Gemeinsames Sorgerecht - Pflichten vom Vater

10. März 2019 Thema abonnieren
 Von 
go510510-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - Pflichten vom Vater

Hallo

Mein Ex-Mann und ich haben gemeinsames Sorgerecht. Unsere Tochter lebt bei mir und ist immer von Samstag Mittag bis Montag früh bei ihrem Vater. Hat er am Wochenende was vor ist das nie ein Problem dann holt er sie meistens erst Sonntag und bringt sie dann Montag früh in die Schule. Ich arbeite Vollzeit im Schichtdienst und kann die Schichten nicht wechseln. Mein Partner bringt sie Di-Fr in die Schule und holt sie ab und muss dafür Montags früher anfangen um seine Stunden reinzuarbeiten die ihm an den anderen Tagen fehlen.
Nun sagt mir der Vater Freitags dass er sie am Montag nicht in die Schule bringen kann da er früher arbeiten muss. Ist jetzt kein Problem weil ich am Montag frei habe. Heute (So) sagt er dann dass es nächste Woche das selbe ist worauf ich ihm sagte dass ich da Frühschicht habe und sie nicht in die Schule bringen kann und mein Partner auch nicht. Seine Meinung ist nun dass es meine Aufgabe ist da sie ihren Wohnsitz bei mir hat. Ich kann aber nicht einspringen da ich selber arbeite und sie immer Montag früh bei ihm ist. Er sagt klipp und klar dass es meine Pflicht ist mich darum zu kümmern und er nur verpflichtet ist zu zahlen. Alles andere macht er von sich aus muss es aber nicht. Wie ist das rechtlich geregelt? Ich würde gerne eure Meinungen und Erfahrungen hören und einen Rat was ich machen soll da ich nicht einfach Montags einspringen kann wenn ich arbeiten muss. Danke

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Beide sind Eltern und beide haben für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen. Dazu gehört natürlich auch der Schulbesuch! Wenn Sie sich nicht untereinander einigen können, muß halt irgendwann ein Gericht entscheiden - aber sowas sollte doch nicht nötig sein! Vielleicht findet sich eine Schülerin einer weiterführenden Schule oder eine Studentin, die dann einspringt - so haben wir es gemacht. Die kam dann immer um 7 ins Haus und hat dafür gesorgt, daß die Kids in die Schule kamen. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit? Wie auch immer, es ist Ihrer beider Job!

Wie gesagt, am Ende steht halt ein Gerichtsbeschluss und viel zerbrochenes Porzellan und Kosten.

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Sehr unschön, diese Situation, ganz klar. Nur, wir haben letztlich keine gesetzliche Regelung, wie der Umgang auszugestalten ist. Das ist eine individuelle Angelegenheit. Ich weiss jetzt nicht, ob ein Gerichtsentscheid da ist über die Umgangszeiten. Aber, Umgang ist immer eine Regelung auf Zeit. Die Bedürfnisse der Kids ändern sich, die der Eltern auch. Eigentlich muss alles regelmäßig auf den Prüfstand und neu angepasst werden.

Ich frage mich, wie man zwangsweise einen Umgang durchsetzen will. Klar, Zwangsgeld kann vollstreckt werden. Nur, davon ist keine Regelung da. Letztlich muss das Elternteil, bei dem das Kind lebt, eine Regelung finden hinsichtlich der Versorgung des Kindes.

Wie alt ist denn das Kind?

wirdwerden

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#3
 Von 
go510510-75
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir wohnen im Dorf und Sie muss in die Schule gefahren werden da diese 20min mit dem Auto entfernt ist und wir sie in der Grundschule nicht alleine mit dem Bus fahren lassen wollen. Sie ist 10 und kommt bald aufs Gymnasium das ist näher aber bis dahin müssen wir sie fahren.Der Vater möchte leider alle Rechte haben und alles mitentscheiden aber zieht sich bei jeder Verantwortung raus. Ich muss alles machen muss ihn aber bei allem fragen.

Zitat (von fb367463-2):
Beide sind Eltern und beide haben für das Wohlergehen des Kindes zu sorgen. Dazu gehört natürlich auch der Schulbesuch! Wenn Sie sich nicht untereinander einigen können, muß halt irgendwann ein Gericht entscheiden - aber sowas sollte doch nicht nötig sein! Vielleicht findet sich eine Schülerin einer weiterführenden Schule oder eine Studentin, die dann einspringt - so haben wir es gemacht. Die kam dann immer um 7 ins Haus und hat dafür gesorgt, daß die Kids in die Schule kamen. Vielleicht wäre das eine Möglichkeit? Wie auch immer, es ist Ihrer beider Job!

Wie gesagt, am Ende steht halt ein Gerichtsbeschluss und viel zerbrochenes Porzellan und Kosten.

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#4
 Von 
Pellegeen
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 4x hilfreich)

Moin

Jedes Elternteil trägt während seiner Umgangszeit selber die Verantwortung für die Betreuung. Da ist egal, wo das Kind gemeldet ist oder wer das Sorgerecht hat. Wenn der KV bis meinetwegen Montag um 8 Umgang hat, dann ist es seine Pflicht, die Betreuung zu organisieren/sicher zu stellen in dieser Zeit.

Wo kommen wir denn sonst hin? Hält der Vater seine Ansichten aufrecht, würde das im Umkehrschluss bedeuten, dass die Mutter bestimmt, was während des väterlichen Umgang unternommen wird, weil das Kind bei ihr wohnt.

Beste Grüße

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3091x hilfreich)

Nun ja, aber - das ist allerdings ein anderes Thema - Ein fast 10 Jahre altes Kind kann durchaus mit dem Bus zur Schule fahren, würde ich mal sagen. Sofern es nicht 5x umsteigen muß (aber selbst das geht). Früher™ (also vor Elterntaxis) haben wir das auch gemacht/machen müssen und sind erstaunlicherweise trotzdem durchs Leben gekommen ;)

Signatur:

"Valar Morghulis"

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#6
 Von 
edy
Status:
Junior-Partner
(5654 Beiträge, 2366x hilfreich)

Hallo,

Ich würde mich mal an der Bushaltestelle umsehen wer sonst noch zu der Uhrzeit

mit dem Bus zur gleichen Endstation ( Schule) fährt. Auf dem Dorf kennt man doch die Leute ? Vielleicht können ältere Schüler oder sogar Erwachsene auf das Kind aufpassen?

edy

-- Editiert von edy am 11.03.2019 08:04

Signatur:

Ein freundliches "Hallo" setzt
sich auch in Foren immer mehr
durch.

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#7
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38441 Beiträge, 14004x hilfreich)

Letztlich hängt die Organisation des Kindeslebens am Betreuungselternteil. Selbst wenn es eine gerichtliche Entscheidung gibt, die kann man zwar mit Gerichtsvollzieher vollstrecken, aber auf die Schnelle geht das auch nicht, und selbst wenn es ginge, wo bleibt das Kindeswohl? Letztlich muss das Betreuungselternteil doch immer einen Plan B für Ausfälle da haben. Edy hat doch schon einen sehr vernünftigen Vorschlag gemacht. Oder Fahrgemeinschaft einrichten, und vielleicht mal überlegen, ob diese Regelung noch altersgerecht ist. Meine beiden waren eigentlich ab 6 Jahren in der Lage, den Schulweg selbst zu meistern, und ab etwa 8 sich auch in der Früh selbst auf den Weg zu bringen. Also gemeinsames zeitiges Aufstehen, Frühstücken, ich musste zwingend eher los, da hatten sie dann noch etwa 40 Min. für sich, dann klingelte ein Wecker, sie zogen den Anorack über, Toni auf den Rücken und los gings. Das sollte bei einem 10-jährigen Kind doch auch möglich sein.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8410 Beiträge, 3772x hilfreich)


Zitat:

Der Vater möchte leider alle Rechte haben und alles mitentscheiden aber zieht sich bei jeder Verantwortung raus. Ich muss alles machen muss ihn aber bei allem fragen.


Wirklich? Deiner Schilderung nach, zeigt er großen Einsatz:

Zitat:
Mein Partner bringt sie Di-Fr in die Schule und holt sie ab und muss dafür Montags früher anfangen um seine Stunden reinzuarbeiten die ihm an den anderen Tagen fehlen.


Es kann zu solchen Konstellationen kommen, dass kein Elternteil arbeitsbedingt zurückstecken kann - ob verheiratet oder getrennt lebend. Dann muss man irgendeine Lösung finden: Urlaub nehmen z. B. oder jemanden der sie fährt/mitnimmt oder eben ein Taxi

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