Kann man eine generalvollmacht die man erteilt hat wieder aberkennen ohne das die person dir die vollmacht bekommen hat nicht dabei ist. es dreht sich nämlich darum das die frau meines opas den ich jetzt pflege sich eine generalvollmacht von ihm hat unterschreiben lassen mit dem spruch von ihrem notar an ihn das seine frau dann mit meiner mutter gleichgestellt sein würde in den entscheidungen über ihn. Das ganze dreht sich um zwei häuser die er besitz und sein konto so wie sein sparbuch über die sie alles verfügen will
Generalvollmacht aberkennen
7. Juni 2009
Thema abonnieren
Frage vom 7. Juni 2009 | 11:12
Von
Status: Frischling (37 Beiträge, 10x hilfreich)
Generalvollmacht aberkennen
Notfall oder generelle Fragen?
Notfall oder generelle Fragen?
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Familienrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 7. Juni 2009 | 11:30
Von
Status: Richter (8056 Beiträge, 4512x hilfreich)
Der Vollmachtgeber kann jederzeit die Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten widerrufen. Er muss dazu die Vollmacht zurückfordern. Solange der Bevollmächtigte in Besitz der Vollmacht ist, kann dieser damit handeln.
Und jetzt?
Schon
268.355
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
4 Antworten
-
1 Antworten
-
8 Antworten
-
1 Antworten
-
1 Antworten