Gemeinsames Sorgerecht - wann sinnvoll?

5. August 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.08.2010 22:00:05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Gemeinsames Sorgerecht - wann sinnvoll?

Guten Abend!

Seit das neue Urteil am Montag in den News auftauchte, bin ich ruhe- und rastlos.

Momentan habe ich als alleinerziehende Mutter das Sorgerecht (Kind ist 6 Jahre alt).
Bei Geburt unserer Tochter lebten der Vater und ich noch zusammen, aufgrund unschöner Ereignisse (die hier nichts zur Sache tun) habe ich als unverheiratete Mutter kein Einverständnis zum gemeinsamen Sorgerecht gegeben.
Der Vater zog dann nach 6 Monaten bei uns aus, kümmert sich aber seitdem sehr gut und zahlt den Unterhalt nach Düsseldorfer Tabelle für die Tochter pünktlich.
Auch die Hälfte der Kindergartengebühr hat er ohne Einwände übernommen.
Das Umgangsrecht haben wir wie folgt geregelt:
Alle 14 Tage verbringt die Tochter das Wochenende bei ihm und seiner neuen Freundin im 3-Generationen-Haus der Großeltern (Entfernung zur Tochter: 16 km). Auch kann er sie jederzeit anrufen und ausser der Reihe abholen. Allerdings nimmt er dies sehr selten bis garnicht in Anspruch.
Bisher habe ich alle wichtigen Entscheidungen (1x HNO-OP) und wichtige Informationen (Kindergarten, etc.) mit ihm besprochen und weitergegeben.
Ab September wird sie die Ganztagesklasse unserer Grundschule besuchen, da ich voll berufstätig bin. Der Vater selbst ist auch wieder voll berufstätig.
Für evtl. Notsituationen springt meine Mutter ein, bisher in Sachen Unterstützung für mich den Partner ersetzt hat.

Ich kann mit guten Gewissen sagen: bei uns ist alles ok.

Welche Vorteile hätte das Kind von einem gemeinsamen Sorgerecht?
Was genau wird als Kindeswohl bezeichnet?

Vielen Dank für Ihre Antworten!

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12305.08.2010 22:00:05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo nochmal,

mir ist noch eine Frage eingefallen:

Wenn der Vater und Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellt und ich damit nicht einverstanden bin, so kann er klagen.

Wenn der/die Richter/in meine Aussage hört, welchen Chance habe ich das alleinige Sorgerecht zu behalten?

Tatsächlich bin ich hin und her gerissen - im Grunde geht es um die Verkomplizierung der aktuellen Situation. Muß ich beim gemeinsamen Sorgerecht tatsächlich ständig zum Papa fahren und Unterschriften einholen?
Abgesehen davon - wir haben nur die gemeinsame Tochter, ansonsten leben wir beide unser Leben...

Ich könnte nichtmal sagen welche Hobbies er hat.

Danke für Ihre Antworten!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Welche Vorteile hätte das Kind von einem gemeinsamen Sorgerecht?


Ganz ehrlich In eurem Fall kann ich weder Vor- noch Nachteile erkennen. Ihr handhabt das so, wie bei GS vorgesehen:

Bisher habe ich alle wichtigen Entscheidungen (1x HNO-OP) und wichtige Informationen (Kindergarten, etc.) mit ihm besprochen und weitergegeben.

quote:
Wenn der Vater und Antrag auf gemeinsames Sorgerecht stellt und ich damit nicht einverstanden bin, so kann er klagen.


So ist es.

quote:
Wenn der/die Richter/in meine Aussage hört, welchen Chance habe ich das alleinige Sorgerecht zu behalten?


Ich nehme an, keine.

quote:
Muß ich beim gemeinsamen Sorgerecht tatsächlich ständig zum Papa fahren und Unterschriften einholen?


Für die täglichen Dinge bist du eh allein zuständig, *größere* Sachen brauchen die Zustimmung. Habt ihr doch bisher auch so gehandhabt.

quote:
Ich könnte nichtmal sagen welche Hobbies er hat.


Musst du auch nicht...:)

Grüßle


-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12305.08.2010 22:00:05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Loddar,

danke für deine schnelle Antwort.

Wenn Vater und ich dann das gemeinsame Sorgerecht haben,
kann er mir das Kind dann wegnehmen?

Danke nochmal

LG

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
kann er mir das Kind dann wegnehmen?


Aber nein.
Er darf *nur* an wichtigen Entscheidungen, euer Kind betreffend, teilhaben.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12305.08.2010 22:00:05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Ach so.

Aber beinhaltet das gemeinsame Sorgerecht nicht auch das Aufenthalsbestimmungsrecht?
Ich bin nun schon seit einiger Zeit im Internet am Suchen und meine das gelesen zu haben. Es heisst irgendwie "bei dem Sorgeberechtigten lebend, beide damit einverstanden oder vom Gericht bestimmt."
So ähnlich...

Und nochmals danke für eine weitere Antwort;-)

LG

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
Aber beinhaltet das gemeinsame Sorgerecht nicht auch das Aufenthalsbestimmungsrecht?


Das stimmt. Aber, bisher hat euer Kind bei dir gelebt und wird das auch weiterhin.
Theoretisch könnte man das ABR abtrennen.

Grüßle

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12305.08.2010 22:00:05
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

OK, dann bin ich vorerst mal beruhigt.

Bin nun erstmal gespannt, ob er von sich aus etwas sagt.
;-) nachschmeissen tu ich ihm das nicht ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Uuuups,

was ist jetzt passiert?

*Guest*?

-----------------
""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
SRL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

...das war ein Handlings-Fehler ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
SRL
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Die letzten paar Tage habe ich einige Foren auf der Suche nach Meinungen und Ansichten durchsucht - schon um meine eigene Meinung bilden zu können.

Zuerst war ich baff, dann Abwehrhaltung - nein, das kriegt er nicht!
Nun bin ich an einem Punkt angelangt an dem ich mich vielleicht sogar freuen würde.
Wenn der Vater tatsächlich das gemeinsame Sorgerecht anstreben würde, würde er damit zeigen, dass er im vollen Umfang zu seiner Tochter steht und nicht nur den Wochenend-Spaßpapa geben will.

Hoffentlich spricht er davor erst mit mir, denn es wär schon ziemlich link mir einen Brief vom Amt schicken zu lassen...
Aber da er nie sehr gesprächig war, könnte mir das durchaus passieren.

Wir schon! Immer positiv!

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo SRL,

versuche bitte deine Gedankenspiele auf den Vater zu übertragen und frage dich wie es ihm wohl gerade geht?

Er wird vermutlich im Zweifel sein, ob er dich fragen soll, was in ihm gleichzeitig die Besorgnis erwachsen lässt, dass du ihm womöglich ein "Nein!" an den Latz knallst und den Zugang zum Kind erschwerst (ist kein Scherz, sondern Alltag in der Väterberatung), oder ob er besser zu einem RA geht, was ihn dann die Sorge bereitet, dass er ebenfalls ein "Nein!" an den Latz geknallt bekommt. Vielleicht begräbt er auch frustriert den Gedanken.

Im Prinzip ist es für ihn wie in der Beziehung und der Frage: "Findest du ich bin zu dick?"
Er kann alles falsch oder nichts richtig machen! ;)

Denke bitte mal darüber nach und sei ihm nicht böse, denn ihm ginge es u.U. in allen drei Fällen doch um das Kind.
Gib´ ihm besser den entscheidenden Wink, erklärt dies ggf. gemeinsam eurer Tochter und freut euch mit eurem Kind.
Das gemeinsame Sorgerecht wertet Väter ganz nebenbei deutlich auf, was diese wohl weit überzählig auch entsprechend positiv würdigen werden.

Die in manchen Pressemitteilungen von Frau Schwab (vam(v)) geäußerten Bedenken sollen aus Verbandsinteressen von einer Entscheidung zum gemeinsamen Sorgerecht abhalten und unnötige weitere Streitereien provozieren.
Im Gegensatz zu Frau Schwab jedoch würde ich mich riesig freuen, sollte meine Betätigung auf diesem Feld eines lieben Tages überflüssig sein.

Lieben Gruß

-----------------
"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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