Gemeinsames sorgerecht für sohn

2. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
noel23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Gemeinsames sorgerecht für sohn

Hallo ich habe einen antrag für gemeinsames sorgerecht geschrieben wollte alles außergerichtlich mit einverständniss beider eltern klähren jedoch ist meine freundin zu einem anwalt den sie kennt gegangen und sie will diesen satz mit drin haben :Es wird weiter klargestellt das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und alle Entscheidungen des täglichen Lebends alleine für das Kind treffen kann.
das kann ich so nicht unterschreiben ich habe nicht genug geld um zu einem anwalt zu gehen und suche eine lösung die für beide eltern teile in ordnung ist
ich danke im voraus für jede antwort

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28 Antworten
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#1
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

Hallo,

quote:
Es wird weiter klargestellt das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und alle Entscheidungen des täglichen Lebends alleine für das Kind treffen kann.


Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und kann gesondert auf einen Elternteil übertragen werden.
Euer Kind wird bei der Mutter leben?
Tägliche Entscheidungen kann der betreuende Elternteil eh alleine entscheiden.

quote:
das kann ich so nicht unterschreiben


Was stört dich daran?

quote:
suche eine lösung die für beide eltern teile in ordnung ist


Ich würde diese Vereinbarung ok finden.

Was würdest du tun, wenn deine Freundin die gemeinsame Sorge verweigern würde?

Grüßle


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""Jeder, der sich die Fähigkeit erhält, Schönes zu erkennen, wird nie alt werden.""

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#2
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo noel23,

ich distanziere mich ausdrücklich von dem lapidar und suggestiv hingeworfenen Statement der Userin Loddar.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist ein Teil erlterlicher Sorge - zutreffend.
Es hätte der erfahrenen Userin allerdings gut zu Gesicht gestanden die Bedeutung dieses Teils herauszustellen.
Da sie es trotz besseren Wissens nicht tat, kann ich wohl getrost Vorsatz unterstellen!? - Nicht wahr, "liebstes" Schwesterchen?

Trittst du @neoel23 das ABR ab, kann die Mutter an jeden x-beliebigen Ort mitsamt dem gemeinsamen Kind entschwinden. Und nicht nur das: Mit dem ABR in der Tasche hat sie auch die Hand auf allen anderen Sorgerechtsteilen.

Nein, sowas gibt man nicht einfach her, wenn einem am Kind gelegen ist. Das müssen sich die anderen schon erfolgreich erstreiten. Schon, damit du irgendwann eurem Kind aufrecht gegenübertreten kannst, wenn es dir vorwirft, dich nicht für es interessiert zu haben.

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#4
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#5
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(40161 Beiträge, 14295x hilfreich)

Die Entscheidungen des täglichen Lebens trifft immer derjenige, bei welchem sich das Kind gerade aufhält. Also der Umgangselternteil in der Zeit, in der das Kind bei ihm ist, ansonsten der andere Elternteil. Bleibt also das ABR. Warum sollte das nicht der Elternteil haben, bei dem das Kind ohnehin lebt?

wirdwerden

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""

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#6
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

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#7
 Von 
meri
Status:
Master
(4821 Beiträge, 1825x hilfreich)

quote:
Die Kindesmutter wird dem TE doch wohl kaum vorschreiben wollen.......



wenn sie es nicht wohl tut, dann unwohl.....

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"Бог да ни пази от сняг и вятър, и всичко, което идва от изток."

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#8
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Tach!

Über den folgenden Aussagen steht Artikel 6 (2) GG , auch wenn es euch nicht genehm sein mag.

Der § 1687 BGB regelt, wie immerhin zurecht erkannt die Angelegenheiten des täglichen Lebens.
Mir möge hier mal eines von euch Genies plausibel erklären wozu es dann so ´n Schreibkram wie z.B. § 1627 BGB und § 1631 BGB gibt.
Gerade im § 1687 BGB wird bereits im ersten Satz ausdrücklich hervorgehoben:

quote:<hr size=1 noshade>Leben Eltern, denen die elterliche Sorge gemeinsam zusteht, nicht nur vorübergehend getrennt, so ist bei Entscheidungen in Angelegenheiten, deren Regelung für das Kind von erheblicher Bedeutung ist, ihr gegenseitiges Einvernehmen erforderlich. <hr size=1 noshade>


Solange demnach beide Elternteile das Sorgerecht gemeinsam ausüben, zieht kein Elternteil einfach so mit dem gemeinsamen Kind irgendwo hin. Es ist Einvernehmen zu erzielen. Gelingt dies nicht, kann man über § 1628 BGB das Gericht bemühen.

Der TE strebt die gemeinsame elterliche Sorge an.
Ohne das ABR braucht er dem Grunde nach garnicht erst diesen Weg antreten, weil die übrigen Sorgerechtselemente (Personensorge in restlichen Teilen, Vermögenssorge, Vertretung des Kindes) über das alleinige ABR zusätzlich an Bedeutung verlieren, insbesondere dann, wenn die Mutter mit dem Kind in Timbuktu ein "neues Leben" zu beginnen beabsichtigt.
Ich bin überrascht und traurig zugleich, mit was für Vorsätzen ihr dem TE hier Rat erteilt, gerade weil ihr um die praktischen Auswirkungen wisst.

Entweder das SR ganz oder die (dem Vater gegenüber) ablehnende Haltung der "Mutter" akzeptieren und sich mit praktisch Nichts zufrieden geben.

Liebe Grüße

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#9
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

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#10
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Moin!

quote:<hr size=1 noshade>Nein, dieser regelt die Ausübung der gemeinsamen Sorge, also mehr, als die Angelegenheiten des täglichen Lebens. <hr size=1 noshade>

Inhaltlich wird festgestellt, was ich zuvor beschrieb.
Satz 2:
quote:<hr size=1 noshade>Der Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils oder auf Grund einer gerichtlichen Entscheidung gewöhnlich aufhält, hat die Befugnis zur alleinigen Entscheidung in Angelegenheiten des täglichen Lebens. <hr size=1 noshade>

Hierzu gehört Schulborte schmieren und immer auch ein Stück Obst beilegen – keinen Schokoriegel. Wäsche (auch mal für´s Kind) kaufen und waschen nicht zu vergessen. Und vorm Fernseher parken. Und abends gibt´s ´ne Tütensuppe oder ein Fertiggericht. Usw. usf … ;)
quote:<hr size=1 noshade>Das ist zwar nicht gewünscht, kann aber schon passieren. <hr size=1 noshade>

Was bitte verstehst du unter „passieren"?
„Passieren" tut da nichts, sondern dient einem Selbstzweck. Regelmäßig mit der Folge, dass der andere Elternteil das Nachsehen hat.

quote:<hr size=1 noshade>Zwar ist ein Umzug an einen anderen Wohnort regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens mehr, aber auch keine seperate Sache des ABR, dennoch kann dies der die Personensorge ausübende Elternteil zunächst einmal-einfach so - selbst realisieren. <hr size=1 noshade>

Was diesen Vorgang nicht während des Vorgangs legitimiert.
Die Legitimation erfährt die ausführende Person dann ggf. auf Antrag im Nachhinein, oder durch Duldung unterstelltes Einvernehmen.
quote:<hr size=1 noshade>Der andere Elternteil kann dann natürlich anschließend ggf. den Aufstand proben und gem. § 1628 BGB tätig werden. Dann muss das Gericht eben entscheiden, was für das Kind das Beste ist. <hr size=1 noshade>

Richtig! Und auch entsprechend meiner Intention in Fällen wie diesen.
Wer als Elternteil ohne Gegenwehr einfach so die Entscheidungen der Gegenseite hinnimmt, muss sich Desinteresse und Nachlässigkeit unterstellen lassen und darf sich im Anschuss nicht wundern, wenn ihm stückweise oder im Handstreich sämtliche Einflussmöglichkeiten auf das gemeinsame Kind entzogen werden.
Und Desinteresse ist es regelmäßig nicht, was zwar postuliert wird, aber aufgrund fehlender Nachweise nicht oder nur schwer zu belegen ist.
Was einem jedoch aberkannt wird, weil …, ist belegt.
quote:<hr size=1 noshade>Das bleibt Unsinn. Artiger interpretiert hier viel zu viel in das ABR hinein, macht dieses faktisch zu einem imaginären Gebilde und beachtet nicht, dass das Leben ein ständiger Wandel und das Sorgerecht keine starre Größe ist. <hr size=1 noshade>

Lustig - und hätte von mir kommen können.
Selbstverständlich ist alles im Fluss aber darum geht es hier nicht.
quote:<hr size=1 noshade>ABR bedeutet letztlich den jeweils konkreten Aufenthalt zu bestimmen, ob das Kind also mit dem Papa bei den Großeltern zu Besuch ist, wann es abends rein kommen soll, wie lange es im Badesee oder beim Kindergeburtstag bleibt usw. und nicht (vorrangig, wo es zukünftig leben soll. <hr size=1 noshade>

Ach! Und wenn dann die Mutter das ABR alleine inne hat, dann sagt die zum Papa: "Deine Eltern finde ich blöd und deshalb darf das Kleine dort nicht hin!"?
Interessant!
quote:<hr size=1 noshade>Selbst wenn die Mutter nach Timbuktu ziehen würde, würde der Vater das ABR in der beschriebenen Weise in der Zeit ausüben, wenn das Kind bei ihm ist. <hr size=1 noshade>

Hier wird die Sache zynisch.
Der TE wird sich an einer Hand abzählen können wie oft er diese Reise antreten kann, vorausgesetzt die "grundgütige" Mutter gewährt ihm überhaupt den Umgang mit dem gemeinsamen Kind.
Er wird sich ausmalen können, in welchem Umfang er über welche Entwicklungen informiert wird und in welche er praktisch mit eingreifen wird können.
quote:<hr size=1 noshade>Daran ändert auch die gewünschte Klarstellung nichts. Sinnvoller wäre wohl aber die Feststellung, dass die Mutter die (regelmäßige) Personensorge allein ausübt. <hr size=1 noshade>

Worin liegt der Sinn?
quote:<hr size=1 noshade>Auch dies hindert den TE allerdings nicht, während der Umgangszeiten mit dem Kind einen Arzt aufzusuchen, wenn dies (akut) erforderlich sein sollte. <hr size=1 noshade>

Was soll das? Wer wird allgemein daran gehindert einem anderen Menschen zu helfen?

@noel123:
Lass dich bitte nicht von Protagonisten der Ein-Elter-Fraktion einlullen.
Das erklärte politische Ziel derer sollte dir spätestens jetzt ersichtlich sein.
Deine stille (einvernehmlich vereinbarte) Entrechtung.
Lass dich aus jedem Sorgerechtsteil rausklagen, denn du stehst für das gemeinsame Sorgerecht und bist kooperativ, im Sinne einer verantwortungsvollen Elternschaft und dies zum Wohl des Kindes.
Wenn die Mutter für ihre Bindungsintoleranz und Kooperationsunwilligkeit belohnt wird, dann nicht von dir, sondern von denjenigen, die über dich hinweg entsprechend entscheiden.

Und allzu große Hoffnungen, in deinen Bemühungen erfolgreich zu sein, kann ich dir aber nicht machen. Hierzulande wird Kindeswohl weit überwiegend über die Mutter definiert.
Das kannst du einer Reihe von Publikationen - selbst von einem BVerG - entnehmen ( 1 BvL 20/99 und 1 BvR 933/01 ).
Daran ändert auch die diesjährige Entscheidung (1 BvR 420/09 ) kurzfristig und in der Rechtspraxis nur wenig.

Liebe Grüße

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#11
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Da isse ja wieder:

quote:<hr size=1 noshade>Lasse dich nicht von frustrierten Scharfmachern anstecken. <hr size=1 noshade>

Die gute alte Herabsetzung nebst "gütigen" Appell an den Fragenden.

quote:<hr size=1 noshade>Wie bereits ausgeführt, ist die gewünschte Feststellung völlig harmlos und entfaltet gar keine rechtlichen Folgen. <hr size=1 noshade>

Und weil das Sorgerecht - gemeinsam oder allein - in Teilen oder in Gänze - so harmlos und frei von jeglicher Rechtsentfaltung ist, gibt es hierum jährlich bereits mehr als 100.000 Verfahren an deutschen Amtsgerichten.
Und die Erde ist eine Scheibe.

Und wer bitte schürt hier einen Konflikt?
Der Vater (als sich Sorgender) oder die den Vater ablehnende Mutter, die sogleich konfliktverschärfend zu einem Anwalt rennt?
Die Vorgehensweise dieser Mutter korreliert mit den Ausführungen des BVerfG 1 BvR 420/09 , Rn 59 und Rn 61.:

quote:<hr size=1 noshade>(2) Vor allem aber bestätigen neuere empirische Erkenntnisse die Annahme des Gesetzgebers nicht, dass die Zustimmungsverweigerung von Müttern in aller Regel auf einem sich nachteilig auf das Kind auswirkenden elterlichen Konflikt basiert und von Gründen getragen ist, die nicht Eigeninteressen der Mutter folgen, sondern der Wahrung des Kindeswohls dienen. <hr size=1 noshade>


quote:<hr size=1 noshade>Zum anderen hat sich die Vermutung des Gesetzgebers - wie auch die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme ausführt - nicht bestätigt, dass die Ablehnung einer gemeinsamen Sorgetragung seitens der Mütter in aller Regel von Gründen getragen wird, die sich am Kindeswohl orientieren. Die hierzu durchgeführten Befragungen von Institutionen und Experten, die aufgrund ständiger Befassung mit der Sorgetragung von Eltern nichtehelicher Kinder über Erfahrungen zur Motivation von Müttern verfügen, die einer gemeinsamen Sorge nicht zustimmen, aber auch die bisher vorliegenden Ergebnisse der Befragungen von Müttern lassen erkennen, dass neben Kindeswohlerwägungen häufig auch persönliche Wünsche der Mütter zu deren Ablehnung einer gemeinsamen Sorge mit dem Vater des Kindes führen. So wurde oftmals als Begründung angegeben, man wolle die Alleinsorge behalten, um allein über die Angelegenheiten des Kindes entscheiden zu können, wolle sich also nicht mit dem Vater darauf verständigen müssen oder nichts mit dem Vater zu tun haben (vgl. BTDrucks 16/10047, S. 12 ff.). <hr size=1 noshade>


Dieser Vater zeigt sein berechtigtes Interesse am Kind.
Es ist mir noch immer nicht ersichtlich was daran so schlimm oder kindeswohlschädlich sein soll?

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 03.12.2010 16:35

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#13
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

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#14
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo!

DESTATIS, Fachserie 10, Reihe 2.2 , Seite 17 (Lfd. Nr. 13ff, bis August) und Seite 75 (Lfd. Nr. 20, ab September).

100.000 gemeinsame Sorgerechtserklärungen bei 220.000 nichtehelichen Geburten.
Ich würde sagen zuwenig!
Was meinst du, zu viel?
Und wie geht es dann weiter?
Siehe Link! Denn die weitaus meisten Sorgesachen sind allein anhängig, d.h. eheliche und nichteheliche nichtmehr Sorgeberechtigte sitzen dann in einem Boot.

Hier treibt die Mutter in den Prozess, nicht ich und nicht der sorgebereite Vater!
Ist dir ein Dorn im Auge, dass die Kriegstreiberinnen auf diese Weise bloßgestellt werden, nicht wahr?
Aber so ist es nunmal (nicht allein) mein Anliegen, dies zu offenbaren.

Kommt noch mehr an Diffamierungen usw.?
Tu dir keinen Zwang an!

Lieben Gruß

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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

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#15
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

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#16
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

quote:

N a c h d e m G e g e n s t a n d :
13Übertragung oder Entziehung der elterlichen Sorge ....................... 73 093
14 Mit Scheidung anhängig ............................................................ 14 153
15 Abgetrennt ................................................................................ 946
16 Allein anhängig ......................................................................... 57 994



Ergänzung: Die o. g. Daten sind lediglich diejenigen bis einschließlich August 2009

... Denn die weitaus meisten Sorgesachen sind allein anhängig , d.h. eheliche und nichteheliche nichtmehr Sorgeberechtigte sitzen dann in einem Boot.

Und nun sieht die Welt doch gleich wieder ein wenig bunter aus.

Deine stur und wiederholt in die Welt posaunte Diffamierung, ich würde hier den Scharfmacher zum besten geben, macht es nicht richtiger.

Mach´ bitte die Augen auf und nimm zur Kenntnis was ich aus der BVerfG-Entscheidung zitiere und vom Statistischen Bundesamt vortrage.

Es sind Menschen wie du, die an jeder Ecke eine Gefahr für Leib und Leben von Frauen und Kindern******rn, weil es entsprechende Idioten von Männern tatsächlich gibt.
Warum nur, wird dann billigend in Kauf genommen, diejenigen zu vergraulen, die es ehrlich meinen und ihren Kindern gute Vätr sein wollen und welche Verhältnismäßigkeit steht wohl dahinter, mit der Folge, dass dann Idiotinnen mit den Kindern treiben können was immer die wollen?

Ich verstehe diese deine destruktive Grundhaltung einfach nicht und bitte dich, mir diese zu erklären.

Lieben Gruß

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-- Editiert am 03.12.2010 20:36

-- Editiert am 03.12.2010 20:42

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#17
 Von 
Jungsche@123
Status:
Schüler
(250 Beiträge, 48x hilfreich)

"Ich verstehe diese deine destruktive Grundhaltung einfach nicht und bitte dich, mir diese zu erklären"

na dann viel Spaß rechtnett. Ich hoffe du hast Red Bull getrunken!

LG

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#18
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
Status:
Beginner
(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#19
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@recht123nett

Ich frage mich mittlerweile wer von uns beiden sich lächerlich macht?
Ich, in der Annahme, die anderen UserInnen würden deinen platten Diffamierungen schon früher oder später irgendwie übernehmen und sich – bewusst oder unbewusst entsprechend gegen mich positionieren?
Oder du, weil du darauf beharrst, ich wäre so wie du mich darstellst und die UserInnen das durchaus erkennen, weil ich unter dem von dir bewusst und provokativ falsch geschriebenen Nick seit immerhin sieben Jahren hier im Forum aktiv bin?
Witzig ist, wie du versucht bist den UserInnen zu suggerieren, du würdest dich auf die Sachebene oder zumindest überwiegend hierauf konzentrieren, jedoch es nicht schaffst einen Absatz ohne Anfeindungen abzusetzen.

Wenn dieser Satz ohne Bedeutung und somit ein Füllsatz wäre, wäre es nicht sinnvoller ihn einfach wegzulassen, weil er falsch interpretiert werden könnte?
Nein, es ist wichtig ihn aufzunehmen, weil ihm eine Bedeutung beizumessen ist.
Ich brauche also meine vorhergehenden Ausführungen nicht zu wiederholen und kann nur vor der Ratifizierung warnen.

quote:<hr size=1 noshade>I.Ü. ist es völlig normal und auch richtig, dass vor allem der Personensorge ausübende Eltenteileil "die Hand auf den Dingen haben muss".[/qoute]

Es ist wohl mittlerweile hier eine Normalität eingetreten, diese aber über sich selbst pauschal zu rechtfertigen ist mindestens dreist.
Gestern war selbst nach deinen Worten noch alles in Bewegung und heute – wo es dir genehm ist – Stillstand.
Es ist gut wie es ist, weil es so ist wie es ist und hieran soll sich gefälligst auch zukünftig nichts ändern.
Das ist alles andere als progressiv.

Was uns beide regelmäßig unterscheidet sind die Sichtweisen zum Thema Kindeswohl.
Das soll vorkommen, wenn man sich in unterschiedlichen Lebenslagen befindet.
Du kannst übrigens die wesentlichen Teile meiner Geschichte meinen frühen Beiträgen direkt entnehmen und feststellen, dass es bezüglich des gemeinsamen Kindes, auf der Elternebene keine nennenswerten und nachhaltigen Probleme gab, weil ich mich weitgehend den Diktaten der Mutter unterwarf (in 2007 gab es auch noch kein FamFG-RG).
Es gibt allerdings Grenzen, die bisher zweimal überschritten wurden und ich im Anschluss erfolgreich aktiv war.
Dies zeugt von einem hohen Maß an Kooperationsbereitschaft von meiner Seite und stellt gleichzeitig dar, dass ich es aus diesem Grund auch zu keiner Zeit für nötig erachten musste meinen Nick in sieben Jahren zu ändern.
Was unser Kind betrifft – und das ist mein Kernpunkt – da kann ich dir versichern, dass nach drei Jahren räumlicher Trennung dieses die Trennung noch immer nicht vollständig hat überwinden können.
Es würde mich gerne häufiger und räumlich näher erfahren, was mir aus beruflichen und Obliegenheitsgründen bislang nicht möglich ist.

Zu den Sichtweisen:
Während du das Kindeswohl über einen Elternteil definierst, bin ich der festen Überzeugung, dass dies in der Regel dem Kindeswohl entgegen steht und dass es dem Kindeswohl dienlicher wäre, würde es von der elterlichen Trennung so wenig wie möglich tangiert.
Mit den entsprechend unterschiedlichen Grundhaltungen erklären sich dann auch schnell die unterschiedlichen Lesarten und Gewichtungen von Gesetzen (kommt auch in allen Professionen vor, selbst BVerfG und BGH revidieren regelmäßig eigene vorausgehende Entscheidungen).

Wenn die zwei, hier thematisierten Elternteile, gleichermaßen an Kompromissen zum Wohl des Kindes agieren würden, würde keine der Parteien zu einem Anwalt laufen, sondern sich beide zeitgleich und gemeinsam bei einer Anlaufstelle beraten lassen.
Sie würden dann auch nicht zuerst zu einem Rechtsanwalt (nicht als Mediator!) gehen, sondern – kindeswohlorientiert – eine Familienberatungsstelle aufsuchen.

Dem sich sorgenden Vater – oder im Verlauf dieser Debatte – Menschen wie mir Konflikt förderndes Verhalten anzulasten ist somit als infam zu benennen.
Die Ebene, auf die sich diese Mutter von Anbeginn begab war es, welche ihre Absichten und Durchsetzungsmethoden offenbarte.
Sie hat mit ihrem Alleingang zum Anwalt und dem Diktat direkt eine Drohkulisse aufgebaut, die sogar sinngemäß den Vorgehensweisen gemäß FamFG (z.B. § 165 FamFG ) im hohen Maße widerspricht.
Das ist übrigens eines der Elemente aus der Cochemer Praxis, für die ich mich hier seit Jahren protagonistisch einsetze.

Lieben Gruß <hr size=1 noshade>


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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

quote:
die anderen UserInnen würden deinen platten Diffamierungen schon früher oder später irgendwie übernehmen und sich – bewusst oder unbewusst entsprechend gegen mich positionieren?


DAS:
quote:
Es hätte der erfahrenen Userin allerdings gut zu Gesicht gestanden die Bedeutung dieses Teils herauszustellen.
Da sie es trotz besseren Wissens nicht tat, kann ich wohl getrost Vorsatz unterstellen!? - Nicht wahr, "liebstes" Schwesterchen?


ist natürlich was ganz anderes... :crazy:

Naja, wers braucht...
Der TE wohl nicht, denn er hat sich nicht mehr geäußert.

Grüßle


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-- Editiert am 04.12.2010 11:01

0x Hilfreiche Antwort

#21
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Guten Morgen Loddar!

Es ist in der Tat etwas anderes, ob jemand hier vorsätzlich Fragesteller in die Irre führt und dann hierfür eine einmalige Kritik einstecken muss, oder ob jemand in jedem Absatz eines jeden Beitrags mit neuen Anfeindungen daherkommt.

Hasst du zur Sache noch etwas beizutragen, einmal über deine Aussage nachgedacht und irgendetwas aus dem Thread gezogen als eine gefühlte Kränkung?
Deinem letzten Beitrag entsprechend eher nicht.
Warum auch, es trifft schließlich zu was ich zu deinem Erstbeitrag schrieb.

Dass du dich seinerzeit auf die Seite dieser Userin, mit Monatsabo zum Nickwechsel, geschlagen hattest zeugt von deiner Überzeugung zur Richtigkeit der Thesen, die aus der AE-Fraktion kommen.

Ich bin da halt anderer Ansicht.

Lieben Gruß

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0x Hilfreiche Antwort

#22
 Von 
guest-12306.12.2010 10:05:57
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(96 Beiträge, 40x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#23
 Von 
Loddar
Status:
Junior-Partner
(5207 Beiträge, 920x hilfreich)

@Artiger,

quote:
Hasst du zur Sache noch etwas beizutragen


Ja!
Ich wiederhole sie:

quote:
Hallo,

quote:Es wird weiter klargestellt das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und alle Entscheidungen des täglichen Lebends alleine für das Kind treffen kann.

Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist Teil des Sorgerechts und kann gesondert auf einen Elternteil übertragen werden.
Euer Kind wird bei der Mutter leben?
Tägliche Entscheidungen kann der betreuende Elternteil eh alleine entscheiden.

quote:das kann ich so nicht unterschreiben

Was stört dich daran?

quote:suche eine lösung die für beide eltern teile in ordnung ist

Ich würde diese Vereinbarung ok finden.

Was würdest du tun, wenn deine Freundin die gemeinsame Sorge verweigern würde?


Dies ist meine Meinung und ich bitte, diese zu akzeptieren, so wie ich das bei anderen auch tue, ohne diese Schreiber anzugehen.

Grüßle

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0x Hilfreiche Antwort

#24
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

@recht123nett,

ich bin so wie ich bin und mich darstelle, was deine Diffamierungen noch immer nicht legitimiert.
Du kannst auch an meinem Stil herummäkeln so viel du willst, in der Sache bleibe ich nunmal auf dem Standpunkt, dass es notwendig ist Einvernehmen auch als solches zu erzielen.

Im Gegensatz zu dir und deiner Fraktion gehe ich eben nicht davon aus, dass ein Kind einen Sachwert darstellt, den es ausschließlich und unteilbar an einem Ort zu verwahren gilt.
Diese ideologische Schranke hatte ich zu keiner Zeit in meinem Kopf und bin auch hierüber heilfroh.

Was du über die Vorgehensweise der Mutter schreibst ist und bleibt Humbug.
Es kann nur dann Zufall sein, wenn dies die einzige Vertrauensperson im Umfeld der Mutter wäre, was unwahrscheinlich ist.

Wenn ich mich mit Problemen auseinandersetze, dann zuerst mit der betreffenden Person.
Dann wäge ich ab und hole mir ggf. eine zweite, dritte usw. unverbindliche Meinung - vornehmlich von gleichfalls Betroffenen ein.

Viele Meinungen bergen die Gefahr, dass ich in meiner Entscheidung gehemmt werde.
Je mehr ich an Informationen erhalte, je mehr verunsichert dies, da sich das Spektrum ausdehnt und sich weitere Fragen ergeben. Früher oder später würde so jeder eigene empirische Prozess zum Erliegen kommen.


Anschließend gehe ich zurück und erörtere meine Erkenntnisse mit der betreffenden Person und versuche eine Einigung im Sinne der Sache zu erzielen.

Das vermag ich hier nach wie vor nicht erkennen, wenn die Mutter mit einer entsprechend vorformulierten Erklärung antritt.
Hier wird nicht wirklich interagiert, was die Einigung und deren gegenseitige Akzeptanz erschwert.

Bei uns waren meine Belange stets nachrangig denen des Kindes, bei der Mutter gab und gibt es keine Trennung der Ebenen (Mutter und Kind bilden eine Einheit).

Ich bin gewiss nicht das Produkt ausschließlich eigener Erfahrungen, sondern auch des Umfelds in dem ich mich bewege.
Was du nicht wissen willst, dass ich mich auch mit AE austausche, deren Erfahrungen diskutiere und deren Probleme durchaus wahr- und ernst nehme.
Dies gelingt aber nur dort, wo diese AE selbst in der Lage sind die Ebenen zu trennen und für die Probleme der "Gegenseite" offen zu sein.
Bei den anderen läuft es wie mit dir: Ich stoße auf Uneinsichtigkeiten, beisse auf Granit und werde halt beschimpft.

Fakt ist: Du bestehst darauf mich hier als Aggressor abzustempeln und auszugrenzen, weil dahinter eine für mich bislang nicht nachvollziehbare Furcht vor was auch immer steckt.
Das war dir aber in der Vergangenheit nicht gelungen, wird jetzt und auch zukünftig nicht der Fall sein.

Lieben Gruß


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0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
noel23
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

so hallo der
viel gelesen und ich bin echt froh das mir viele leute einen rat geben ich weiß nocht genau was jetzt eigentlich zu tun ist

Es wird weiter klargestellt das die Mutter das Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Und alle Entscheidungen des täglichen Lebends alleine für das Kind treffen kann.

dieser satz ist von einem anwalt und nicht von ihr

das habe ich im internet gefunden und frage mich ob das noch aktuell ist und in wie weit man diesen satz biegen kann so das er überhaupt keine bedeutung mehr hat

Entscheidungen in Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung sind gemeinsam zu treffen.

da frage ich mich was ist erheblich und wer bestimmt das
ich danke für die vielen antworten jedoch muss ich mich selber entscheiden was jetzt zu tun ist eine informationsflut mit getrennten meinungen ist schwierig zu filtern vllt sollte ich mal einfach zu einem anwalt gehen und schauen was der mir formuliert
grüße an euch alle und vielen dank

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0x Hilfreiche Antwort

#26
 Von 
ARTiger
Status:
Student
(2429 Beiträge, 214x hilfreich)

Hallo noel23,

Hier! - ein Formulierungsvorschlag (PDF), von Notar Prof. Dr. Brambring, zur gemeinsamen Sorgeerklärung.

Und noch ein abschließender Hinweis auf § 1626b (1) BGB :

quote:<hr size=1 noshade>(1) Eine Sorgeerklärung unter einer Bedingung oder einer Zeitbestimmung ist unwirksam. <hr size=1 noshade>


Ich wünsche dir, der Mutter und eurem Kind eine gute Zukunft.

Lieben Gruß


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"*Darüber hinaus werden wir die nacheheliche Eigenverantwortung stärken.*Lüge!"

-- Editiert am 07.12.2010 15:14

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#27
 Von 
fedy6332
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 1x hilfreich)

Am Besten zur aktuellen Lage im Gesetzesverfahren zum Sorgerecht
http://www.facebook.com/pages/Sorgerecht/174941139191055?v=wall
checken.

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""

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