Hallo hallo,
wir sind dabei ein Haus zu kaufen. Die Verkäufer sind eine Witwe und ihr minderjähriger Sohn.
Nachdem wir schon die Konditionen bei der Bank vereinbart haben und den Kaufvertragsentwurf vom Notar anfertigen lassen haben, sagte der Notar dass die Verkäuferin noch die Genehmigung vom Familiengericht benötigt.
Diese liegt dort bereits 3 Wochen. Heute hat die Verkäuferin nachgefragt, wielange es wohl ungefähr dauert, da das Haus zum 01.12. zu uns übergeben werden sollte und bis dahin die finalen Unterschriften bei der Bank und der Notartermin erledigt sein müssen. Das Gericht hat leider gesagt, es zieht sich noch ein paar Wochen.
Worauf ich aber eigentlich hinaus will... Nach dem Telefonat mit unserer Hausbank sagte diese mir, dass es auch sein kann, dass das Gericht den Kaufpreis als zu niedrig einschätzt und die Genehmigung ablehnt. Es könnte sogar passieren, dass das Haus nochmal von der Verkäuferin inseriert werden muss, um zu schauen ob jemand mehr bezahlen würde.
Zugegeben, wir bezahlen nicht soo viel. Das Haus ist allerdings 110 Jahre alt und wir müssen nochmal das doppelte vom Kaufpreis reinstecken.
Ich habe nun schon Rotz und Wasser geheult, weil unser Traum dahin schwindet. Was ist, wenn das Gericht sagt, der Preis ist zu billig bzw den Kauf ablehnt? Muss man das so hinnehmen bzw kann man irgendwas tun? Die Verkäuferin möchte uns unbedingt das Haus verkaufen und hat den Preis selbst vorgeschlagen gehabt. Wir haben sie also nicht runtergehandelt.
Danke schonmal!
Genehmigung Familiengericht Hauskauf
13. November 2020
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Frage vom 13. November 2020 | 19:14
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Genehmigung Familiengericht Hauskauf
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#1
Antwort vom 13. November 2020 | 19:35
Von
Status: Unbeschreiblich (32134 Beiträge, 5651x hilfreich)
Dann kann man versuchen, sich mit der Verkäuferin noch anders zu einigen. Ohne neues Inserat. zB. selbst noch was draufpacken...ZitatWas ist, wenn das Gericht sagt, der Preis ist zu billig bzw den Kauf ablehnt? :
Wer hat denn den Kaufpreis bzw. der Verkehrswert ermittelt?
Das muss aber alles gar nicht so kommen.
Es herrscht die Pandemie, die Behörden und Gerichte sind überlastet--- es dauert alles noch länger als eh schon.
Und einen Hauskauf/-Verkauf ein paar Wochen nach hinten zu schieben, ist ja nun nichts, worüber man Rotz&Wasser heulen müsste.
Was schwindet denn? Man verschiebt.
3 Wochen liegts schon beim FG?---
Ich will ja nicht unken, aber evtl. überkommt euch solches Geheule, wenn ihr merkt, was ihr später noch alles reinstecken müsst---in euer Traumhaus...
#2
Antwort vom 13. November 2020 | 19:50
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Dann kann man versuchen, sich mit der Verkäuferin noch anders zu einigen. Ohne neues Inserat. zB. selbst noch was draufpacken...ZitatWas ist, wenn das Gericht sagt, der Preis ist zu billig bzw den Kauf ablehnt? :
Wer hat denn den Kaufpreis bzw. der Verkehrswert ermittelt?
Das muss aber alles gar nicht so kommen.
Es herrscht die Pandemie, die Behörden und Gerichte sind überlastet--- es dauert alles noch länger als eh schon.
Und einen Hauskauf/-Verkauf ein paar Wochen nach hinten zu schieben, ist ja nun nichts, worüber man Rotz&Wasser heulen müsste.
Was schwindet denn? Man verschiebt.
3 Wochen liegts schon beim FG?---
Ich will ja nicht unken, aber evtl. überkommt euch solches Geheule, wenn ihr merkt, was ihr später noch alles reinstecken müsst---in euer Traumhaus...
Rotz und Wasser wurde nicht wegen dem Verschieben geheult, sondern weil es alles den Bach runtergehen kann.
Den Kaufpreis hat die Verkäuferin selbst festgelegt. Von mir aus kann das FG sich noch 3 Monate Zeit lassen, solange wir die Gewissheit hätten, dass es nicht abgelehnt wird.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. November 2020 | 20:06
Von
Status: Unbeschreiblich (32134 Beiträge, 5651x hilfreich)
Ach so. Dir könnte morgen auch ein ...Zitatsondern weil es alles den Bach runtergehen kann. :
Hmm. Das war vielleicht doch etwas riskant und blauäugig?ZitatDen Kaufpreis hat die Verkäuferin selbst festgelegt. :
Glaskugeln, Hellseher, Kartenleger, Wahrsager... alles nicht erlaubt hier.Zitatsolange wir die Gewissheit hätten, dass es nicht abgelehnt wird. :
Trotzdem viel Glück!
#4
Antwort vom 14. November 2020 | 00:45
Von
Status: Weiser (16509 Beiträge, 9299x hilfreich)
Zitat:Den Kaufpreis hat die Verkäuferin selbst festgelegt.
Das ist ja das Problem. Denn auf der Verkäuferseite stehen ja zwei Personen (die Witwe und der minderjährige Sohn). Den Preis wird aber wahrscheinlich die Witwe allein festgesetzt haben, obwohl sie nicht alleinige Verkäuferin ist. Jetzt muss das Familiengericht halt schauen, ob das Interesse des minderjährigen Sohns bei der Preisfindung ausreichend berücksichtigt wurde, oder ob der Sohn benachteiligt wird, indem das Haus unter Wert verkauft wird.
#5
Antwort vom 21. Oktober 2021 | 07:34
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Hallo.
Wir haben als Erbengemeinschaft mit Minderjährigen im Oktober 2020 den notariellen Kaufvertrag mit dem Käufer abgeschlossen. Der Notar hat dann Anfang November die familiengerichtliche Genehmigung zum Verkauf beantragt. Ende Januar 2021 fragte das Familiengericht nach, aufgrund welcher Grundlage der ca. 30000€ Unterschied zwischen der Wertermittlung vom verkaufenden Makler und dem erzielten Kaufpreis zu erklären ist. Unser Makler hat dieses gerichtliche Anfragen beantwortet. Ende März 2021 lag dann die familiengerichtliche Genehmigung zum Verkauf vor die dann nach 2 Wochen rechtskräftig war. Knapp 5 1/2 Monate hat es gedauert.
Ich hoffe bei euch ging es schneller.
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