Wie ich schon in einem anderen Thread schrieb
http://www.123recht.net/Freundin-Mietvertrag-ich-die-Miete-__f297848.html
ist meine (Ex-) Lebensgefährtin recht selten zu Hause und kümmert sich auch sonst eher wenig um unseren gemeinsamen Sohn.
Wie stünden die Chancen, das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen? Momentan hat sie das alleinige Sorgerecht.
Gemeinsames Sorgerecht beantragen. Chancen?
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Hi,
die Entwicklung scheint an Dir vorbeigezogen zu sein.
Gemeinsames Sorgerecht kannst Du auch ohne Schmutzige Wäsche zu waschen, erhalten.
SG
Berry
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Es geht mir nicht darum, schmutzige Wäsche zu waschen, sondern rein darum, wie die Chancen stehen, das GSR zu bekommen oder nicht zu bekommen.
Wenn 50:50 lass ich es lieber, bei 90:10 stell ich den Antrag.
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Hi TF,
wenn es keine in Deiner person liegenden Gründe gibt, die dagegen sprechen, stehen die Chancen 100:0 für Dich.
SG
Berry
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Was wären denn z.B solche Gründe?
Gewalt gegen das Kind oder Mutter, Drogen, Arbeitslosigkeit?
Trifft alles nicht zu.
Noch ne Frage:
Bekommt man mit dem Sorgerecht auch automatisch das Aufenthalts(mit)bestimmungsrecht oder sind das wieder zweierlei Stiefel?
Sorry für die Fragen, aber ich kenn mich mit der Materie echt nicht aus und für Fragen sind doch Foren da, oder?
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Hi Traumfänger,
das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist zwar Teil des Sorgerechtes, um dies aber der Mutter entziehen zu lassen, bedarf es schon festgestellter schwerwiegender Verfehlungen von ihr.
Wenn also Deine Frage darauf abzielte, durch die Erlangung des Sorgerechtes auch bestimmen zu dürfen, wo das Kind zukünftig wohnt, wirst Du diesbezüglich keinen Erfolg haben.
SG
Berry
-- Editiert am 22.03.2011 22:44
Danke, alles klar.
Wenn ich vor dem Familiengericht alle Verfehlungen der Mutter in den letzten vier Jahren ausplaudern würde, nähme man ihr sowieso das ganze Sorgerecht.
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Hallo St. Florian,
auf die Abgabe durch die Kindesmutter kommt es doch seit der Entscheidung des EUgH und der des Verfassungsgerichtes (http://www.bundesverfassungsgericht.de/entscheidungen/rs20100721_1bvr042009.html) nicht mehr an.
Ledige Väter können jetzt schon das gemeinsame Sorgerecht vor Gericht erstreiten so die Bundesjustizministerin. Ab sofort könnten sie dies beim Familiengericht beantragen, wenn die Mutter die Zustimmung verweigere, so die Ministerin. Die Väter müssen nicht das geplante neue Gesetz abwarten.
SG
Berry
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