Gemeinsames Sorgerecht - voller Kindesunterhalt an Mutter?

7. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Enterexit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - voller Kindesunterhalt an Mutter?

Hallo zusammen,

Werdegang
Meine Tochter ist nun 16 Monate alt und lebt bei der Mutter, da wir uns Wochen nach der Geburt getrennt haben. Die gemeinsame Betreuung fand im ersten Jahr auf sehr hohem Niveau statt -> so war ich quasi jeden Tag nach der Arbeit im Anschluss, und am Wochenende ganztags in der Wohnung meiner Ex (immer bis unsere Tochter abends ihren Schlaf gefunden hatte) und wir haben gemeinsam liebevoll alles für unseren Engel getan, was auch Paare in Beziehung lebend für ihre Babies tun. Für mich bedeutete das einen Triangel Verkehr - Arbeit, eigene Wohnung und die Wohnung der Mutter liegen alle ca 25km auseinander. Seit Wochen zeigt sich, dass es keine Möglichkeit mehr zu geben scheint, dies aufrecht zu erhalten. Unsere Überzeugungen von richtig und falsch differieren mittlerweile maximal und zeitgleich entzieht sich ihr jegliche Kommunikationsbereitschaft. Ihr finales Tagesgeschäft: Grant, Negativierungen, mehrtägige Migräne Attacken, Lustlosigkeit, Alltagsgenervtheit und 100% Desinteresse an Allem (sie unternimmt gar nichts mit der Kleinen, nie Zoo, nicht malen, keine Kinderlieder - spreche ich das an oder bin um Konstruktivität bemüht, reagiert sie sehr kräftezährend gereizt und mit vehementer Abwehr. Somit habe ich vor wenigen Wochen ausgesprochen, dass ich für mich eine klare Trennung zwischen Ihr (der Mutter) und mir möchte. Als Reaktion darauf hatten meine Familie und ich wochenlang keine Kommunikationsmöglichkeiten mit der Mutter, geschweige denn mit meiner Tochter. Auf allen Kanälen war ich geblockt, und der Zugang zu meine Tochter wurde einfach versperrt. Damit bin ich final jetzt beim Rechtsanwalt.

Papas Aufwendungen
Auch wenn mein Bauch sich beim Gedanken an die Mutter arg verkrampft, möchte ich für die Kleine wieder ein gutes Niveau mit der Mutter. Somit bin ich während der Rechtsanwalt noch klärt, dass meine Tochter auch bei mir übernachten darf (Mutter verweigert, Grund "Tochter noch zu jung dafür..") bemüht, sachlich, konstruktiv und Zähne zusammenbeissend die Kommunikation mit der Mutter aufrecht zu halten. Montags und Mittwochs nach der Arbeit bin ich zZt. bei meiner Tochter (ich hole sie ab, kann mich dann zB nur im Park aufhalten, oder sonst wohin spazieren gehen, und bringe danach mein Mädchen zurück. Aufenthalt in der Wohnung der Mutter zur Besuchszeit möchten wir beide nicht mehr) und samstags habe ich sie von 9-18Uhr.
Bei mir gibt es Program - ich liebe es Papa zu sein! Ich bin mit ihr im Zoo, besuche Bauernhöfe, baue ihr einen Sandkasten in Opas Garten, belege Kurse zB Babyschwimmen, musste auch für Baby Einrichtung in meiner Wohnung zahlen (das Kinderzimmer bei der Mutter haben wir beide gezahlt), ich koche für sie immer frisch, vielseitig und hochwertig (Bio, NIE Gläschen, keine Fertigprodukte etc.) kaufe wertiges Spielzeug so, wie ich in ihrer Entwicklung Bedarf sehe, ...

Meine Frage
Kann ich diese Aufwendungen vom Kindesunterhalt abziehen (mit Vorlage von Beleg oder Quittung)? Wenn nicht, nehme hier eine massive Ungerechtigkeit wahr und bin doch sicherlich nicht der erste Daddy, der das anspricht, oder?

Ich bedanke mich an dieser Stelle für Euer Interesse und für die Zeit, die Ihr euch zum lesen meines Post genommen habt.

Viele Grüße,
Mario




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41702 Beiträge, 14593x hilfreich)

Wie Du die Zeit mit dem Kind ausgestaltest, das ist Deine Angelegenheit. Das kann teuer oder preiswert sein. Eigentlich sollte der Vater nicht auf der Planstelle eines Entertainers stehen. Das Kind sollte während der Umgangszeiten am normalen Leben des Vaters teilnehmen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Enterexit
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo wirdwerden,

Danke für Deine Antwort. Mit Program meinte ich nicht den Spaßpapa, sondern dass ich mir viele Gedanken über die Zeitgestaltung mache und mir wichtig ist, dass ich Förderung mit in die Planung nehme, wenn es sich anbietet. Natürlich geht sie auch mit Papa Einkaufen und "hilft" mir beim Kochen. Es ist halt nur ein Tag pro Woche von 9 - 18 wo sie bei mir ist. Übernachtungen verweigert die Mutter (ausschließlich der Überzeugung, sie sei viel zu jung..An mir hat sie keine Zweifel) Ja zzt und hoffe ich auf meinen Anwalt.
Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
smogman
Status:
Bachelor
(3328 Beiträge, 1101x hilfreich)

Zitat (von Enterexit):
Meine Frage
Kann ich diese Aufwendungen vom Kindesunterhalt abziehen (mit Vorlage von Beleg oder Quittung)? Wenn nicht, nehme hier eine massive Ungerechtigkeit wahr und bin doch sicherlich nicht der erste Daddy, der das anspricht, oder?
Hallo Mario,
um dir die Komplexität dieser Frage vor Augen zu führen, musst du dich im Gegenzug fragen:
1) Sinkt der Unterhaltsbedarf meines Kindes durch die Aufwendungen, die ich während des Umgangs habe? Und da lautet die Regelantwort: Nein. Mit steigendem Betreuungsanteil (im Extremfall 49%) wird dies jedoch immer fraglicher und das Gefühl einer gewissen Ungerechtigkeit aufgrund der fehlenden Barunterhaltshaftung der Mutter immer nachvollziehbarer.
2) Zahle ich mehr als den Mindestunterhalt? Wenn dem so ist, besteht überhaupt erst mal ein möglicher Verhandlungsspielraum.

Mir ist bis jetzt eigentlich nur eine obergerichtliche Entscheidung bekannt, in der ein Vater tatsächlich bedarfsdeckende Aufwendungen (dort für Nahrung) erfolgreich durchgesetzt hat. Bei allen anderen Entscheidungen handelte es sich meistens "nur" um die Herabgruppierung in der Düsseldorfer Tabelle.

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41702 Beiträge, 14593x hilfreich)

Letztlich ist der Aufwand für Umgangstage im Unterhalt mit berücksichtigt. Das ist die Grundlage der Berechnungen nach der Düsseldorfer Tabelle. ES gibt natürlich immer absolute Ausnahmefälle, aber ein solcher liegt hier nicht vor.

wirdwerden

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#5
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18739 Beiträge, 10141x hilfreich)

Sehe ich ähnlich.
Wegen der Kosten, die der Vater während der Umgangszeit hat, wird ja schon das halbe Kindergeld auf den Unterhalt angerechnet.
Hat der Vater Kosten, die über das halbe Kindergeld hinausgehen, ist es primär Privatangelegenheit des Vaters. Das ist zwar schön für's Kind, wird aber unterhaltstechnisch nicht belohnt.
Eine Reduzierung des Unterhalts kommt nur in Betracht, wenn (a) die Kosten dadurch entstehen, um den Unterhalt überhaupt wahrnehmen zu können (z.B. hohe Anfahrskosten des Vaters) oder (b) den Kosten des Vaters Einsparungen bei der Mutter gegenüber stehen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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