen könnte ich das Haus alleine halten, schwer aber machbar. Wenn ich in Steuerklasse 1 muss wird es natürlich schwerer. Unterhalt muss ich nicht zahlen da meine Frau auch Vollzeit arbeitet und gut verdient, aber sie könnte das Haus nicht alleine halten. Am besten mit der Bank Tacheles reden oder? Ich weiß nicht ob ich meine Frau dazu brauche?
Wegen des Betreten des Hauses Habe ich gehört das sie wenn sie freiwillig ausgezogen ist nicht unbedingt jederzeit ohne meine Zustimmung erscheinen darf. Im Moment hat sie mehr mit sich zu tun und denkt gar nicht an so etwas. Ich will nur Nägel mit Köpfen machen bevor sie sich darum Gedanken macht. Ich habe ca. 3K netto sie1,7

3x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
nero070
Status:
Bachelor
(3590 Beiträge, 1263x hilfreich)

Hallo,

das netto in Steuerklasse 1 und 4 ist ja so ziemlich gleich. Aber wieso solltest Du keinen Trennungsunterhalt leisten müssen?

3.000 + 1.700 = 4.700 / 2 = 2.350 Die Differenz zwischen 1.700 und 2.350 wäre, zumindest im Trennungszeitraum, durch Dich auszugleichen.

Allein wirst Du das Darlehn nicht umgeschriben bekommen. Da müssen schon alle Vertragspartner vorsprechen.

Zum Betreten des Hauses, schaue ich mal nach. Zuständig ist § 1361 b BGB

LG nero

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-- Editiert nero070 am 10.02.2015 16:20

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38465 Beiträge, 14009x hilfreich)

Kleine Korrektur. Wenn sie ausgezogen ist, dann darf sie nicht ohne weiteres unangemeldet jederzeit ins Haus. Allerdings hat sie 6 Monate lang ein Rückkehrrecht.

Auch musst Du ihr Nutzungsentschädigung für ihren Hausanteil zahlen, allerdings muss sie sich auch an den Kosten für das Haus (Abtrag, Unterhaltung des Hauses) beteiligen.

Könnt Ihr denn noch miteinander reden? Sich mal zusammensetzen und rechnen, das wäre jetzt sinnvoll.

wirdwerden

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