Gemeinsames Sorgerecht - kann sie das alles so einfach tun?

17. August 2004 Thema abonnieren
 Von 
toddl 78
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - kann sie das alles so einfach tun?

HALLI HALLO IHR LIEBEN; ICH BIN NEU HIER: MEINE SITUATION MEINE Ex frau und ich haben gemeinsames sorgerecht, wobei sie oft genug entscheidungen trifft, ohne mich zu fragen z.b. das kind beim schwimmunterricht anmelden, zu welchem arzt, ich hätte halt gerne nicht immer gleich antibiotika geben lassen, etc. etc. ich würde dem kind gern auch bachblüten geben, lehnt sie ab und fertig. auf eine verständigung ob wir das in zukunft besser regeln wollen ist sie erst mal zum anwalt gerannt. jetzt ist sie einfach mit ihrem neuen freund und den kindern in den urlaub gefahren, ohne es mit mir abzusprechen, auf die frage wann ich mein besuchsrecht wahrnehmen kann, sagt sie wir wissen nocht nicht genau wann wir zurück sind, da sie mir das besuchswochenende vor der urlaubsfahrt verweigert hatte, mit der begründung dann ist ja nur eine woche dazwischen, sind es dann 6 wochen wo ich meine kinder nicht sehen kann. erreichen kann ich sie auch nur über die telefonnumeer des campingplatzes, da ihr handy angeblich nicht mehr so richtig funktioniert. ich wollte noch erwähnen dass die kinder fast 3 und 5 jahre sind, meine ex 350 km weit weg gezogen ist, sie von mir pünktlich einen hohen ehegattenunterhalt bekommt, da ich gut verdiene. meine frage ist, kann sie das allles so einfach tun, habe ich rechte, muss ich gleich zum RA , was ich nicht möchte es wäre nett wenn ich von euch eine antwort bekäme lieber gruss toddl 78

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"toddl 78"

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4 Antworten
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#1
 Von 
gustavgans
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Toll, wie viele Leidensgenossen es gibt. Offensichtlich hast du keine Ambitionen, die Kinder bei dir leben zu lassen, sonst könntest du ein Aufenthaltsbestimmungsrecht beantragen. Das nutzt natürlich nur, wenn die Kinder bei dir leben.
So ist es aber dein Recht, die Kinder ca. alle 2 Wochen zu sehen. Auch MUSS ein Urlaub dir bekanntgegeben werden. Entscheidungen, die nicht den Alltag betreffen, muss sie auch mit dir absprechen.

Nur, wenn sie sich weigert, musst du wohl oder übel zum Anwalt, der das Besuchsrecht dann übers Familiengericht klären lassen muss.

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#2
 Von 
steffir
Status:
Beginner
(91 Beiträge, 4x hilfreich)

@toddl 78, wie habt ihr euch bzgl. des Besuchsrechts geeinigt? Über das JA, Anwalt, Gericht oder untereinander?
Anstatt gleich zum Anwalt zu gehen gibt es noch die Möglichkeit, das ganze übers JA zu regeln, wenn Dir dies wegen der Entfernung möglich ist (gemeinsamer Termin...)
LG Steffi

-- Editiert von steffir am 17.08.2004 16:26:04

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-22
Status:
Lehrling
(1831 Beiträge, 127x hilfreich)

@ Gustav Gans

Weshalb nimmst Du an, dass Toddl keine
Ambitionen hätte, seine Kinder bei sich leben zu lassen? Weil er nicht versucht, das ABR zu beantragen?

Da muss ich Dich eines besseren belehren!
Im Zweifelsfall ist es klüger, das ABR nicht zu beantragen.
Tausende geschiedene / getrennte Väter würden gern die Kinder bei sich leben lassen, beantragen aber nicht das ABR, weil sie wissen, dass sie eh keine Chance haben, es zu bekommen.
Die Verfehlungen der Mutter in dem hier genannten Fall sind NIE und NIMMER ausreichend, das ABR dem Vater zu übertragen. Ergebnis einer Klage seitens
des Vaters wäre, dass die Mutter das alleinige ABR erhielte! Genau das Gegenteil wäre also erreicht!

@ Toddl

Gustav Gans hat aber recht:
Ihr müsst das Umgangsrecht absprechen, und
Deine Ex muss sich dran halten.
Versuch ein Gespräch mit ihr. Der Gang zum Anwalt ist eine Alternative, aber auf die Entfernung hat Deine Ex größere Macht!
Selbst wenn der Umgang gerichtlich geregelt
wird, könnte sie Dich an der Nase herumführen und nicht zuhause sein, wenn Du zum Umgangswochenende aus 350km Entfernung angereist kommst.
Besser wäre es daher, wenn ihr zu einer einvernehmlichen Lösung kämet, da sonst zu befürchten steht, dass die Ex noch mehr auf Konfrontation geht.

Zum Thema gemeinsames Sorgerecht:
Mach Dich frei von der Illusion, dass es das gibt.
Das Gesetz ist nicht das Papier wird, auf dem es gedruckt wurde. Wenn die Ex es nicht will, bestimmt sie alles allein! Es gibt keine Sanktionen seitens des Gesetgebers gegen die Ex.
Und wenn Du versuchen willst, das gerichtlich regeln zu lassen, wird man auf die Entfernung schauen und dann womöglich entscheiden,
dass die Mutter das alleinige Sorgerecht erhält,
da es ihr nicht zuzumuten ist, auf die Entfernung (auch wenn sie sie selbst herbeigeführt hat) alle Dinge mit dem Vater abzusprechen.

Toddl, denke nicht, dass ich das richtig und gerecht finde, aber das ist deutsche Familienrechtsprechung!
Du musst versuchen, Dich mit Deiner Ex zu einigen. Will sie das nicht, hast Du so gut wie keine Chance!

Der neue Freund der Ex spielt sich zum neuen Familienvater auf, die so neu entstandene Familie lebt in besten finanziellen Verhältnissen, und Du zahlst und hast nichts mehr zu melden.

Bedauerlich, aber leider Realität!

Viel Glück dennoch!
nachgefragt

-- Editiert von nachgefragt am 17.08.2004 16:30:35

-- Editiert von nachgefragt am 17.08.2004 16:33:15

-- Editiert von nachgefragt am 17.08.2004 16:34:27

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
gustavgans
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Irgendwie hat jeder recht. Bei so jungen Kindern hat man als Vater selten das Glück, die Kinder zugesprochen zu bekommen!
Ich selbst habe mit Trennung gewartet, bis meine Kinder 12 waren, damit ich eine Chance habe. Nun sind zwei Kinder bei mir und eins bei der Mutter.
Das Besuchrecht haben wir selbst geregelt (alle 2 Wochen). Auch wenn sonst nur Streß mit Ex ist, das klappt wenigstens.

Sollte deine Ex jedoch dir das Besuchsrecht quasi verweigern, musst du zum Anwalt. Denn ich nehme schon an, dass die Kinder zum Vater wollen. Und wenn der Kontakt zu sehr abbricht, dann, ja dann wirst du wirklich nur zum Zahlvater

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