Gemeinsames Sorgerecht - Welche Rechte hat der KV?

3. Februar 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mausl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - Welche Rechte hat der KV?

Hallo zusammen!

Ich habe folgendes Problem:
Mein Sohn ist 6 1/2 Jahre alt. Von dem KV lebe ich seit 5 1/2 Jahren getrennt. Wir waren nicht verheiratet, aber nach der Geburt habe ich ihm das halbe Sorgerecht übertragen und unser Sohn trägt auch seinen Familiennamen.
Bis jetzt lief eigentlich alles ohne Schwierigkeiten. Er zahlt pünktlich und regelmäßig den vollen Unterhalt und auch sonst waren wir uns in der Erziehung eigentlich immer einig. Seit Jahren schon holt er regelmäßig seinen Sohn samstags von 11 Uhr bis 19 Uhr und jedes 2. Wochenende nimmt er ihn sogar über Nacht bis So um 11 Uhr. In den Ferien- und Urlaubszeiten holte er ihn auch "außer der Reihe" mal für einen Tag oder ein paar Stunden.
Seit einem halben Jahr hat er eine Freundin, was mich bis jetzt nicht weiter störte. Im Gegenteil. Unser Sohn findet sie sehr nett und sie unternehmen viel miteinander. Ich fragte nicht weiter nach. Jetzt kamen aber Sachen ans Tageslicht, mit denen ich nicht ganz einverstanden bin.
Diese Frau ist die Ehefrau eines gemeinsamen Freundes von uns beiden und es durfte nicht auffliegen, dass sie ein Verhältnis miteinander haben. Sie haben also unserem Sohn einen falschen Namen seiner Freundin "eingetrichtert", weil sie wußten, daß unser Sohn mir das erzählen würde und dann würde ich bei dem richtigen Namen hellhörig werden und die ganze Sache würde auffliegen. Mein Sohn aber erzählte mir, dass sie ... hieße, Papa aber immer ... zu ihr sage... aber eigentlich dürfe er mir das alles ja gar nicht erzählen. Wenn er bei seinem Papa über Nacht ist, würde dieser wegfahren und sie auf ihn aufpassen.
In den letzten Monaten hat er auch Abholtermine kurzfristig verschoben, bzw. gar nicht mehr eingehalten und uns eine Lüge nach der anderen aufgetischt!
Diese Frau ist Ausländerin und wird Ende Febr. wieder in ihr Land abgeschoben, da ihr Noch-Ehemann die Scheidung eingereicht hat.
Ich möchte jetzt unseren Sohn solange nicht mehr zu seinem Vater lassen, solange sie noch hier ist (sie wohnen gemeinsam in seiner Whg) und habe ihm lediglich ein Besuchsrecht bei uns eingeräumt... auch wegen unserem Sohn, der sehr an ihm hängt. Mein Ex ist damit natürlich überhaupt nicht einverstanden und pocht nun auf sein "Recht"...
Meine Frage:
a)Bin ich verpflichtet, ihn unseren Sohn unter diesen Umständen "auszuhändigen", oder habe ich meine "Pflicht" erfüllt, wenn er ihn besuchen kommen kann?
b) Hat er nun das Besuchsrecht oder das Umgangsrecht? Was sind die entscheidenden Unterschiede?
Vielen, vielen Dank für jede Antwort und jeden Rat!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

Hallo Mausl.....

wo liegt das eigentliche Problem?

Okay.....das man einem Kind in dem Alter sagt: Das darfst Du aber der Mama nicht sagen, das ich sie so und so nenne, nicht korrekt....bringt ein Kind in Konflikte.........

Aber........leider handeln Millionen Mütter nicht anders............

Das Vater mal wegfährt, und sie das Kind hütet, wo sie gut miteinander auskommen?
Hättest Du einen LG würdest Du ihn doch auch mal in seiner Obhut belassen....

Das Vater Sohn Verhältniss stimmte doch bisher......mache es nicht durch Deine Einschränkungen nun kaputt.

Durch Deine Verbote, plötzlich darf der kleine nicht mehr da schlafen etc......tja..........der kleine denkt sich...........ich habe was böses gemacht........Mama was erzählt, was ich nicht durfte, und nun darf ich nicht mehr wie bisher die WE mit Papa geniessen.

Ne ne....ich denke, belass es so wie es war........

Da nun was einzuschränken.......da würdest auch vor Gericht kein Recht bekommen.....völlig haltlos.

Was das "erzähle es der Mama nicht" angeht, oder unbegründete Ausfälle von WE wären über einen Mediator zu regeln, aber nicht mit Übernachtunsverboten o.ä......der kleine wird gestraft.......und er hat doch nichts verbrochen

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#2
 Von 
Talula
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)


Ich denke auch, dass Du wenig Chancen hast, wenn es hart auf hart kommt. Da Dein Sohn anscheinend gerne zu seinem Vater geht und solange das Kindeswohl nicht gefährdet ist, wird auch das Jugendamt keinen Grund dafür sehen, den bisherigen Umgang von Vater und Sohn zu ändern.
Vielleicht solltest Du statt die Übernachtungen mit bei dem Vater zu verbieten, das Gespräch mit allen beteiligten Personen suchen (Kind, Vater und Freundin), indem Ihr dem Kleinen den Sachverhalt erklärt ....... das sich Papa nicht richtig verhalten hat, aber auch Papas eben mal Fehler machen .... und das die Freundin wieder in ein anderes Land muss .... dass der Kleine nichts falsch gemacht ... etc. etc.
Den rein rechtlich gesehen, könnte der Vater das Umgangsrecht zur Not auch gerichtlich einklagen.

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#3
 Von 
Mausl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke schon mal für deine Antwort...!

Seit dem sein Vater ihn in den letzten Wochen sehr oft "versetzte" (ausgemacht war Abholtermin um 11 - er verschob ihn auf 12 / 13 Uhr - ich war einverstanden - um Punkt 13 Uhr ein Anruf, dass es 14 Uhr werde usw. usf., nur weil seine Freundin aus dem Klamotten-Laden nicht herauskam...) hat unser Sohn auch keine Lust mehr zu ihm zu kommen, aus Angst, er müsse wieder von einer Stunde auf die nächste auf ihn warten. Über Nacht bleiben möchte er auch nicht mehr. Er verstehe sich zwar gut mit der neuen LG seines Vaters, aber sein Vater solle da sein, wenn er in der Nacht aufwacht und nicht sie.

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#4
 Von 
Talula
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)


Wenn Dein Sohn da nicht mehr hingehen möchte, kann ich Dir nur empfehlen, das Gespräch mit dem Jungendamt zu suchen. Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen, dass ich von da sehr gut Ratschläge bekommen habe, diese können, wenn es in Deinem Interesse liegt auch ein Gespräch mit dem Kindesvater führen und Ihm gegebenfalls über seine Recht und PFLICHTEN aufklären.
Trotzdem wird es wohl schwierig werden, einen kompletten Ausschluss des Umgangsrechts zu erwirken. Den Laut Gesetz hat "Jeder leibliche Elternteil, sowohl jedes Kind, ein RECHT auf Umgang". D. h. Sowohl der Vater kann, auch für den Fall das er nicht möchte zum Umgang gezwungen werden, und auch das Kind (soviel zum Thema Kindeswohl!!!) Ist aber nun mal leider so. Es müssen wirlich gravierende Sachen Vorfallen, dass kein Umgang mehr stattfindet!! Wie gesagt, Versuch es doch mal mit einem Gespräch mit dem Jugendamt vielleicht, sogar gemeinsam??

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#5
 Von 
Mausl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich möchte auch nicht den kompletten Ausschluss des Umgangsrechts erwirken, weil ich weiß, dass vor allem auch unser Sohn darunter leiden würde.

Es ist nur wirklich so, dass er seine Pflichten gravierend verletzt, und damit auch seinen Sohn, seit diese Frau in sein Leben getreten ist. Plötzlich steht sein Sohn nur noch an zweiter Stelle. Er möchte ihn dann zu sich holen, wenn es ihm (und vor allem auch seiner Freundin) passt. Ich erkenne ihn nicht wieder. Diese Frau hat ihm völlig den Verstand geraubt.

Kann das rechtlich für mich Konsequenzen haben, weil ich ihm mitgeteilt habe, daß er morgen unseren Sohn nicht "mitnehmen", sondern ihn von mir aus den ganzen Tag bei uns zu Hause besuchen kann? Wie gesagt, es wäre ja nur so lange seine Freundin noch hier ist und das sind jetzt 3 WE. Er ist damit überhaupt nicht einverstanden.

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#6
 Von 
Talula
Status:
Frischling
(35 Beiträge, 0x hilfreich)


Rechtliche Konsequenzen kann das für Dich nicht haben, da, wenn ich das richtig verstanden haben, es kein gerichtlich festgelegtes Umgangsrecht gibt? Oder? Wenn die Freundin nur noch 3 Wochen (?) in Deutschland ist, hat er in der kurzen Zeit auch keine Möglichkeit ein Umgangrecht einzuklagen, das ist ein sehr langer Prozeß! Selbst eine einstweilige Vefügung, halte ich in dieser kurzen Zeit für nahzu Unmöglich!
Ich würde Dir aber trotzdem raten, das Gespräch mit dem Jugendamt zu suchen. Wenn Du irgendwelche Konsequenzen befürchtest hat Du auch die Möglichkeit, das Gespräch erstmal Anonym, d. h. ohne das Du irgendwelche Namen nennst zu führen, nochmals den Sachverhalt darlegst und um evtl. Lösungsvorschläge bittest.
Hatte der Vater den vor dieser Partnerin schon andere Freundinnen? Lief das dann auch so?

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#7
 Von 
Mausl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, seit unserer Trennung ist dies seine erste Partnerin. Vielleicht ist das auch ein Grund, warum er sich so verhält und plötzlich sein Kind an zweiter Stelle steht.
Wir haben weder eine eine gerichtliche, noch eine gerichtlich bestätigte Umgangsregelung. Wir haben das bisher selbst so geregelt und bis jetzt hat das auch ganz gut geklappt.
Außerdem habe ich ja Gründe, warum ich es nicht möchte, daß er ihn zu sich holt. Ich finde es einfach nicht richtig, dass sie den Jungen zum Anlügen seiner eigenen Mutter anstiften. Und ich bin der Meinung, dass seine Partnerin da ziemlich mitgewirkt hat.

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#8
 Von 
Merline
Status:
Student
(2412 Beiträge, 277x hilfreich)

ähm sorry, seit 5,5 Jahren getrennt.....sei froh, das er dem Sohn bisher nur eine Partnerin vorstellt......;-D

Wenn er mit dieser noch gut klar kommt.,,,,,unterstütze es,,,,,,,,ob es DIR passt oder nicht!!!!!!!!Kindswohl geht vor Elternwille

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Mami
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Liebe Mausl,

Du hast Deine Fragen jetzt schon klar definert.
In jeder größeren Stadt gibt es von Socialdiensten der Stadt KOSTENLOSE Erstberatung beim Anwalt
für z.b.ledige Mütter.
Informiere Dich und nutz es. Es ist doch annonym und Du kannst Dich kundig beraten lassen.
Es gibt auch bei den Gerichten jetzt so genannte Schlichtungsstellen, die Günstig sind, wo man über diese Sachen sprechen kann und ein Kompromis finden kann ( amtlich).
Es gibt auch Jugendamt, oder s.G.Socialamt mit Mütterberatung. Ruf doch anonnym an und frage Dich durch. Plane Dir mit Deinem Sohn für die Nächsten wocheenden so ein für Deinen Sohn TOLLES Proghramm, damit Du Ihm sagst, jetzt machen wir es zusammen, und besuchen Deine großeltern ...Bla-Bla -la und ÜBERBRÜCKE die Zeit!
Besuche beim Vater kann Dein Sohn doch dann wieder nachholen! Nicht wahr???
Du mußt Dir schlau helfen.
Kopf hoch! Grüße von Mami

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Mausl
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Ihr alle!

Danke für Eure guten Tipps und Ratschläge!
Besonders möchte ich mich noch an "Mami" wenden.

Hallo Mami!

Ich habe Deinen Rat befolgt und für das vergangene WE hat das auch prima geklappt. Mein Sohn war Sonntag-Abend begeistert von dem WE. Kino - Wellenbad usw.
Er hat seinen Papa Sa Vormittag selbst angerufen und ihn gefragt, wenn dieser ihn nicht besuchen wolle, dass er dann mit seiner Mama gerne das und das machen würde und ob er mitkommen wolle (hätte ich auch in Kauf genommen), was er allerdings natürlich strikt ablehnte.
Für das kommende WE haben wir auch schon einiges geplant (Ki-Fasching usw.).
Ich denke auch, dass wir die kommenden 3 WE auf diese Art und Weise noch gut rumkriegen werden und dann läuft ja sowieso alles wieder "normal". Und wenn mein Ex wirklich Sehnsucht nach seinem Sohn hat und ihm etwas an ihm liegt, dann kann er ihn ja jederzeit besuchen kommen und seinem Kind zu liebe meine Anwesenheit für ein paar Stunden ertragen...

Nochmals vielen, vielen Dank an alle für eure guten und hilfreichen Tipps!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Ghostrider
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 0x hilfreich)

von Mausl "Wenn er bei seinem Papa über Nacht ist, würde dieser wegfahren und sie auf ihn aufpassen."

Wo ist den der Papa?
Ist er etwa Arbeiten?



0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Capitano
Status:
Lehrling
(1185 Beiträge, 497x hilfreich)

@ Mausl

Warte mal, bis Du selbst einen neuen Partner hast, was sich dann alles verändert.
Vielleicht sogar mehr, als sich derzeit für Euren Kleinen verändert.

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Und jetzt?

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