Generalvollmacht

18. Juli 2011 Thema abonnieren
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)
Generalvollmacht

Meine Schwester hatte eine Generalvollmacht meiner Mutter.
Sie hat das aber niemandem gesagt.
Wäre Sie verpflichtet gewesen,dies anzuzeigen?
Da unsere Mutter bei mir wohnte,bin ich aus allen Wolken gefallen,als meine Mutter ins Krankenhaus kam und meine Schwester ihre Generalvollmacht beglaubigen ließ, die sie schon fast ein Jahr unterschrieben hatte.
Zum Zeitpunkt der Unterschrift war unsere Mutter schon dement.Ich habe dies aber nie ärztlich bestätigen lassen.
Warum auch,es wußte ja sowieso jeder.
Ich fühle mich dermaßen hintergangen.Vor allem,weil sich meine Schwestern immer geweigert hatten, mir bei der Betreuuung unserer Mutter zu helfen.
Jetzt behauptet Sie, unsere Mutter wäre bis zu letzt dermaßen fit gewesen und erst nach dem Krankenhausaufenthalt, schlagartig dement geworden.
Und meine zweite Schwester, bestätigte ihr dies alles.
Aber hätte Sie dies nicht bekanntgeben müssen?
Ich fühle mich dermaßen ausgenutzt,weil Sie mich die Arbeit machen lassen und jetzt kurz vorm Tod, noch schnell die Konten abräumen.

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4 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Annaminna
Status:
Praktikant
(899 Beiträge, 402x hilfreich)

Eine Generalvollmacht und ein Betreuer sind zwei Paar Schuhe. Wenn bekannt war, dass Deine Mutter vor ihrem Krankenhausaufenthalt schon dement war, dann lässt sich das doch bestimmt durch Zeugen, einschließlich den behandelnden Ärzten beweisen. Dement wird man auch nicht schlagartig, das ist ein schleichender Prozess.

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#3
 Von 
guest-12314.04.2012 15:47:00
Status:
Frischling
(41 Beiträge, 8x hilfreich)

quote:
Wäre Sie verpflichtet gewesen,dies anzuzeigen?

Weshalb das denn?
Bei wem


Bei mir, zum Beispiel.
Schließlich,habe ich 20Jahre mit der Mutter zusammengelebt.

quote:
Wenn du glaubst, die damalige Geschäftunfähigkeit durch Zeugenaussagen und das dem Interesse der Mutter entgegengesetze Handeln der Schwestern darlegen zu können, könntest du gerichtlich einen anderen Betreuer bestellen lassen.


Sie ist keine Betreuerin,sondern Bevollmächtigte.
Ein riesengroßer Unterschied.
Mit anderen Worten,Sie hat Narrenfreiheit,was die Konten angeht und im Heim erlebe ich es auch immer wieder.


quote:
Dement wird man auch nicht schlagartig, das ist ein schleichender Prozess.



Das weiß ich,habe es schließlich 10 Jahre mitgemacht.



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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38373 Beiträge, 13984x hilfreich)

Es kommt gar nicht auf die Demenz an. Denn auch Demente haben klare Augenblicke. Selbst wenn sie unter Betreuung stehen, können sie noch eigene Testamente abfassen, ohne Betreuer, der Notar, sofern einer eingeschaltet ist, muss sich nur überzeugen, dass derjenige in dem Augenblick "klar" ist. So, hier übertragen, müsste bewiesen werden, dass die Mutter im Augenblick der Unterzeichnung der Vollmacht nicht wissen konnte, was sie tat.

Das ist schwierig.

wirdwerden

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