Gemeinsames Sorgerecht, Rechte des Vaters

19. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
JoSchröder
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht, Rechte des Vaters

Guten Tag, mal angenommen ein 16 Jähriger Mensch möchte keinen Kontakt mit dem Vater (Eltern sind geschieden, haben jedoch das gemeinsame Sorgerecht). Der Vater besteht aber darauf Informationen Über den Menschen von der Mutter einzufordern. Kann das irgendwie unterbunden werden?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von JoSchröder):
Der Vater besteht aber darauf Informationen Über den Menschen von der Mutter einzufordern. Kann das irgendwie unterbunden werden?
Ja. Indem die Mutter und der 16jährige dem Vater ganz einfach keine Informationen mehr geben.
Der 16jährige kann das von seiner Mutter verlangen.
Man sollte die Informationen an den Vater auf das wirklich wichtige beschränken. Evtl. soll der Vater ja auch weiterhin Unterhalt zahlen...

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Nun ja, der Vater hat einen Anspruch auf wesentliche Informationen. Normalerweise ist es ausreichend, wenn 2x im Jahr eine entsprechende schriftliche Info durch die Mutter erfolgt, etwa mit Ablichtung des jeweiligen Schulzeugnisses. Wäre blöd, sich darauf verklagen zu lassen, dann hängt man nämlich noch auf den Prozesskosten. Der Anspruch des Vaters besteht nun mal bis der Junge volljährig ist. Anschließend nur noch, wenn der Vater Unterhalt bezahlt.

wirdwerden

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#3
 Von 
smogman
Status:
Student
(2781 Beiträge, 914x hilfreich)

Zitat (von JoSchröder):
Informationen Über den Menschen
Um die Frage sinnvoll zu beantworten, müsste das Wort Informationen definiert werden.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38387 Beiträge, 13987x hilfreich)

Ist insoweit ein unbestimmter Rechtsbegriff. Muss also ausgefüllt werden. Ich erinnere mich an eine Gerichtsentscheidung, da wurde geschrieben, es müsse die Entwicklung des Kindes wiederspiegeln, insbesondere Auffälligkeiten. Wurde aber von der Ausführlichkeit auf eine Seite begrenzt, dazu sollte dann eine Zeugnisablichtung kommen. Also, kein Besinnungsaufsatz schreiben.

Was die schulische Entwicklung angeht, kann sich der Vater bei gemeinsamen Sorgerecht die Infos direkt aus der Schule bekommen, Stichwort: Elternsprechtag. Dann kämen bei gesundheitlichen Handicaps insoweit noch der Status dazu, mögliche Vereinsmitgliedschaften, und was ansonsten eben noch entwicklungsrelevant ist. Ist ja nicht so furchtbar viel, gerade in dem Alter, da wissen doch auch die Elternteile, bei denen das Kind lebt, nicht alles.

wirdwerden

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