Hallo zusammen,
vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen.
Ich habe mit meinem Ex Partner das gemeinsame Sorgerecht
für unsere Tochter.
Er hat das gemeinsame Sorgerecht seinerzeit eingeklagt und auch erhalten.
Leider ist mein Ex weniger an dem Wohl unserer Tochter interessiert als mich bei jeder Gelegenheit zu schikanieren.
Nun steht die erste Gelegenheit an, zu der er zustimmen muss. Ich möchte mit meiner Tochter eine Fernreise nach Mittelamerika machen. Er stimmt dem nicht zu, da es für sie zu stressig wäre und 3 Wochen zu lang.
Ich bin mit ihr bereits nach Asien gereist als sie 2 Jahre alt war. Jetzt ist sie 4.
Mit ihm reden macht kein Sinn, da wie bereits erwähnt er nur mir schädigen möchte.
Hat jemand bereits Erfahrungen zu solch einer Situation gemacht? Und wie würde das Familiengericht entscheiden?
Vielen Dank im Voraus.
Gemeinsames Sorgerecht Urlaubverweigerung
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ich persönlich bin von schreienden Babys und quengelnden Kleinkindern auf Langstreckenflügen auch genervt. Und ich würde auch keine auf solche mitnehmen. Denn unabhängig von der meistens völlig unzureichenden Sicherung bei Turbulenzen, die manchen Eltern scheinbar völlig egal ist, können Kleinkinder eventuelle Probleme, z.B. mit starkem Ohrdruck nicht klar äußern. Aber das ist ein persönliches Luxusproblem und nur meine Einstellung.
Aus familienrechtlicher Sicht wird das Gericht die Einwilligung des Vaters regelmäßig ersetzen, sofern du nicht gerade in eine Gefahrenregion reist, die vielleicht auch das Auswärtige Amt mit entsprechendem Hinweis versehen hat. Die pauschale Aussage über Stress und die Länge sind aus meiner Sicht unerheblich.
Na ja, Mittelmeerregion würde ich nicht unbedingt als Fernreise bezeichnen. Ist man doch in gut einer Stunde da. Das schafft auch ein vierjähriges Kind lässig.
wirdwerden
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ZitatFernreise nach Mittelamerika :
ZitatMittelmeerregion würde ich nicht unbedingt als Fernreise bezeichnen :
ZitatJetzt ist sie 4. :
Mit ihm reden macht kein Sinn, da wie bereits erwähnt er nur mir schädigen möchte.
Vielleicht ist er auch nur ein besorgter Vater, der der Meinung ist, dass so ein Langstreckenflug nicht so gut fürs Kind ist?!
Sag ihm doch einfach, dass du z.B. eine Sitzerhöhung mit nimmst (damit der Gurt vernünftig sitzt) und dich auch sonst gut vorbereitet hast und das Kind ebenfalls...
Letztendlich, wenn keine Einigung erzielt wird, wird ein Familiengericht entscheiden müssen. Da solltest du dann ebenfalls vorbereitet sein um genug Gegenargumente zu haben, wenn er Argumente hat die gegen einen solchen Flug sprechen. Und wenn auch das Auswärtige Amt das Reiseziel als ungefährlich einschätzt, dann wird dem Urlaub wohl nichts im Wege stehen. Aber vielleicht gehst du einfach nochmal in dich und überlegst, ob es nicht sinnvoller wäre das Kind beim Vater zu lassen. Aber das ist letztendlich deine Entscheidung.
https://www.elternwissen.com/familienleben/reisen-mit-kindern/art/tipp/was-sie-beim-fliegen-mit-kindern-beachten-sollten.html
Es würde sich die Argumente anhören.ZitatUnd wie würde das Familiengericht entscheiden? :
Ich tendiere zu: Zustimmung zu deinen Plänen.
Das würde ich überhaupt nicht in Erwägung ziehen.Zitatob es nicht sinnvoller wäre das Kind beim Vater zu lassen. :
Das würde ich überhaupt nicht in Erwägung ziehen.Zitatob es nicht sinnvoller wäre das Kind beim Vater zu lassen. :
Na ja,- ich sehe es halt anders, weil ich auch nicht der Fan davon bin Kleinkindern so weite Strecken zuzumuten. Aber hier ist eh ein Elternkrieg am Toben, so dass sich die KM diese Überlegung eh kaum stellen wird :-). Und ja: letztendlich wird es hier wohl das Familiengericht entscheiden.
Kann es sein, dass es ihm auch um seinen Umgang in dieser Zeit geht? Ich würde wirklich versuchen mit ihm zu reden, ihm eine sehr großzügige Umgangsalternative anbieten.ZitatHallo zusammen, :
vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen.
Ich habe mit meinem Ex Partner das gemeinsame Sorgerecht für unsere Tochter.
Er hat das gemeinsame Sorgerecht seinerzeit eingeklagt und auch erhalten.
Leider ist mein Ex weniger an dem Wohl unserer Tochter interessiert als mich bei jeder Gelegenheit zu schikanieren.
Nun steht die erste Gelegenheit an, zu der er zustimmen muss. Ich möchte mit meiner Tochter eine Fernreise nach Mittelamerika machen. Er stimmt dem nicht zu, da es für sie zu stressig wäre und 3 Wochen zu lang.
Ich bin mit ihr bereits nach Asien gereist als sie 2 Jahre alt war. Jetzt ist sie 4.
Mit ihm reden macht kein Sinn, da wie bereits erwähnt er nur mir schädigen möchte.
Hat jemand bereits Erfahrungen zu solch einer Situation gemacht? Und wie würde das Familiengericht entscheiden?
Vielen Dank im Voraus.
Um die 3 Wochen ?Zitatdass es ihm auch um seinen Umgang in dieser Zeit geht? :
Der will keine Umgangsalternative, der will nicht, dass das Kind Stress hat und der will nicht, dass das Kind 3 Wochen in den Urlaub fliegt.
Er kann doch er gern zum FG gehen.
Das Kind ist kein Baby und Mittelamerika macht man nicht eben mal übers verlängerte Wochenende.
Wahrscheinlich kann die Mutter sehr viel besser einschätzen, ob sie ihrem Kind einen solche Reise zumuten kann.
Geht ja nicht nur um den Flug.
Ja, Osanna, wir schreiben doch sowieso nur unsere Ansichten dazu. Ich schreibe auch nur, wie ich es sehe.
Zitat:
Wahrscheinlich kann die Mutter sehr viel besser einschätzen, ob sie ihrem Kind einen solche Reise zumuten kann.
Geht ja nicht nur um den Flug.
Ja, das ist leider immer das Hauptproblem wenn Eltern meinen Alles besser einschätzen zu können und dann auf Durchzug stellen. Da ist Stress eigentlich immer vorprogrammiert.
Aber wie es hier gelagert ist kann man natürlich aus der Ferne nicht beurteilen. Ist halt immer schade, wenn Eltern nicht Eltern bleiben sondern Vieles dann vorm Familiengericht landet. Na ja,- die wollen ja auch ihren Job behalten und Geld verdienen Sei ihnen gegönnt...
Kann er machen, bringt aber nichts. Denn die Mutter will seine Zustimmung. Also muss auch sie den Antrag bei Gericht stellen. Und wenn sie in den Urlaub will am besten so lange vorher, dass sie das Ergebnis noch in der Hand hat, bevor ihr das Kind am Flughafen abgenommen wird.ZitatEr kann doch er gern zum FG gehen. :
Hallo zusammen, erstmal vielen lieben Dank an eurer Beteiligung an der Diskussion.
Ich habe heute mit dem Jugendamt Mitarbeiter telefoniert, der gleiche der auch bei der Verhandlung um das gemeinsame Sorgerecht gehört wurde ( er hat seinerzeit kein gemeinsames Sorgerecht empfohlen).
Und er hat mit gesagt, dass ich mit meiner Tochter fliegen dürfte. Er sagte es gehe ja nicht um einen Umzug in ein anderes Land sondern nur um Urlaub. Und ob es Spanien oder Mittelamerika ist. Er dürfte uns das nicht verbieten.
Das ist natürlich positiv für mich, doch bin ich jetzt irritiert, weil überall im Internet steht das Urlaub kein Ereignis des täglichen Lebens und beide Sorgerechtsbeteiligten sich einigen müssen.
Ich möchte noch hinzufügen dass ich mich dort sehr gut auskenne, und Freunde habe.
Ich war bereits 2x für je 2 Monate da, und habe Freunde die ein kleines Hotel führen. Dort wollte ich mit ihr wohnen. Ich würde mir so eine Reise mit einem Kleinkind auch nicht antun aber wir haben bereits eine Fernreise gemacht, und das hast super geklappt. Musste jemand von euch mal vors Gericht um über einen Urlaub entscheiden zu lassen?
Ich lebe auch von meiner Frau getrennt und fliege mit meiner Kleinen auch gern nach Peru.
Ihr erster 30-Stunden-Flugtrip (Umweg wegen Umbuchung) hat ihr überhaupt nichts ausgemacht.
Da war sie 4.
Wir fahren in Peru auch gern mal 1500km am Stück im Bus.
Ich persönlich bin von Flugreisenden genervt, die es nervt, wenn Kleinkinder oder Babys mitfliegen.
Aber das ist halt typisch deutsch.
Ich wurde auch noch nie am Flughafen danach gefragt, warum die Mutter nicht mitfliegt.
Von wegen, da wird "einem das Kind abgenommen" ...
Nimm halt einfach zur Sicherheit zusätzlich die Geburtsurkunde mit.
Nun, ich wollte hier weder einen genervten Deutschen markieren noch Angst und Schrecken verbreiten. Ich erspare mir insoweit zukünftig wieder persönliche Bewertungen.
Diese Aussage ist falsch. Ob eine Reise eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung ist, ist entgegen der Aussage des unwissenden JA-Mitarbeiters nämlich genau davon abhängig wohin man fliegt. Es ist also ein eklatanter Unterschied, ob man sich innerhalb Westeuropas bewegt oder die EU verlässt und wenn ja, wohin genau. Die Oberlandesgerichte haben wiederholt und mehrfach entschieden, dass Reisen in Kriegs- und Krisengebiete ebenso wie Reisen bei unklaren politischen Zuständen (Ukraine, Türkei) oder anderen Kulturkreisen (Katar, Äthiopien) eine sorgerechtliche Entscheidung sind. Alles andere sind Umgangsangelegenheiten, die keiner Zustimmung bedürfen. Es soll der Ausnahmefall sein. Soweit der Blickwinkel aus familienrechtlicher Sicht.ZitatUnd er hat mit gesagt, dass ich mit meiner Tochter fliegen dürfte. Er sagte es gehe ja nicht um einen Umzug in ein anderes Land sondern nur um Urlaub. Und ob es Spanien oder Mittelamerika ist. Er dürfte uns das nicht verbieten. :
Das ist natürlich positiv für mich, doch bin ich jetzt irritiert, weil überall im Internet steht das Urlaub kein Ereignis des täglichen Lebens und beide Sorgerechtsbeteiligten sich einigen müssen.
Dass du bei 4 Milliarden jährlichen Fluggästen noch nie kontrolliert wurdest, halte ich für wenig überraschend. Das hier ist aber kein Stochastik-Forum. Hier geht es nicht darum wie wahrscheinlich etwas ist, sondern um die rechtliche Bewertung eines Sachverhaltes. Und aus rechtlicher Sicht bist du an internationalen Grenzen auf die Launen von Grenzbeamten und deren Vorschriften und Weisungen angewiesen. Und wenn dich da einer das nächste mal aufhält und du deinen Flug deshalb verpasst und auf allen Kosten sitzen bleibst, wird das diese Person nicht den Hauch einer Sekunde beeindrucken, was du ihr aus familienrechtlicher Sicht alles erzählen wirst.ZitatVon wegen, da wird "einem das Kind abgenommen" ... :
Deshalb reiche ich einfach mal den Tipp der ADAC Juristen von deren Homepage bei weiter:
Zitat:Vor Antritt der Reise sollte immer direkt mit den Auslandsvertretungen (Botschaft, Konsulate) des jeweiligen Reiselandes abgeklärt werden, ob eine auf Basis der ADAC Reisevollmacht erstellte Einverständniserklärung ausreicht oder ob weitergehende Unterlagen vorgelegt werden müssen, z. B. andere Formulierungen, Übersetzung in Landessprache, Beglaubigung oder eventuell auch gerichtliche Unterlagen über das bestehende Sorgerecht.
Mittelamerika ist weder ein Krisengebiet noch ein fremder Kulturkreis.
Ich wünsche euch einen schönen Urlaub !
Ich habe gelernt: Wer fernreisen will, soll beim FamGericht die Zustimmung *einholen*. Danke für die Korrektur.
Ich hoffe, dazu wird im Vorfeld kein ordentliches Verfahren erforderlich?
Ich hoffe, eine solche Zustimmung kann auch ein Rechtspfleger beim Fam.-Gericht geben?
Auch ich wünsche einen schönen Urlaub.
Allein die Reisehinweise des Auswärtigen Amtes über Mexiko bieten ausreichend Diskussionsstoff für eine familienrechtliche Debatte. Du entscheidest gleich über eine ganze Region mit mehreren Ländern, ohne überhaupt das genaue Ziel zu kennen. Gut, da muss ich dann aussteigen. Das hat mit einer rechtlichen Diskussion nichts mehr zu tun.ZitatMittelamerika ist weder ein Krisengebiet noch ein fremder Kulturkreis. :
Ich vermute du beziehst dich auf meine Aussage. Wer mit dem Kind fernreisen will, sollte das Einverständnis des anderen Elternteils haben. Dafür gibt es die besagten Vollmachten in mehreren Sprachen, z.B. beim ADAC. Wer das Einverständnis nicht hat, der kann entweder blauäugig durch die Gegend reisen und dann jammern, wenn er mal erwischt wird und dann Ärger hat oder ggf. versuchen die Einwilligung gerichtlich ersetzen zu lassen. Es könnte dennoch sein, dass das gar nicht funktioniert, wenn das Gericht, wie eben schon mehrfach betont, zu der Entscheidung kommt, dass ein Urlaub in diesem Land eben gar keine sorgerechtliche Entscheidung ist, z.B. innerhalb von Europa. Da kann man sich solche Spielchen natürlich sparen und die vermeintliche Schikane des Vaters ignorieren.ZitatIch habe gelernt: Wer fernreisen will, soll beim FamGericht die Zustimmung *einholen*. Danke für die Korrektur. :
Ich hoffe, dazu wird im Vorfeld kein ordentliches Verfahren erforderlich?
Ich hoffe, eine solche Zustimmung kann auch ein Rechtspfleger beim Fam.-Gericht geben?
Ansonsten hilft auch mal ein kurzer Blick in § 235 StGB. Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
Ja, danke. Die TE ist nun nicht mehr unwissend. Weiß sogar, dass das JA da nichts zu erlauben oder zuzustimmen hat.ZitatUnwissenheit schützt vor Strafe nicht. :
Spielen wir das bitte mal beispielhaft durch?
Der KV als nun Sorgeberechtigter gibt sein Einverständnis nicht. Die KM will mit dem mdj. Kind Ende März bis Ende April nach Costa Rica, alternativ nach Mexiko.
Die KM sollte also beizeiten schriftlich beim FamGericht die ersetzende Einwilligung beantragen und die Reisedaten mit Reiseziel angeben. Unwichtig dürfte sein, zu wem sie reisen und wie klein das Kind ist.
Also WANN und WOHIN--- sind dann hier die Kriterien, oder?
Evtl. schafft sie das schon gar nicht mehr, weil das Gericht daraus doch ein ordentliches (langes) Verfahren macht?
Ich wollte eigentlich nur auf die Wartezeit für eine solche gerichtl. Entscheidung hinaus.
Als die TE mit dem Kind in Asien war, gab es keine Sorgerechtsfrage zu diesem Thema, weil der KV noch kein Sorgerecht hatte.
Danke.
Die Mutter kann sich mit ihrem Reiseziel an einen Fachanwalt für Familienrecht wenden, damit dieser erforderliche Anträge stellt oder eben auch nicht. Man muss als erstes feststellen, ob dieser Urlaub eine sorgerechtliche Entscheidung ist oder nicht. Für Costa Rica bräuchte man wahrscheinlich keine Zustimmung, genauso für bestimmte Teile Mexikos nicht, für andere dagegen schon. Sicher weiß das am Ende keiner. Man kann auch die Botschaft kontaktieren, siehe Hinweise des ADAC.
Eventuell ist es auch sinnvoll sich mit dem Vater zusammenzusetzen und die Problematik zu besprechen, inklusive dem erforderlichen Gerichtsgang bei fehlenden Argumenten und den daraus resultierenden Folgen für das Kind sowie das eigene Verhältnis zueinander und das Geld.
Wartezeiten bei Gericht können nicht vorhergesagt werden.
Die Hinweise hier gehen leider fehl. Das Urlaubsverständnis hat sich im Laufe der letzten Jahre stark gewandelt.
Solange es keine Gefahren oder Reisewarnungen gibt, braucht man bei einer Urlaubsreise gar kein Einverständnis mehr. Im Extremfall braucht man den Ex noch nicht mal informieren. siehe auch hier:
https://www.onlineurteile.de/urteil/fernreise-mit-scheidungskind
Soweit ich das sehe gibt der Link exakt die Informationen wieder, die ich hier bereits geschrieben habe.
Da werfe ich jetzt (4 Wochen nach der Fragestellung) doch mal den Virus C rein...ZitatSolange es keine Gefahren oder Reisewarnungen gibt :
Außerdem hat die TE sich seit genau 4 Wochen nicht mehr gemeldet... scheint also erledigt oder nicht mehr wichtig zu sein.
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Warum in #19 ein solches Urteil zu solch einem Extremfall hier verlinkt wird, macht mich iwie verständnislos.
Bei der TE gehts nachlesbar weder um Ferienzeit noch um verhinderten Reiseantritt noch um Patchwork-Reise. Erst recht nicht um ein polizeiliches Ausreiseverbot, gegen welches auf Schadensersatz geklagt wurde.
Die Beklagte war hier auch nicht die *** Mutter, sondern die BRD.
https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/LARE190019578
Ich weiss nicht, wie es mit Reisen ins MIttelamerika ist, aber zur Einreise in die USA benötigt man die schriftliche Erlaubnis des anderen Elternteils, damit das minderjährige Kind einreisen darf. Dem Grenzbeamten dort ist egal, ob hier in Deutschland zur Ausreise zwecks Urlaub eine Erlaubnis erforderlich ist oder nicht; der möchte eine schriftliche Erlaubnis sehen.
LG
Ally
https://insideflyer.de/usa-einreiseverbot-fuer-europaeer/
Ich denke, Mr. Trump hat dich rechts überholt.
Und die TE hat ihr Problem offenbar gelöst. Sie will nicht in die USA.
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