Genug Unterhalt gezahlt ?

23. Januar 2003 Thema abonnieren
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)
Genug Unterhalt gezahlt ?

Bekanntlich steigt die Nervosität bei nahenden Gerichtsterminen, so auch ein wenig bei mir : In drei Wochen geht es vor dem Familiengericht um den nachehelichen Unterhalt.
Hab ich - denn ich mache das wegen der Kosten ohne Anwalt - wohl etwas vergessen ? Was kann mir noch passieren von der Gegenseite oder der mütterfreundlichen Rechtsprechung ?
Tipps zur folgenden Zusammenfassung wären willkommen :

Punkt 1 :
Trennung innerhalb der Wohnung nach etwa einem Jahr, Rechtshängigkeit des Scheidungsantrages vor Ablauf von drei Jahren seit Eheschliessung, allerdings ein Kind - Verwirkung wegen kurzer Ehezeit trotz Kind (aber das fragte ich ja schon vor ein paar Tagen hier, wohl weniger Chancen) ?

Punkt 2 :
Kind nun 8 Jahre und in dritter Klasse einer seit dem ersten Schuljahr Ganztagsschule, kein erhöhter Betreuungsbedarf des gesunden Kindes, es ist auch ohne Schulprobleme - Teilzeiterwerbsobliegenheit nach Unterhalts-Leitlinien klar ja, in der Praxis auch so klar ?

Punkt 3 :
Madame schreibt keinerlei "ernsthaften" Bewerbungen trotz objektiv vorliegender reeller Beschäftigungsmöglichkeiten am Wohnort, es kam bisher nur ein Konvolut von nicht wirklichen Bewerbungsanfragen und Telefonaten - Anrechnung fiktiven Einkommens in Höhe von ca. 1000 Euro netto mtl ?

Punkt 4 (der wichtigste) :
Madame sagt, ohne wirkliche Belege ihrer Bemühungen, "ich suche ja schon so lange, aber ich finde leider nix zum Geldverdienen" - reicht diese wilde Behauptung in der Gerichtspraxis zum weiteren Schmarotzen (tschuldigung) ? Gerichte mögen ja meinen, wenn sie nix findet, dann muss sie ja doch leben und die Miete bezahlen, geht ja auch um das Kind...

Punkt 5 :
Voller Umgangsboykott wiederholt seit Jahren, nun wieder seit über einem Jahr und nunmehr durch Gutachter auch festgestellt, dass die Mutter das Kind gegen den Vater beeinflusst - Unterhaltsverwirkung wegen Umgangsrechtsverweigerung ? Bitte keine Tipps zu PAS, das kenne ich und ich weiss, dass dies nicht funktioniert bei dem Richter.

Punkt 6 :
Da das Verfahren so lange dauert, habe ich den Unterhalt für Madame einfach dreist seit Abänderungs-Klageeinreichung halbiert, trotz bestehenden Titels (für das Kind zahle ich voll weiter), Madame hat Vollstreckungsmassnahmen angedroht, aber nicht umgesetzt. - Kann mir das im Termin zum Strick gedreht werden ?

Punkt 7 :
Ich habe ein sehr nettes Gehalt wegen eines neuen Jobs, den ich nach der Trennung wegen der satten Unterhaltszahlungen finden musste, so dass ich im Grunde zweifellos und voll "zahlungskräftig" bin, ich finde nur es reicht nun langsam nach 7 Jahren des geduldigen Zahlens. Es ist grob unbillig, wie die Juristen so schön sagen. Das BGB geht ja nun auch klar von der wirtschaftlichen Selbständigkeit der Geschiedenen aus.

Punkt 8 : Ich erwarte als letzten Rettungsanker der Madame zur Sicherung der monatlichen "Essensmarken", dass sie zum Termin ein Gefälligkeitsattest ihres Hausarztes vorlegen mag, wegen eines Rückenleidens oder sonstwas sei sie z.Zt. nicht arbeitsfähig - was macht man dann, ausser ein amtsärztliches Attest zu beantragen ?

Punkt 9 :
Gerichte neigen ja dazu, zu einem Vergleich zu drängen - je nachdem, was vorgeschlagen wird, sollte man zustimmen, oder besser ein Urteil verlangen, damit es danach zum OLG gehen kann (da brauche ich allerdings nen Anwalt) ?

Na, ne ganze Menge Fragen, aber vielleicht kommen ein paar Ratschläge, über die ich mich freuen würde.

Danke im Voraus,

Theodor

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1 Antwort
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#1
 Von 
Theodor
Status:
Schüler
(177 Beiträge, 66x hilfreich)

Hat hier wirklich keiner Ideen dazu ?
Würde mich über Ratschläge freuen.
Theodor

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