Gemeinsames Konto, Scheidungsfolgevereinbarung

20. April 2023 Thema abonnieren
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)
Gemeinsames Konto, Scheidungsfolgevereinbarung

Hallo zusammen,

Meine Frau und ich leben in Trennung. Im Sommer ist die Scheidung. Wir haben bereits eine Scheidungsfolgevereinbarung unterschrieben, in der alles geregelt ist.
Vergessen anzugeben wurde allerdings ein gemeinschaftliches Sparkonto.
Jetzt frage ich mich, wem das Geld auf diesem Sparkonto gehört? Wahrscheinlich uns beiden zu gleichen Teilen, oder? Oder muss die Folgevereinbarung geändert werden? Oder kann ich mir einfach die Hälfte des Geldes auf mein Konto überweisen? Und was passiert, wenn meine Frau sich das ganze Geld nimmt?

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Vergessen anzugeben wurde allerdings ein gemeinschaftliches Sparkonto.
Jetzt frage ich mich, wem das Geld auf diesem Sparkonto gehört? Wahrscheinlich uns beiden zu gleichen Teilen, oder?

So ist es.
Zitat:
Oder muss die Folgevereinbarung geändert werden?

Nein.
Zitat:
Oder kann ich mir einfach die Hälfte des Geldes auf mein Konto überweisen

Ja.
Zitat:
Und was passiert, wenn meine Frau sich das ganze Geld nimmt?

Was soll dann passieren? :grins:

-- Editiert von User am 20. April 2023 15:59

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#2
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke.
Was dann passieren soll, wenn sich meine Frau alles nimmt? Dann gibt es Ärger und sie muss die Hälfte wieder zurückgehen .

Problem ist, dass das Referenzkonto für dieses Sparkonto auf den Namen meiner Frau läuft. Drum kann ich gar nicht so einfach auf mein Konto überweisen. Sondern muss meine Frau davon überzeugen, dass sie es tut…

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#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Wann ist denn dieses Sparkonto bzw. das Guthaben darauf entstanden? Alles, was die Ehepartner vor der Ehe hatten, behalten sie auch, geteilt wird nur, was in der Ehe dazu kam. Beispiel: Frau hat bei Eheschließung 2000 € an Erspartem. Zahlt diese auf das Sparbuch ein. Während der Ehe kommen dann noch 8000 € dazu. Jetzt sind also 10.000,- € drauf. Der Frau würden dann 6.000 € zustehen, dem Mann 4.000,- €.

wirdwerden

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#4
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Das ist tatsächlich so? Das Geld ist aus der Erbschaft meiner Frau entstanden.

Ich habe im Internet folgendes gelesen:

Nach einer Scheidung oder Trennung gehört das Geld auf dem Konto bzw. dem gemeinsamen Sparbuch in der Regel beiden Ex-Partnern hälftig. Ganz unabhängig davon, welcher Partner welche Geldsummen auf das Girokonto eingezahlt hat.

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#5
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Das ist tatsächlich so? Das Geld ist aus der Erbschaft meiner Frau entstanden.
Dann steht das Geld in voller Höhe Deiner Frau zu.

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#6
 Von 
Sirko1975
Status:
Beginner
(106 Beiträge, 20x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
Nach einer Scheidung oder Trennung gehört das Geld auf dem Konto bzw. dem gemeinsamen Sparbuch in der Regel beiden Ex-Partnern hälftig. Ganz unabhängig davon, welcher Partner welche Geldsummen auf das Girokonto eingezahlt hat.


Das ist einfach falsch.

Eine Erbschaft gehört immer zum Anfangsvermögen und somit gehört das Geld Deiner (Ex-) Frau.

Sirko

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#7
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Trotz Gemeinschaftskonto?

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#8
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Sie hat noch viel mehr Geld geerbt. Ich weiß gar nicht, ob man zurückverfolgen kann, woher das Geld letztendlich stammt.
Sie hat es irgendwann mal von ihrem Konto auf unser Gemeinschaftskonto überwiesen.

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#9
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Trotz Gemeinschaftskonto?

Ja.

Das Geld gehört nicht automatisch anteilig dir, nur weil es ein Gemeinschaftskonto ist.

-- Editiert von User am 20. April 2023 18:43

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#10
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Irre. Aber man muss auch nachweisen können, dass das Geld aus der Erbschaft kommt.
Wie will man das beweisen?

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Das, was Du da im Internet gelesen hast, das ist missverständlich. Die dortigen Angaben passen für das gemeinsam in der Ehe erwirtschaftete Geld. Dazu gehören Erbschaften nicht. Die gehört wie vor der Eheschließung erwirtschaftetes Geld dem Ehepartner, welcher der Erbe ist.

Noch in Ergänzung: bei so Konstellationen ist auch noch zwischen den zwei Rechtskreisen zu unterscheiden. Einmal ist da das Verhältnis Bank/Kontoinhaber. Es kann also durchaus sein, dass der Kontoinhaber gegenüber der Bank einen Auszahlungsanspruch hat. Aber, das bedeutet nicht, dass der Anspruch auf dieses Geld auch gegenüber dem Noch-Ehepartner besteht. Also, zwei ganz verschiedene Angelegenheiten.

wirdwerden

-- Editiert von User am 20. April 2023 19:31

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#12
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für deine Antwort. Ich verstehe den Sachverhalt.
Aber wie will man nachweisen, dass das Geld, was meine Frau vor 4 Jahren auf unser gemeinschaftliches Konto überwiesen hat, aus der Erbschaft stammt? Sie hat mehrere Millionen geerbt und später, als das Thema Negativzinsen aufkam, einen kleine Teil des Geldes auf dieses Sparkonto überwiesen. Ist es heute noch nachprüfbar, woher das Geld stammt?

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Natürlich ist das nachweisbar. Und - wir geben hier ungern Anleitungen zum Betrug, nimm mir diese Anmerkung nicht übel.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Okay, danke. Scheinbar gibt es Schlupflöcher…

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Wie will man das beweisen?

Ganzeinfach: durch entsprechende Belege.
Sofern auf Seiten der Frau nicht völlige Inkompetenz herrscht, sollte das ein leichtes sein ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn meine Frau Geld aus ihrem Erbe auf unser Gemeinschaftskonto überweist, dann kann man es auch als Schenkung ansehen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Wenn meine Frau Geld aus ihrem Erbe auf unser Gemeinschaftskonto überweist, dann kann man es auch als Schenkung ansehen oder nicht?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Nee, das kann man nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Im Internet finde ich dazu folgendes:

Kaum ein Ehegatte ist sich allerdings bewusst, dass zum Beispiel die Auszahlung der Lebensversicherung, die Einzahlung des Verkaufserlöses aus der geerbten Immobilie oder des Gewinns aus einem Unternehmensverkauf auf ein Gemeinschaftskonto steuerlich gesehen eine Schenkung an den anderen Ehegatten darstellt.

Zahlt ausschließlich ein Ehegatte auf ein Gemeinschaftskonto ein, so ist dies eine Schenkung an den Ehegatten, da dieser rechtlich gesehen die Hälfte des Kontoguthabens beanspruchen kann. Die Hälfte der von einem Ehegatten eingezahlten Beträge wird also als Schenkung an den anderen Ehegatten behandelt.

Und bei Einzahlung des Geldbetrages auf das Gemeinschaftskonto tritt nicht nur derjenige, für den die Erbschaft oder Schenkung unmittelbar bestimmt war, als bereicherte Person in Erscheinung, sondern auch sein/ihr Partner.

-- Editiert von User am 21. April 2023 09:36

-- Editiert von User am 21. April 2023 09:40

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Das Steuerrecht und Familienrecht herzlich wenig miteinander zu tun haben, das ist Dir klar? Und in deinem Zitat erfolgt ja auch die Einschränkung "steuerlich gesehen." Das nennt man juristisch gesehen eine Fiktion. Bedeutet, man behandelt den Sachverhalt A wie den Sachverhalt B, obwohl man weiß, dass es verschiedene Sachverhalte sind.

wirdwerden

-- Editiert von User am 21. April 2023 10:05

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Also steuerlich gesehen ist es eine Schenkung, aber familienrechtlich gesehen bekomme ich kein Geld? Irre…

0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(37568 Beiträge, 13803x hilfreich)

Nein steuerrechtlich ist es auch keine Schenkung, es wird nur wie eine Schenkung behandelt bei gemeinsamer Veranlagung. Hatte ich doch geschrieben. Abgesehen davon könnte man auch die Ansicht vertreten, dass die Scheidungsfolgevereinbarung eine abschließende Regelung darstellt, dass dadurch weitergehende Ansprüche ausgeschlossen sind.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Kue7777
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 1x hilfreich)

Ja, stimmt. So steht es auch in der Scheidungsfolgevereinbarung…..

0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
cruncc1
Status:
Schlichter
(7869 Beiträge, 4455x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Ja, stimmt. So steht es auch in der Scheidungsfolgevereinbarung….

Na super - damit kommt man jetzt daher. :wink:

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116328 Beiträge, 39251x hilfreich)

Zitat (von Kue7777):
Wenn meine Frau Geld aus ihrem Erbe auf unser Gemeinschaftskonto überweist, dann kann man es auch als Schenkung ansehen oder nicht?

Ja kann man ... oder als Spende oder als was auch immer.
Spätestens bei Gericht wird man damit dann scheitern, wenn die Rechtsgrundlage dafür fehlt.



Zitat (von Kue7777):
Ja, stimmt. So steht es auch in der Scheidungsfolgevereinbarung…..

Warum man das wichtigste immer zum Schluss schreibt, ist mir ein Rätsel ...
24 Beiträge nutzlos verschwendet ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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