Gemeinsames Sorgerecht und Umzug

26. Juli 2005 Thema abonnieren
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht und Umzug

1.Eine Frau hat das alleinige Sorgerecht für ihren Sohn.
Nun haben sich Frau und Ex-Mann auf gemeinsames Sorgerecht geeinigt.
Wie bekommt man das hin?
Man muss ja mit Sicherheit irgendeinen Antrag stellen.
Was muss darin stehen? ("wir wollen nun gemeinsames Sorgerecht, tragen sie das mal in den Akten ein" wohl eher nicht oder?)
Zu wem muss der Antrag gehen? Familiengericht?
Wie lange dauert das ca bis ein Beschluss oder ähnliches durch ist, also das gemeinsame Sorgerecht rechtskräftig ist?
Und zu guter letzt, was kommt da ca an Kosten?
2. Das Kind soll zum Vater ziehen. Bisher ging der Unterhalt ans Jugendamt (Beistandschaft) und die haben es dann weiter geleitet.
Muss man dem Jugendamt einfach mitteilen, dass das Kind beim Vater lebt und kann die Zahlung einstellen?
Wie sieht es mit Kindergeld aus? Muss man da auch einen Antrag stellen, dass das Geld jetzt an den Vater geht.

Grüße und schonmal danke für eure Hilfe.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anuscha
Status:
Frischling
(15 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo!
Waren die beiden verheiratet und wieso hat er kein Sorgerecht, wenn Sie es waren?
Also wir (nicht verheiratet) haben das auf dem Jugendamt machen lassen.
Dazu brauchte es nur 3 Unterschriften. Die der Mutter, die des Vaters und die des anwesenden Beamten. Kosten tut das nix, könnt mich nicht erinnern daß wir da was gezahlt haben. Die Geburtsurkunde war nötig und unsere Ausweise.Zu schreiben brauchten wir da gar nichts. Rechtskräftig war das sofort!
Zum Rest kann ich leider keine Antwort geben, aber im Zweifel fragt doch einfach bei den entsprechenden Stellen nach!

Grüße Sonja

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#2
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

danke erstmal für deine antwort.
sie sind seit 10 jahren geschieden und haben damals entschieden, dass die mutter das alleinige bekommt.

habe heute rumtelefoniert. müssen einen antrag beim familiengericht stellen.
da der kurze wohl ab heute bei uns wohnt (ja genau, ich fühl mich n biserl überfahren) müssen wir auch ab heute keinen unterhalt mehr zahlen.

weiß vll noch einer wie das mit dem kindergeld geht??? (siehe meine ausgangsfrage)

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Anny
Status:
Junior-Partner
(5527 Beiträge, 457x hilfreich)

http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html

Urmelienchen hallo,
hier stehen alle Infos zum Kindergeld.

-----------------
"LGAnny*Die Welt ist mir ein kaltes Haus ohne die gleichmäßige Wärme jenes Ofens,den man Liebe nennt"

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Urmelienchen
Status:
Beginner
(113 Beiträge, 3x hilfreich)

vielen dank

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