Kann man eine generalvollmacht die man erteilt hat wieder aberkennen ohne das die person dir die vollmacht bekommen hat nicht dabei ist. es dreht sich nämlich darum das die frau meines opas den ich jetzt pflege sich eine generalvollmacht von ihm hat unterschreiben lassen mit dem spruch von ihrem notar an ihn das seine frau dann mit meiner mutter gleichgestellt sein würde in den entscheidungen über ihn. Das ganze dreht sich um zwei häuser die er besitz und sein konto so wie sein sparbuch über die sie alles verfügen will
Generalvollmacht aberkennen
7. Juni 2009
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Frage vom 7. Juni 2009 | 11:12
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 10x hilfreich)
Generalvollmacht aberkennen
#1
Antwort vom 7. Juni 2009 | 11:30
Von
Status: Richter (8588 Beiträge, 4665x hilfreich)
Der Vollmachtgeber kann jederzeit die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen. Er muss dazu die Vollmacht zurückfordern. Solange der Bevollmächtigte in Besitz der Vollmacht ist, kann dieser damit handeln.
Und jetzt?
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