Gemeinsames Sorgerecht verhindern

6. September 2014 Thema abonnieren
 Von 
JonnaK
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht verhindern

Hallo,

meine Tochter ist nun 2 1/2 Wochen alt, mit dem Kindsvater (unverheiratet) bin ich seit Anfang der Schwangerschaft nicht mehr zusammen, da er das Kind nicht wollte und er mich samt seiner Familie (kurdischer Abstammung) derart psychisch unter Druck gesetzt hat, dass ich während der Schwangerschaft einige Nervenzusammenbrüche hatte.

Nun sieht es folgendermaßen aus, dass er nun doch Interesse an seinem Kind zeigt, was ich auch gut finde, da es trotz allem auch Kontakt zu seinem Vater haben sollte. Allerdings hält er sich absolut nicht an Absorachen, interessiert sich nicht für meine Meinung und meine Wünsche. Einen Tag nach der Geburt kam er beispielsweise samt ganzer Familie ins Krankenhaus, obwohl ich ihn ein paar mal gebeten hatte alleine zu kommen, da ich noch nicht so viel Besuch wollte. Dasselbe ist vor 2 Tagen nun auch zu Hause vorgefallen. Des Weiteren habe ich ihn gebeten, keine Fotos von der Kleinen im Internet zu veröffentlichen, was er abermals ignoriert und sie in sozialen Netzwerken zur Schau stellt. Ansonsten kümmert er sich um nichts, unterstützt mich weder finanziell, materiell oder bei Dingen, die geregelt werden müssen.

Nun meine Frage: Er ist noch nicht als Kindsvater eingetragen, hat aber schon einmal gesagt, dass er das gemeinsame Sorgerecht will. Bekommt er dieses automatisch, wenn er die Vaterschaft anerkennt? Oder müsste er das erst einklagen? Ich halte ein gemeinsames Sorgerecht bei uns für sehr problematisch, da wir absolut keine Kommunikationsbasis haben und ich ihm kein Stück mehr vertraue, da er sich pertu an nichts halten möchte, was ich sage. Er möchte sich um nichts kümmern, aber einfach seine Rechte haben... Ich denke es wäre auch für meine Tochter ein tierischer Stressfaktor, wenn wir ständig Streit haben und uns in keinen Dingen einigen können. Auch die Kulturunterschiede würden dabei Schwierigkeiten erzeugen. Wie stehen die Chancen, dass ich das alleinige Sorgerecht behalten kann?

Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen. :)

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Erst einmal einen ganz herzlichen Glückwunsch zur Geburt der kleinen Tochter!

Nun zu Deinem Problem. Dass schaffst Du nicht alleine. Bitte nimm so schnell wie möglich Hilfe in Anspruch. Jugendamt oder auch andere Beratungsstellen unterstützen Dich. Da geht es einmal um Unterhalt, aber auch um die Strukturierung des Umganges.

Natürlich musst Du nicht die ganze Familie in Deine Wohnung lassen. Ihn ja, wenn er die Kleine sehen möchte, aber das war es dann. Aber auch da sollte es feste Regeln geben.

Gemeinsames Sorgerecht, das wird er wahrscheinlich bekommen, gerichtlich zugesprochen. Aber, das sollte Dich nicht sonderlich stören. Sind eh nur ein paar Unterschriften, mehr nicht. Wichtig ist, dass der Umgang in geordnete Bahnen kommt, und der ist völlig unabhängig vom Sorgerecht. Und die Familie, die lässt Du schon mal gar nicht in Deine Wohnung.

Also, ab zur Beratung, und zwar schnell.

Viel Erfolg!

wirdwerden

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3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Herzlichen Glückwunsch zur kleinen Tochter auch von mir.

Ich schließe mich der Aussage von wirdwerden an, hole dir Hilfe und das möglichst schnell.

Was das Verbreiten eines Bildes des Kindes im Internet betrifft, habe ich vor 2 Jahren über einen Anwalt für Internetrecht, Erfolg verzeichnen können.

Ich musste nachweisen, dass ich den KV (mein Kind war damals 2) mit Fristsetzung schriftlich gebeten habe das Bild unserer Tochter aus dem Internet zu entfernen. Dies hat er trotz Androhung nicht getan, es folgte eine Einstweilige Verfügung nachdem der KV auch den Brief des Anwaltes ignoriert hat.
Er musste die Bilder entfernen und musste die nicht ganz preiswerte Rechnung des Anwaltes begleichen.

Ich wünsche dir viel Glück und vorallem Kraft.

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2x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Noch etwas: so ein kleines Kind musst Du auch dem Vater nirgendwohin mitgeben. Er kann es bei Dir regelmässig sehen, so etwa 30 Minuten bis eine Stunde als Einstieg mehrfach die Woche. Und nochmals , nur er. Nicht die ganze Sippschaft. So ein Baby braucht Ruhe, überschaubare Verhältnisse, und das wars. Und Ihr beiden müsst Euch ja auch erst einmal kennen lernen, Du musst wieder fit werden. Deshalb nimm alle Hilfe von außen an, die Du bekommen kannst. Für Unterhalt das Jugendamt. Und für den Rest, da musst Du mal schauen, ob Du da mit dem Jugendamt zurecht kommst, wenn nicht, auch kein Problem, es gibt noch andere Anlaufstellen.

wirdwerden

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Plumpsack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 58x hilfreich)

"Noch etwas: so ein kleines Kind musst Du auch dem Vater nirgendwohin mitgeben. Er kann es bei Dir regelmässig sehen, so etwa 30 Minuten bis eine Stunde als Einstieg mehrfach die Woche."
Also bei manchen fragt man sich ernsthaft in welchem Jahrhundert sie stehengeblieben sind, grade wenn man bei solchen Themen mitließt.

Das es zumindest auf dem Papier einige Jahre bereits die Gleichberechtigung von Mann und Frau, also die Emanziparion gibt, scheint manchen doch entgangen zu sein, und ebenso das dieses durchaus auch in die Erziehung der "gemeinsamen" Kinder mit eingeflossen ist, und nicht wenige Mütter mit diesem Teil von der Geburt an so garnichts zu tun haben möchten, und von erster Stunde an diese Ehre dem Kindsvater zusprachen, ohne das da auch nur irgend etwas gegen gesprochen hätte, und hatte selbst dieses Vergnügen bei drei meiner Kinder.

Das es je nach Fall durchaus höheren Sinn ergiebt, die Eltern auf den Umgang mit Kleinkindern Fach und Sachgerecht einzuweisen, und dieses auch situationsangemessen zu begleiten trifft ja nun mal nicht nur auf den Umgang des Kindsvater zu, und ist durchaus sehr vermessen dem Vater diese Fähigkeit ungesehen abzusprechen, gleichfalls jedoch der Kindsmutter blind zuzugestehen das sie das non plus ultra für ihr gemeinsames Kind wär, und ist mehr als nur realitäts und praxisfern in anbetracht der Geschehnisse der letzten Jahrzehnte.

Auch mit der Gewöhnungszeit an den leibeigenen Vater entbehrt wohl eher der Willkür, in Anbetracht dessen das bereits von der Geburt an wild fremde nicht selten komplett mit derer Versorgung beauftragt sind, diese das nicht aus Nächstenliebe oder gar Berufung tun, sondern rein zum Zwecke ihres Broterwerbs.

Bei diesem Thema hier sollte nicht vergessen, das Kinder von der Geburt an eigenständige Persönlichkeiten, und das auch mit eigenen Rechten sind, zumindest wenn man sie auch zu solchen Persönlichkeiten werden lässt, und kein Besitz oder Machtmittel eines der Elternteile.

Das Recht eines jeden einzelnen, Kind, Mutter so wie das Recht des Vaters sind unabhängig von dem, ob derjenige auch seine Pflichten erfüllt, und legitimiert nicht das Umgangsrecht oder auch das Sorgerecht zu entziehen, nur weil dieser Elternteil eine Pflicht aus Sicht des anderen Elternteiles nicht erfüllte, da so auch das Recht des unbeteidigten unangemessen beschnitten würde.

An die Mutti würde ich den guten Rat geben wollen, sich friedlich und sachlich mit dem anderen Elternteil auseinander zu setzen, um gemeinsam alles euer Kind betreffendes zu klären, wo sich für den Unterhalt das Jugendamt anbieten würde, da so die Sicherheit bestünde, das dieses Rechtskräftig festgelegt wird, welches durchaus sehr ratsam ist, und anderseits könnte so auch gleich das Umgangsrecht zum Wohle aller Beteidigten festgehalten werden, wo ich persönlich jedoch zu einem vorherigen gemeinsamen Beratungsgespräch bei der AWO oder ähnlichem raten würde, da es dort mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit um ein vielfaches menschlicher und Fach und Sachgerechter zugeht als bei einem unserer Ämter.

Und du solltest bei dem ganzen auch bedenken, das der Kindesvater so oder so ab jetzt zu deinem, bzw euerem Leben mit dazu gehört, denn ein Kind wird schnell groß, und stellt dann auch Fragen nach dem woher und warum.

Ich wünsche euch drein eine für alle gute Lösung.

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2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

Ganz klar: ich bin in diesem Jahrhundert stehen geblieben. Es entspricht nun mal bei Neugeborenen, diese in der Wohnung zu belassen, und dort den Kontakt mit dem Vater aufzubauen. Dass das später anders aussieht, das ist klar, ich hatte vom Anfang an geschrieben.

Und, da nach Deinen Vorstellungen auch der Vater stillen kann, muss ich ja meine Ansichten korrigieren, gelle?

Hier haben wir offensichtlich eine liebevolle Mutter, die von einer ganzen Sippschaft überrollt wird. Und das muss sie sich nicht antun. Umgang mit Vater, natürlich. Aber eben dem Kind angemessen. Und sich langsam aufbauend.

wirdwerden



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2x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
greenflower41
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 16x hilfreich)

Also ich würde raten, neben dem Jugendamt, auf Familienberatungsstellen zu gehen.
Denn unabhängig vom Vater haben auch dessen Eltern ein Recht das Enkelkind kennen zu lernen.

Aus Erfahrung kann ich sagen, dass sich vieles einfach auch nur "hochspielt" und das bei beratenden Gesprächen eben dieses besprochen und beseitigt werden- und gemeinsam für das Kind- eine Ebene geschaffen werden kann.

Sollte sie stillen, so kann man sich aber dennoch mal für 30Minuten in einem Cafe treffen, oder im Park, Maus in den Kinderwagen packen und spazieren gehen.

In meine Wohnung kommt mein Ex auch nicht mehr (sonst freut sich das Amt wieder über unnütze Beschwerden) aber das muss ja nicht bedeuten, dass du mit der Maus nicht auch mal zu deinem Ex gehen könntest. Und geht das nicht, dann eben Cafe oder Park.
(Macht i.ü. auch einen besseren Eindruck auf seine Familie und schont vll. die Nerven auf lange Sicht, denn zu der Sippschaft gehört ja nun auch Maus)





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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Plumpsack
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 58x hilfreich)

Wo sollte da das Problem sein, denn klar kann auch ein Mann Babis stillen, nur eben mit der Gummizitze, an welche sie nebenbei bemerkt bereits schon in den Neulingsstationen der Geburtskrankenhäuser gewöhnt werden, oder meinst du ernsthaft dort kämen nur prallbrüstige Ammen zum Einsatz?
Und was die können, können Väter schon lange.;D

Oder meist du ernsthaft das alle Mütter ihre Babis rein mit der Brust stillen, denn nicht wenige können es nicht mal, selbst wenn sie es wollten, und sollte man diesen Müttern dann etwa auch den Umgang entziehen?
Das ist ein sehr schwaches Argument von dir gewesen, und sehe dieses als verworfen an, Widerspruch zwecklos.;D

"In meine Wohnung kommt mein Ex auch nicht mehr (sonst freut sich das Amt wieder über unnütze Beschwerden) aber das muss ja nicht bedeuten, dass du mit der Maus nicht auch mal zu deinem Ex gehen könntest. Und geht das nicht, dann eben Cafe oder Park.
(Macht i.ü. auch einen besseren Eindruck auf seine Familie und schont vll. die Nerven auf lange Sicht, denn zu der Sippschaft gehört ja nun auch Maus)"@emmilotta

Dein Beitrag gefällt mir sehr gut, nur vermittelte mir auch dieser, als wenn die Kindesmutter blos nicht Vater und Kind alleine mit sich lassen sollte, sondern diesen nicht von der Seite weichen, wobei grade dieses sehr wichtig für deren beider Beziehung zueinander wär, und sich auch nur dann frei und ungezwungen entfalten könnte, als unter kontinuierlicher Beobachtung durch die Kindsmutter, vor allem wenn zwischen diesen ein gewisses Spannungsverhältnis liegt, und gebe dir somit Abzüge in der B Note.;D




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2x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38365 Beiträge, 13981x hilfreich)

In der Wohnung der Mutter, das heisst doch nicht, dass die Mutter beim Umgang im Zimmer ist. Aber bei einem Neugeborenen sehen die gerichtlichen Regelungen meist so aus, einfach weil sie dem Kindeswohl entsprechen. Ich empfinde es schon als extrem rücksichtslos, so kurz nach der Geburt so zahlreich bei der Mutter aufzukreuzen. Die Angehörigen des Mannes haben da zu diesem Zeitpunkt wirklich nichts zu suchen. Und ganz ehrlich, ich finde Umgang des Kindes in dem Alter in der Wohnung das einzige, was kindgerecht ist. Wie soll der Vater bitteschön in einem Kaffee sein Neugeborenes kennen lernen? Das ist doch für die Füße. Der Vater soll am Alltag des Kindes teilnehmen, es wickeln, vielleicht auch baden (kommt auf die Geschicklichkeit an), eben das tun, was man mit einem Kind in dem Alter tut. Ja auch schon spielen. Und das soll im Kaffee funktionieren?

Wie soll sich da eine Beziehung aufbauen? Geht doch gar nicht.

wirdwerden

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